Sitzung: 24.11.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der von den Einwohnern der Bauerschaft Höpingen gestellte Antrag auf
Ausbau des Glasfasernetzes in der Bauernschaft unter Hinzuziehung einer 90%igen
Förderung durch den Bund und das Land NRW sowie einer 10%igen Kostenbeteiligung
der Gemeinde Rosendahl wird aus den in dem Sachverhalt genannten Gründen
abgelehnt. Insbesondere erfolgt die Ablehnung aufgrund der fehlenden
Gleichbehandlung zu den bereits erfolgten bisherigen eigenwirtschaftlichen
Glasfaserausbauten in fast allen Außenbereichen der drei Ortsteile.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 287und gibt
kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied
Lembeck verweist darauf, dass die 10%- Eigenbeteiligung der Gemeinde bei diesem
Antrag nicht auf die von einem entsprechenden Glasfaserausbau begünstigten
Privathaushalte umgelegt werden könne, was bedeutet, dass der Glasfaserausbau
durch die Bürger*innen Rosendahls mitfinanziert würde. Herr Lembeck sieht ein
solches Vorgehen, die Allgemeinheit für die Finanzierung des Projekts zur
Rechenschaft zu ziehen, als ungerecht an.
Ausschussmitglied
Reints stimmt dem grundsätzlich zu. Herr Reints möchte wissen, wie hoch sich
die Summe für die Gemeinde im Falle einer 10%-Beteiligung belaufe.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, genaues Zahlenmaterial aufgrund des frühen Planungsstandes
nicht nennen zu können. Hierfür müsste man die kalkulierten Kosten für die
ausgeschriebene Dienstleistung als Aufstellung vorliegen haben. Herr Gottheil
teilt mit, dass man aufgrund der bisweilen großen Entfernung zwischen den
Wohnhäusern im Außenbereich jedoch mit Kosten zwischen 12.000 € und 15.000 € je
Objekt rechnen müsse, da der Tiefbau für weite Strecken der größte Preisfaktor
sei.
Ausschussmitglied
Reints erklärt, dass er die Ungerechtigkeit eines solchen Vorgehens sehe.
Auf
der anderen Seite müsse man aber auch die Forderung der Bundesregierung nach
einem digitalen Ausbau der Verwaltung und der gesamten Bevölkerung beachten.
Herr
Reints erklärt, dass eine unterschiedliche Leistungsfähigkeit der
Internetverbindungen Bürger*innen bei politischer Mitbestimmung benachteiligen
könnte. Das dürfe nicht geschehen. Die Fördertöpfe des Digitalpakts sollten
dazu verwendet werden, ungleiche Voraussetzungen zwischen Stadt und Land zu
minimieren.
Ausschussmitglied
Gövert berichtet von seinen persönlichen Erfahrungen beim Glasfaserausbau in
Höpingen, der durch die Eigeninitiative der Anwohner gewährleistet worden sei.
Herr Gövert erklärt, dass man die Kosten für die Erschließung, durch das eigene
Engagement, auf den vergleichsweisen günstigen Stand von ca. 3.400 € habe
senken können. Seinerzeit hätten die jetzigen Antragsteller auch beim
privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau mitmachen können. Sie hätten sich jedoch
ganz bewusst dagegen entschieden.
Herr
Gövert sieht es nicht als gerecht an, wenn die jetzigen Antragssteller für den
Glasfaseranschluss durch die finanzielle Beteiligung der Gemeinde keinen
Eigenbeitrag zahlen würden. Alle Einwohner*innen Höpingens seien über das
Angebot des Glasfaserausbaus damals informiert worden, man habe die Anwohner
sogar selbst angesprochen und zum Mitmachen aufgefordert, aber einige seien einfach
zu dem Zeitpunkt dagegen gewesen.
Ausschussmitglied
Schubert warnt davor, diesen Antrag zu unterstützen, weil sich andere das in
ähnlichen Fällen zum Vorbild nehmen könnten.
Ausschussmitglied
Lembeck möchte erfahren, bei welchem Netzbetreiber die Antragsteller sich
anschließen lassen wollen.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass die Frage des Anbieters für den Anschluss noch nicht
geklärt sei.
Ausschussmitglied
Abbenhaus erklärt, dass die Übertragungsqualität des Glasfaseranschlusses nicht
stark gegenüber anderen Dienstleistern (z.B. Funk oder LTE) im Hinblick auf die
Schnelligkeit unterscheide.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: