Die der Sitzungsvorlage Nr. X/282 als Anlage I beigefügte 31. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 282 und gibt weitere Erläuterungen.
Er möchte gerne erfahren,
warum in Anlage II unterschiedliche Angaben über die Anzahl der Entleerung zu
lesen seien. Nach seinem Kenntnisstand habe sich die Verwaltung dazu
entschieden, die Bio- und Restmülltonnen im selben Zyklus abzuholen.
Produktverantwortliche
Berger erklärt, dass die unterschiedlichen Zahlen noch den früheren
Abfallentleerungsturnus abbildeten. Die Zahlen seien hier einfach nicht
aktualisiert worden, sonst stünde bei beiden Posten jeweils eine 26malige
Abholung pro Jahr.
Ausschussvorsitzender Fedder
erkundigt sich, aus welchem Grund die Kalkulation für die Tonnage bei einem
vergleichsweise niedrigen Wert von 20.000 Tonnen liege.
Produktverantwortliche
Berger erläutert, dass diese Kalkulation mit dem bisherigen
Verbraucherverhalten während der Corona-Pandemie zu tun habe. In den
vergangenen zwei Jahren hätten die Menschen bereits viel Müll entsorgt, sodass
der Bedarf nach Abfallgefäßen aller Voraussicht nach sinken werde.
Frau Berger weist mit Blick
auf die stark fluktuierenden Preise für Altpapier darauf hin, dass eine
verlässliche Kalkulation in einigen Bereichen der Entsorgungsbranche derzeit
schwer möglich sei.
Ausschussvorsitzender Fedder
fragt, warum in der Auflistung die Erträge für Altholz fehlten.
Produktverantwortliche
Berger informiert, dass die Verwaltung neue Verträge mit der WBC geschlossen
habe, die das Altholz nun abnehme. Aus diesem Grund entfallen die Kosten für
den Transport des Altholzes, sodass dieser Posten nicht mehr aufgeführt werde.
Ausschussvorsitzender Fedder
thematisiert, dass aus seiner Sicht ein fehlgeleitetes Preisverhältnis zwischen
den verschiedenen Auffanggefäßen bestehe. So bleibe der Preis derselbe, ob man
nun eine kleine Größe oder ein großes Abfallgefäß bestelle. Das sei nicht im
Sinne der Müllvermeidung, da das größere Gefäß günstiger sei.
Ausschussmitglied Pirkl
erklärt, dass sich der Preis aus den Fahr- und Transportkosten berechne, der
unabhängig von der tatsächlichen Größe des Gefäßes sei.
Ausschussmitglied Reints
erkundigt sich, wie viele Einwohner*innen Rosendahl eine 1,1 t große Tonne
bestellen.
Produktverantwortliche
Berger erklärt, dass die meisten Restmüllcontainer dieser Größenordnung in den
Flüchtlingsunterkünften und Übergangsheimen oder in Mietshäusern, wo viele
Menschen leben, zum Einsatz kämen. Die größeren gewerblichen Betriebe in
Rosendahl verfügten hingegen über eine private Müllentsorgung.
Die Festsetzung der Preise
richte sich nicht nur nach der Volumengröße, sondern umfasse weitere Elemente.
Frau Berger merkt an, dass
es im Sinne der Müllvermeidung noch wichtiger sei, die grundsätzlichen
Strukturen in den Blick zu nehmen. So könnte man beispielsweise über
verlängerte Abholzeiten nachdenken, um Menschen zu einer sorgsamen und
sparsamen Müllproduktion zu bewegen.
Ausschussmitglied Franz
Schubert gibt zu bedenken, dass eine längere Aufbewahrungsdauer in den
Haushalten auch zum Problem des Mülltourismus führen könne, da die Menschen
evtl. nicht mehr wüssten, wo sie ihren Müll entsorgen können, wenn kein Platz
mehr in der Restmülltonne sei.
Ausschussmitglied Rahsing
warnt vor dem Problem der Geruchsbelästigung durch die lange Lagerung des Mülls
in den Privathaushalten.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: