Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwache südlich Am Holtkebach“ im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/274 als Anlage V beigefügten Bebauungsplanentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.


Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 274 und gibt kurze Erläuterungen. Die Anlagen zur Sitzungsvorlage seien in zwei Punkten redaktionell angepasst worden. Die aktuelle Fassung würde umgehend digital hochgeladen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber beantragt, dass die vorliegende Beschlussfassung um den Standort im Gewerbegebiet in Holtwick als Reserve ergänzt wird. Herr Weber erklärt, dass man dem weiteren Planungsprozess auch Alternativen parat haben sollte. Sollten sich baugutachtliche Probleme auftun, die das Bauvorhaben südlich Am Holtkebach unmöglich machen würden, wäre man auf Grund des Reserveortes weiterhin handlungsfähig und hätte einen Plan B.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass im Vorfeld der Beratung verschiedene Standorte für die Errichtung der neuen Feuerwehrwache in Betracht gekommen und nach bestimmten Kriterien auf ihre Geeignetheit begutachtet worden seien. Dabei sei die Zentralität das entscheidende Kriterium gewesen. Die Aussagen des Feuerwehrpersonals, das zu Einsätzen aus verschiedenen Richtungen anrücke, hätten gezeigt, dass der Standort „südlich Am Holtkebach“ der zentralste sei und man ihn aus diesem Grund ausgewählt habe. Zudem befinde man sich derzeit in einer frühen Phase des Aufstellungsbeschlusses. Hier nun auch die Reservierung von anderen Flächen zu beschließen, die dann nicht mehr für gewerbliche Zwecke zu Verfügung stehen würden, halte Herr Gottheil für unüblich.

 

Ratsmitglied Meinert hätte es begrüßt, wenn in der Begründung der Standortauswahl vermerkt gewesen wäre, dass die Einschätzung der Vertreter der Feuerwehr besonderes Gewicht für die Wahl gehabt hätte. Das hätte das Entscheidungsverfahren für Herrn Meinert transparenter gemacht.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck erklärt, dass die Feuerwehrmänner zu einem Einsatz aus allen Richtungen anrücken würden. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Reaktionszeiten erfüllen zu können, sei die Zentralität des Standortes immens wichtig.

 

Bürgermeister Gottheil lässt über den Antrag von Herrn Weber zur Ergänzung der Beschlussvorlage um einen Reservestandort abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen.

 

Damit ist der Antrag abgelehnt-

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: