Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Die der Sitzungsvorlage Nr. X/281 als Anlage I beigefügte 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/281 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Reints möchte gerne eine Erklärung für die aus seiner Sicht exorbitante Gebührenerhöhung für die Straßenreinigung.

 

Produktverantwortliche Berger legt dar, dass der Vertrag mit der Firma EQQO Infra GmbH (ehem. Alba), der bislang den Gebührensatz für die Reinigung der Straßen geregelt habe, noch aus dem Jahr 1986 stamme. In der Zwischenzeit sei keine Anpassung des Gebührensatzes vorgenommen worden, was nun die vergleichsweise große Erhöhung von ca. 0,45€/lfdm. begründe.

 

Frau Berger informiert darüber hinaus, dass die Firma EQQO Infra GmbH auch die Verwertung des Straßenkehrrichts in Rechnung stelle, zu der bisher keine vertragliche Klausel im Sinne einer Preisbindung bestanden habe, was ebenfalls die Erhöhung erkläre.

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss trifft der Ausschuss folgenden Beschluss: