Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2023 wie folgt beschlossen:

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages bzw. des Inkrafttretens des geänderten KAG NRW bis zum 15.12.2022 werden folgende Gebührensätze festgelegt:

 

a) Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich                                                                                             3,68 €,

b) Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche                                                                 0,81 €.

 

Sofern der Beschluss bzw. die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW nicht bis zum 15.12.2022 vorliegt, werden folgende Gebührensätze festgelegt:

 

a) Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich                                                                                             3,48 €,

b) Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche                                                                 0,73 €.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig     


Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/288 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Reints möchte wissen, ob das Minus-Zeichen bei der Kostenposition nicht immer auf eine Unterdeckung hindeute.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, es sich bei den aufgeführten Positionen um Kosten handele. Ein Minus-Zeichen in der Darstellung sei ein Hinweis auf eine Überdeckung, die kostensenkend berücksichtigt werde.

 

Ausschussmitglied Schubert möchte wissen, ob es Pläne gebe, die Kosten zur Entsorgung des Schmutzwassers zu verringern.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass die Verwaltung darum bemüht sei, die Kosten für Entsorgung des Klärschlamms zu drosseln.

 

Als kurzfristige Lösung habe man mit einer Tochtergesellschaft der Gelsenwasser KRN-BETREM einen Dienstleistungsvertrag zur Entsorgung von Klärschlamm geschlossen. Die Klärschlammrecyclinggesellschaft Gelsenkirchen transportiere den Schlamm in die Trocknungs- und Verbrennungsanlage BETREM in Gelsenkirchen.

Langfristig könne sich die Gemeinde Rosendahl eine Partnerschaft mit der Stadt Billerbeck vorstellen, um den dortigen Faulturm für die Entsorgung des Klärschlamms nutzen zu können. Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die noch auf Wirtschaftlichkeit zu prüfende Zusammenarbeit mit der Stadt Billerbeck eine erhebliche Verkürzung der Transportkosten bedeuten könne. Gerade sei die Verwaltung mit der Prüfung des Konzepts zur gemeinsamen Klärschlammbehandlung beschäftigt.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erklärt seine Enttäuschung darüber, dass die Beratungsleistung der Gelsenwasser nicht zu einer hinreichenden Drosselung der Ausgaben für die Entsorgung des Klärschlamms geführt habe. Herr Fedder erklärt, dass es für ihn keine Perspektive darstelle, lediglich zu verhindern, dass die Kosten für die Entsorgung ins Exorbitante steigen. Herrn Fedder gehe es darum, diese Kosten in Zukunft wieder zu senken.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erkundigt sich nach der Kostenstelle für das Pumpwerk.

 

Leiterin der Finanzbuchhaltung Eske erklärt, dass die Zahlen jedes Jahr schwankten und die Zahlen davon abhingen, ob größere Maßnahmen z.B. zur Instandhaltung in die Kalkulation mit einflössen.

 

Ausschussvorsitzender Fedder möchte wissen, ob die langfristige Vertragsbindung für die Strom- und Gasverträge auch für die Rosendahler Klärwerke gelten.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass die Gemeinde Rosendahl einen Rahmenvertrag mit der Firma Gelsenwasser abgeschlossen habe, der bis zum Dezember 2023 den Preis für Gas festsetze. Mit den Stadtwerken Gronau sei ein Rahmenvertrag zum Strompreis vereinbart worden, der diesen bis Dezember 2024 festschreibe. Diese Rahmenverträge beinhalteten auch die gemeindeeigenen Geräte, also auch die Kläranlagen.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass das neue Gesetz zur Festschreibung der Gebühren (Stichwort: Neufassung von § 6 KAG NRW mit Blick auf die anzusetzende kalkulatorische Verzinsung) am 15. Dezember 2022 veröffentlicht werde. Die Leiterin der Finanzbuchhaltung Frau Eske, und Kämmerin Nürenberg werden an einer Konferenz der Kommunalagentur NRW teilnehmen, die über die damit verbundene neue Rechtslage informiert.

 

Ausschussmitglied Schubert erkundigt sich, ob sich die langen Trockenperioden der Jahre 2021 und 2022 auf die Arbeit der Rosendahler Pumpwerke bemerkbar gemacht habe.

 

Kämmerin Nürenberg sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.

 

Im Nachgang der Sitzung gibt die Verwaltung folgende Antwort:

 

Die Stromverbräuche der Pumpwerke sind in den Jahren 2021/2022 zurückgegangen. Eine genaue Aufstellung des Stromverbrauchs für die Einzelanlagen ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Söller fragt, warum die Kläranlage im Ortsteil Holtwick viel mehr Strom verbrauche als die im Ortsteil Osterwick, wobei die Anlage in Osterwick doch größer sei.

 

Leiterin der Finanzbuchhaltung Eske erklärt, dass der Istzustand an der Kläranlage Holtwick energetisch als suboptimal einzustufen sei und gerade zwecks Optimierung die Unterhaltungsmaßnahmen konkret auch für diesen Standort geplant würden. Im Rahmen der Optimierung der Kläranlagen seien beispielsweise für die Kläranlage im Ortsteil Holtwick 75.000 € und für die Kläranlage in Osterwick nur 35.000 € lt. Prioritätenliste der Gelsenwasser AG vorgesehen.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die Maschinen in der Kläranlage Holtwick noch nicht auf dem neuesten Energieeffizienzstandard seien, sodass ihre Funktion noch nicht optimal ausgelastet sei, was die höheren Kosten teilweise mitverursache. Herr Gottheil weist auch darauf hin, dass der dort zu behandelnde Klärschlamm eine feuchtere Konsistenz habe, sodass man zu dessen Trocknung ebenfalls mehr Energie einsetzen müsse.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: