Die der Sitzungsvorlage Nr. X/291 als Anlage I beigefügte 4. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen (Übergangsheimsatzung) wird unter Kenntnisnahme der als Anlage II beigefügten Gebührenkalkulation 2023 beschlossen.
Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage
beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender
Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/291 und gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied Reints
erkundigt sich, wie die Unterhaltung der Flüchtlingsunterkünfte finanziert
werde.
Bürgermeister Gottheil
informiert, dass den Kommunen ein bestimmter Anteil der nach dem SGB II und dem
Asylbewerberleistungsgesetz zu leistenden Aufwendungen zur Verfügung gestellt
werde, zudem könnten Kommunen Mieten für die Nutzung der Unterkünfte von den
Bewohnern (i.d.R. in voller Höhe als anerkannte Unterkunftskosten bei der
Berechnung der Sozialleistungen) fordern, die dann wiederum für die Finanzierung
der Unterkünfte für Menschen mit Fluchthintergrund genutzt werden könnten.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: