Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Der von den Einwohnern der Bauerschaft Höpingen gestellte Antrag auf Ausbau des Glasfasernetzes in der Bauernschaft unter Hinzuziehung einer 90%igen Förderung durch den Bund und das Land NRW sowie einer 10%igen Kostenbeteiligung der Gemeinde Rosendahl wird aus den in dem Sachverhalt genannten Gründen abgelehnt. Insbesondere erfolgt die Ablehnung aufgrund der fehlenden Gleichbehandlung zu den bereits erfolgten bisherigen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbauten in fast allen Außenbereichen der drei Ortsteile.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 287und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Lembeck verweist darauf, dass die 10%- Eigenbeteiligung der Gemeinde bei diesem Antrag nicht auf die von einem entsprechenden Glasfaserausbau begünstigten Privathaushalte umgelegt werden könne, was bedeutet, dass der Glasfaserausbau durch die Bürger*innen Rosendahls mitfinanziert würde. Herr Lembeck sieht ein solches Vorgehen, die Allgemeinheit für die Finanzierung des Projekts zur Rechenschaft zu ziehen, als ungerecht an.

 

Ausschussmitglied Reints stimmt dem grundsätzlich zu. Herr Reints möchte wissen, wie hoch sich die Summe für die Gemeinde im Falle einer 10%-Beteiligung belaufe.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, genaues Zahlenmaterial aufgrund des frühen Planungsstandes nicht nennen zu können. Hierfür müsste man die kalkulierten Kosten für die ausgeschriebene Dienstleistung als Aufstellung vorliegen haben. Herr Gottheil teilt mit, dass man aufgrund der bisweilen großen Entfernung zwischen den Wohnhäusern im Außenbereich jedoch mit Kosten zwischen 12.000 € und 15.000 € je Objekt rechnen müsse, da der Tiefbau für weite Strecken der größte Preisfaktor sei.

 

Ausschussmitglied Reints erklärt, dass er die Ungerechtigkeit eines solchen Vorgehens sehe.

Auf der anderen Seite müsse man aber auch die Forderung der Bundesregierung nach einem digitalen Ausbau der Verwaltung und der gesamten Bevölkerung beachten.

Herr Reints erklärt, dass eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Internetverbindungen Bürger*innen bei politischer Mitbestimmung benachteiligen könnte. Das dürfe nicht geschehen. Die Fördertöpfe des Digitalpakts sollten dazu verwendet werden, ungleiche Voraussetzungen zwischen Stadt und Land zu minimieren.

 

Ausschussmitglied Gövert berichtet von seinen persönlichen Erfahrungen beim Glasfaserausbau in Höpingen, der durch die Eigeninitiative der Anwohner gewährleistet worden sei. Herr Gövert erklärt, dass man die Kosten für die Erschließung, durch das eigene Engagement, auf den vergleichsweisen günstigen Stand von ca. 3.400 € habe senken können. Seinerzeit hätten die jetzigen Antragsteller auch beim privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau mitmachen können. Sie hätten sich jedoch ganz bewusst dagegen entschieden.

 

Herr Gövert sieht es nicht als gerecht an, wenn die jetzigen Antragssteller für den Glasfaseranschluss durch die finanzielle Beteiligung der Gemeinde keinen Eigenbeitrag zahlen würden. Alle Einwohner*innen Höpingens seien über das Angebot des Glasfaserausbaus damals informiert worden, man habe die Anwohner sogar selbst angesprochen und zum Mitmachen aufgefordert, aber einige seien einfach zu dem Zeitpunkt dagegen gewesen.

 

Ausschussmitglied Schubert warnt davor, diesen Antrag zu unterstützen, weil sich andere das in ähnlichen Fällen zum Vorbild nehmen könnten.

 

Ausschussmitglied Lembeck möchte erfahren, bei welchem Netzbetreiber die Antragsteller sich anschließen lassen wollen.

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Frage des Anbieters für den Anschluss noch nicht geklärt sei.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus erklärt, dass die Übertragungsqualität des Glasfaseranschlusses nicht stark gegenüber anderen Dienstleistern (z.B. Funk oder LTE) im Hinblick auf die Schnelligkeit unterscheide.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: