Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Straßenverzeichnis als Anhang zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird dahingehend geändert, dass

 

a)     in der Zone I unter Ortsteil Darfeld, hinter die Straßenbezeichnung “Darfelder Markt” der Zusatz “bis einschließlich Flur 23, Flurstück 567 (Parkplatz)” durch den Zusatz “bis zum Beginn der Tempo-30-Zone” ersetzt wird und alphabetisch die Straßenbezeichnung “Horstmarer Straße” ab der Einmündung Buchenweg bis zur Umgehungsstraße, eingeordnet wird,

 

b)     in der Zone II, Ziffer 1, unter Ortsteil Darfeld alphabetisch “Darfelder Markt, ab Beginn der Tempo-30-Zone bis einschließlich Nr. 42” eingeordnet wird und

 

c)      in der Zone II, Ziffer 2, unter Ortsteil Darfeld, hinter die Straßenbezeichnung “Darfelder Markt” der Zusatz “bis einschließlich Flur 23, Flurstück 567 (Parkplatz)” durch den Zusatz “bis zum Beginn der Tempo-30-Zone” ersetzt wird.

 

Die vorstehende Änderung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 


Ratsmitglied Haßler verwies auf die Neuformulierung des Straßenverzeichnisses und erkundigte sich, ob eine Reinigung des Darfelder Marktes in Darfeld nach dem Umbau der Straße trotz fehlender Hochborde nicht doch noch möglich sei, zumal an dieser Straße zahlreiche ältere Anlieger wohnten.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass an dieser Straße wegen der fehlenden Hochborde die ansonsten übliche Großkehrmaschine nicht einsetzbar sei. Hier könnte nur ein Kleingerät eingesetzt bzw. eine Reinigung von Hand vorgenommen werden. Sollten die Anlieger hieran Interesse haben, müssten entsprechende Kostenangebote eingeholt werden.

 

Ratsmitglied Fliß wies darauf hin, dass die Anlieger in der Verpflichtung zur Übernahme des Winterdienstes das größere Problem sähen und fragte an, ob der Winterdienst durch die Gemeinde geleistet werden könne.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die hierdurch entstehenden Kosten in der Gebührenkalkulation nicht berücksichtigt worden seien.

 

Fachbereichsleiter Isfort ergänzte, dass für die Erhebung der Gebühren eine rechtsgültige Satzung notwendig sei. Die Wirkung des vorliegenden Straßenverzeichnisses setze mit Inkrafttreten der neuen Gebührenkalkulation ein, also zum 01. Januar 2008. Eine Änderung der Reinigungsbereiche sei daher nur zukünftig und nach Erlass einer gesonderten Gebührensatzung möglich. Er stellte klar, dass der Einsatz einer kleineren Kehrmaschine bzw. die Übernahme des Winterdienstes durch einen Dritten dann erheblich höhere Gebühren nach sich ziehen würden.

 

Ratsmitglied Riermann erkundigte sich, ob die Anlieger diesbezüglich befragt worden seien.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass im vergangenen Jahr eine Befragung der Anlieger erfolgt sei. Damals hätten die Anlieger eine Fortführung der Reinigung durch die Großkehrmaschine gewünscht. Diesem Wunsch könne aber heute nach dem Rückbau der Straße wegen der fehlenden Hochborde nicht mehr entsprochen werden.

 

Ratsmitglied Haßler fragte nach, ob mit Rücksicht auf den Wunsch der Anlieger zumindest der Winterdienst von der Gemeinde übernommen werden könne.

 

Fachbereichsleiter Isfort erklärte, dass mit der Übernahme des Winterdienstes eine Sonderregelung für eine einzige Straße geschaffen würde. Die Satzung sähe hingegen doch die Möglichkeit der gewollten Übertragung der Reinigungspflicht vor. Hiervon könnten die Anlieger Gebrauch mach und einen privaten Unternehmer beauftragen.

 

Fraktionsvorsitzender Branse stimmte den Ausführungen von Herrn Isfort zu. Es dürfe kein Präzedenzfall geschaffen werden.

 

Ratsmitglied Schröer betonte, dass der Winterdienst das Hauptproblem der Anlieger sei. Der Darfelder Markt hätte im Gegensatz zu den üblichen Wohnstraßen überörtliche Bedeutung und viele Geschäfte seien an dieser Straße gelegen. Hier spräche vieles dafür, eine Sonderregelung zu rechtfertigen.

 

Ratsmitglied Neumann erklärte, dass er der Auffassung sei, dass Besonderheiten auch einer besonderen Betrachtung bedürften. Sonderregelungen gäbe es auch in anderen Städten. Bezüglich des Darfelder Marktes müsse aber nun eine Lösung gefunden werden.

 

Ratsmitglied Niehues erkundigte sich, wie zum Vergleich der Winterdienst in Holtwick am Kirchplatz gehandhabt würde.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Reinigung der Straße und der Winterdienst von den Anliegern geleistet werde.

 

Fachbereichsleiter Isfort wies darauf hin, dass im Falle einer Sonderregelung für den Darfelder Markt diese Straße die einzige Gemeindestraße in Rosendahl wäre, die nicht selbst von den Anliegern gereinigt würde. Er sei der Auffassung, dass Rechtsregelungen für alle gleichermaßen gelten sollten und sprach sich gegen eine Sonderregelung aus.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass alle Bürger Rosendahls die Pflicht zum Winterdienst hätten. Eine Sonderlösung für den Darfelder Markt könne nicht über das Straßenverzeichnis gefunden werden.

 

Ratsmitglied Schulze Baek erklärte, dass auch er gegen die Schaffung eines Präzedenzfalles sei. Er regte an, Erkundigungen beim Maschinenring in Coesfeld einzuziehen, ob dieser ggf. beim Winterdienst helfen könne.

 

Bürgermeister Niehues kündigte an, dass die Verwaltung in einem Schreiben an die Anlieger des Darfelder Marktes den Hintergrund für die Entscheidung des Rates erläutern und auf die Möglichkeit zur Beauftragung eines Dritten, z.B. den Maschinenring, hingewiesen werde, sobald ein entsprechendes Angebot vorläge.

 

 

Anschließend folgte der Rat dem Beschlussvorschlag des Ver- und Entsorgungsausschusses und fasste folgenden Beschluss: