Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen
Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der
gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2023 wie folgt
beschlossen:
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages bzw.
des Inkrafttretens des geänderten KAG NRW bis zum 15.12.2022 werden folgende
Gebührensätze festgelegt:
a) Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich 3,68
€,
b) Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter
Fläche 0,81
€.
Sofern der Beschluss bzw. die Verkündung im Gesetz-
und Verordnungsblatt des Landes NRW nicht bis zum 15.12.2022 vorliegt, werden
folgende Gebührensätze festgelegt:
a) Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich 3,48
€,
b) Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter
Fläche 0,73
€.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Fedder
verweist auf die Sitzungsvorlage X/288 und gibt weitere Erläuterungen.
Ausschussmitglied Reints möchte
wissen, ob das Minus-Zeichen bei der Kostenposition nicht immer auf eine
Unterdeckung hindeute.
Kämmerin Nürenberg erklärt,
es sich bei den aufgeführten Positionen um Kosten handele. Ein Minus-Zeichen in
der Darstellung sei ein Hinweis auf eine Überdeckung, die kostensenkend
berücksichtigt werde.
Ausschussmitglied Schubert
möchte wissen, ob es Pläne gebe, die Kosten zur Entsorgung des Schmutzwassers
zu verringern.
Bürgermeister Gottheil
informiert, dass die Verwaltung darum bemüht sei, die Kosten für Entsorgung des
Klärschlamms zu drosseln.
Als kurzfristige Lösung habe
man mit einer Tochtergesellschaft der Gelsenwasser KRN-BETREM einen
Dienstleistungsvertrag zur Entsorgung von Klärschlamm geschlossen. Die
Klärschlammrecyclinggesellschaft Gelsenkirchen transportiere den Schlamm in die
Trocknungs- und Verbrennungsanlage BETREM in Gelsenkirchen.
Langfristig könne sich die
Gemeinde Rosendahl eine Partnerschaft mit der Stadt Billerbeck vorstellen, um
den dortigen Faulturm für die Entsorgung des Klärschlamms nutzen zu können.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die noch auf Wirtschaftlichkeit zu
prüfende Zusammenarbeit mit der Stadt Billerbeck eine erhebliche Verkürzung der
Transportkosten bedeuten könne. Gerade sei die Verwaltung mit der Prüfung des Konzepts
zur gemeinsamen Klärschlammbehandlung beschäftigt.
Ausschussvorsitzender Fedder
erklärt seine Enttäuschung darüber, dass die Beratungsleistung der Gelsenwasser
nicht zu einer hinreichenden Drosselung der Ausgaben für die Entsorgung des
Klärschlamms geführt habe. Herr Fedder erklärt, dass es für ihn keine
Perspektive darstelle, lediglich zu verhindern, dass die Kosten für die
Entsorgung ins Exorbitante steigen. Herrn Fedder gehe es darum, diese Kosten in
Zukunft wieder zu senken.
Ausschussvorsitzender Fedder
erkundigt sich nach der Kostenstelle für das Pumpwerk.
Leiterin der
Finanzbuchhaltung Eske erklärt, dass die Zahlen jedes Jahr schwankten und die
Zahlen davon abhingen, ob größere Maßnahmen z.B. zur Instandhaltung in die
Kalkulation mit einflössen.
Ausschussvorsitzender Fedder
möchte wissen, ob die langfristige Vertragsbindung für die Strom- und
Gasverträge auch für die Rosendahler Klärwerke gelten.
Bürgermeister Gottheil
informiert, dass die Gemeinde Rosendahl einen Rahmenvertrag mit der Firma
Gelsenwasser abgeschlossen habe, der bis zum Dezember 2023 den Preis für Gas
festsetze. Mit den Stadtwerken Gronau sei ein Rahmenvertrag zum Strompreis
vereinbart worden, der diesen bis Dezember 2024 festschreibe. Diese
Rahmenverträge beinhalteten auch die gemeindeeigenen Geräte, also auch die
Kläranlagen.
Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass das neue Gesetz zur
Festschreibung der Gebühren (Stichwort: Neufassung von § 6 KAG NRW mit Blick
auf die anzusetzende kalkulatorische Verzinsung) am 15. Dezember 2022
veröffentlicht werde. Die Leiterin der Finanzbuchhaltung Frau Eske, und
Kämmerin Nürenberg werden an einer Konferenz der Kommunalagentur NRW
teilnehmen, die über die damit verbundene neue Rechtslage informiert.
Ausschussmitglied Schubert
erkundigt sich, ob sich die langen Trockenperioden der Jahre 2021 und 2022 auf
die Arbeit der Rosendahler Pumpwerke bemerkbar gemacht habe.
Kämmerin Nürenberg sagt eine
Beantwortung über das Protokoll zu.
Im Nachgang
der Sitzung gibt die Verwaltung folgende Antwort:
Die Stromverbräuche der
Pumpwerke sind in den Jahren 2021/2022 zurückgegangen. Eine genaue Aufstellung
des Stromverbrauchs für die Einzelanlagen ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Söller
fragt, warum die Kläranlage im Ortsteil Holtwick viel mehr Strom verbrauche als
die im Ortsteil Osterwick, wobei die Anlage in Osterwick doch größer sei.
Leiterin der
Finanzbuchhaltung Eske erklärt, dass der Istzustand an der Kläranlage Holtwick
energetisch als suboptimal einzustufen sei und gerade zwecks Optimierung die
Unterhaltungsmaßnahmen konkret auch für diesen Standort geplant würden. Im
Rahmen der Optimierung der Kläranlagen seien beispielsweise für die Kläranlage
im Ortsteil Holtwick 75.000 € und für die Kläranlage in Osterwick nur 35.000 €
lt. Prioritätenliste der Gelsenwasser AG vorgesehen.
Bürgermeister Gottheil
ergänzt, dass die Maschinen in der Kläranlage Holtwick noch nicht auf dem
neuesten Energieeffizienzstandard seien, sodass ihre Funktion noch nicht
optimal ausgelastet sei, was die höheren Kosten teilweise mitverursache. Herr
Gottheil weist auch darauf hin, dass der dort zu behandelnde Klärschlamm eine
feuchtere Konsistenz habe, sodass man zu dessen Trocknung ebenfalls mehr
Energie einsetzen müsse.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: