Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Die der Sitzungsvorlage Nr. X/282 als Anlage I beigefügte 31. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 282 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Er möchte gerne erfahren, warum in Anlage II unterschiedliche Angaben über die Anzahl der Entleerung zu lesen seien. Nach seinem Kenntnisstand habe sich die Verwaltung dazu entschieden, die Bio- und Restmülltonnen im selben Zyklus abzuholen.

 

Produktverantwortliche Berger erklärt, dass die unterschiedlichen Zahlen noch den früheren Abfallentleerungsturnus abbildeten. Die Zahlen seien hier einfach nicht aktualisiert worden, sonst stünde bei beiden Posten jeweils eine 26malige Abholung pro Jahr.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erkundigt sich, aus welchem Grund die Kalkulation für die Tonnage bei einem vergleichsweise niedrigen Wert von 20.000 Tonnen liege.

 

Produktverantwortliche Berger erläutert, dass diese Kalkulation mit dem bisherigen Verbraucherverhalten während der Corona-Pandemie zu tun habe. In den vergangenen zwei Jahren hätten die Menschen bereits viel Müll entsorgt, sodass der Bedarf nach Abfallgefäßen aller Voraussicht nach sinken werde.

 

Frau Berger weist mit Blick auf die stark fluktuierenden Preise für Altpapier darauf hin, dass eine verlässliche Kalkulation in einigen Bereichen der Entsorgungsbranche derzeit schwer möglich sei.

 

Ausschussvorsitzender Fedder fragt, warum in der Auflistung die Erträge für Altholz fehlten.

 

Produktverantwortliche Berger informiert, dass die Verwaltung neue Verträge mit der WBC geschlossen habe, die das Altholz nun abnehme. Aus diesem Grund entfallen die Kosten für den Transport des Altholzes, sodass dieser Posten nicht mehr aufgeführt werde.

 

Ausschussvorsitzender Fedder thematisiert, dass aus seiner Sicht ein fehlgeleitetes Preisverhältnis zwischen den verschiedenen Auffanggefäßen bestehe. So bleibe der Preis derselbe, ob man nun eine kleine Größe oder ein großes Abfallgefäß bestelle. Das sei nicht im Sinne der Müllvermeidung, da das größere Gefäß günstiger sei.

 

Ausschussmitglied Pirkl erklärt, dass sich der Preis aus den Fahr- und Transportkosten berechne, der unabhängig von der tatsächlichen Größe des Gefäßes sei.

 

Ausschussmitglied Reints erkundigt sich, wie viele Einwohner*innen Rosendahl eine 1,1 t große Tonne bestellen.

 

Produktverantwortliche Berger erklärt, dass die meisten Restmüllcontainer dieser Größenordnung in den Flüchtlingsunterkünften und Übergangsheimen oder in Mietshäusern, wo viele Menschen leben, zum Einsatz kämen. Die größeren gewerblichen Betriebe in Rosendahl verfügten hingegen über eine private Müllentsorgung.

Die Festsetzung der Preise richte sich nicht nur nach der Volumengröße, sondern umfasse weitere Elemente.

 

Frau Berger merkt an, dass es im Sinne der Müllvermeidung noch wichtiger sei, die grundsätzlichen Strukturen in den Blick zu nehmen. So könnte man beispielsweise über verlängerte Abholzeiten nachdenken, um Menschen zu einer sorgsamen und sparsamen Müllproduktion zu bewegen.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert gibt zu bedenken, dass eine längere Aufbewahrungsdauer in den Haushalten auch zum Problem des Mülltourismus führen könne, da die Menschen evtl. nicht mehr wüssten, wo sie ihren Müll entsorgen können, wenn kein Platz mehr in der Restmülltonne sei.

 

Ausschussmitglied Rahsing warnt vor dem Problem der Geruchsbelästigung durch die lange Lagerung des Mülls in den Privathaushalten.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: