Die Aufträge zur
Anschaffung von zwei Notstromaggregaten jeweils für das HPW Hennewich und für
die Kläranlage Osterwick werden gemäß § 1 Nr. 8 i.V.m. § 2 Abs. II Nr. 15 der
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Rosendahl erteilt.
Der beim Produkt 56 / 11003
– Abwasserbeseitigung, Sachkonto 783100 entstehenden außerplanmäßigen
Auszahlung in Höhe von insgesamt bis zu 60.000 € wird zugestimmt.
Die erforderliche Deckung
gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW wird durch eingesparte Haushaltsmittel bei der
Maßnahme „Erstellung einer Schmutzwasserkanalisation im Baugebiet Rietkamp im
OT Darfeld“ im Produkt 56 / 11003 – Abwasserbeseitigung, Sachkonto 785200,
Inv.-Nr. 45621020, gewährleistet.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/280 und gibt
kurze Erläuterungen.
Ratsmitglied Abbenhaus erkundigt sich nach der Größe des Benzin- und
Dieselölvorrats, den die Gemeinde für den Fall eines Blackouts vorhalte.
Bürgermeister Gottheil informiert, dass ein Treibstoffvorratstank mit
einem Fassungsvermögen von 2000 l auf dem Gelände des Bauhofs gelagert werde.
Dies reiche für die Versorgung des Klärwerkes und des HPWs für 2-3 Tage. Zudem
habe man drei weitere Fässer, in denen sich kleinere Mengen von Benzin bzw.
Diesel befinden würden. Bürgermeister Gottheil beschreibt das Problem, dass
Benzin- und Diesel bei längerer Lagerungszeit an Qualität einbüße. Herr
Gottheil erklärt, dass man aus diesem Grund auch auf die Möglichkeit der
Befüllung an Tankstellen angewiesen sein werde. Er habe am heutigen Tag ein
Gespräch mit einem Rosendahler Tankstellenbesitzer geführt, der seine Bereitschaft
signalisiert habe, im Falle eines Blackouts den Zugriff der Gemeinde auf Diesel
zu ermöglichen. Hierfür müsse jedoch die Tankstelle selbst noch umgerüstet
werden, um eine stromlose Entnahme der Treibstoffe zu ermöglichen. Dies werde
in Kürze durchgeführt.
Fraktionsvorsitzender Lembeck erkundigt sich, ob die Aggregate
ausschließlich für die Stromzufuhr des HPW in Hennewich und der Kläranlage im
Ortsteil Osterwick angedacht seien.
Bürgermeister Gottheil bestätigt dieses. Herr Gottheil erklärt, dass die
feste Montage an den Standorten des HPWs in Hennewich und der Kläranlage im
Ortsteil Osterwick eine notwendige Bedingung für die Förderung sei. Diese
betrage im besten Fall bis zu 50 % der Aufwendungen.
Ratsmitglied Abbenhaus erkundigt sich, ob die örtlich begrenzte Nutzung
der Aggregate zeitlich befristet sei und man sie ggf. zu einem späteren
Zeitpunkt nach eigenem Bedarf einsetzen könne.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es sich bei den ihm vorgelegten
Förderbedingungen um eine Kurzfassung gehandelt habe, die nicht bis ins
kleinste Detail ausgearbeitet gewesen sei. Hier sei eine Bindungsfrist nicht
erwähnt worden.
Fraktionsvorsitzender Lembeck erkundigt sich, mit welchen Auswirkungen
man zu rechnen habe, sollten die Kläranlage in Osterwick und das HPW in
Hennewich mehr als 48 Stunden ohne Stromversorgung sein.
Bürgermeister Gottheil informiert, dass in der Kläranlage die Hebebühne
den Wasserstand nicht mehr ausgleichen könne, sodass es zu einem Rückstau des
Abwassers komme, das wieder zu den Abwasserleitungen der Häuser zurückgedrückt
werde. Beim HPW werde es bei einem längeren Stromausfall zu einem Überlaufen
des Abwasserbeckens kommen, was zu Verschmutzungen der umliegenden Gewässer
führen werde. Dadurch würden der Gemeinde dann hohe Bußgelder seitens der
Bezirksregierung drohen.
Bürgermeister Gottheil betont, dass man über die fördermittelbasierte
Anschaffung dieser Aggregate eine gute Absicherung gegen diese Probleme hätte.
Ein Beschluss zu diesem Zeitpunkt gewährleiste überdies eine schnelle
Anlieferung. Ein Aggregat könnte schon umgehend installiert werden, das andere
Anfang nächsten Jahres.
Ratsmitglied Konert erkundigt sich, ob man bei dem Entwurf dieser
Szenarien von Erfahrungswerten von dem Schneeeinbruch im Jahr 2005 ausgegangen
sei. Hier hätten schließlich viele Rosendahler drei Tage lang keinen Strom
gehabt.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass der Stromausfall von 2005 nur
partiell zu längeren Störungen geführt habe. Er wolle aber die Mitarbeiter der
Kläranlage auf ihre Erfahrungen ansprechen.
Ratsmitglied Eimers drückt sein Bedauern über diesen Beschluss aus, da
ein Ankauf der Aggregate möglicherweise bedeute, das Angebot für Stromaggregate
für die Ukraine zu verringern.
Fraktionsvorsitzender Weber warnt davor, sich bei Entscheidungen von
Worst-Case-Szenarien verrückt machen zu lassen. Für ihn sei ein solcher
Beschluss nicht tragbar.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: