Die der Sitzungsvorlage Nr. X/291 als Anlage I beigefügte 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2023 beschlossen.

Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


 

Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/291 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Reints erkundigt sich, wie die Unterhaltung der Flüchtlingsunterkünfte finanziert werde.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass den Kommunen ein bestimmter Anteil der nach dem SGB II und dem Asylbewerberleistungsgesetz zu leistenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt werde, zudem könnten Kommunen Mieten für die Nutzung der Unterkünfte von den Bewohnern (i.d.R. in voller Höhe als anerkannte Unterkunftskosten bei der Berechnung der Sozialleistungen) fordern, die dann wiederum für die Finanzierung der Unterkünfte für Menschen mit Fluchthintergrund genutzt werden könnten.

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: