Der 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl über die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Vergabestelle wird zugestimmt. Nach drei Jahren erfolgt eine neue Überprüfung der Höhe des Entgeltes.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 286 und gibt weitere Erläuterungen.

 

 

Bürgermeister Gottheil konkretisiert, dass sich die vorgeschlagene Vertragsänderung auf die Anpassung bei der pauschalen Kostenbeteiligung von bisher 8 % auf 15 % beziehe. Die Anzahl der Vergabeverfahren liege höher als geschätzt.

 

Ausschussmitglied Fedder regt an, den Beschlussvorschlag um den Verweis zu ergänzen, die Höhe der Kostenbeteiligung in drei Jahren erneut zu prüfen.

 

Bürgermeister Gottheil stimmt dieser Ergänzung zu und sagt einen Bericht hierüber zu gegebener Zeit im Haupt- und Finanzausschuss zu.

 

Ausschussmitglied Deitert erkundigt sich, warum man sich bei der mandatierten Aufgabenübertragung für einen festen Satz entschieden habe und fragt, ob es nicht sinnvoller sei, die Übertragung von Aufgaben auftragsbezogen durchzuführen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es zu teuer, zu zeitintensiv und zu aufwendig sei, je nach Auftragsart individuell eine Aufgabenübertragung zu erwirken.

 

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitglieder.

Anschließend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: