Die der Sitzungsvorlage Nr. X/283 als Anlage I beigefügte 5. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Gemeinde Rosendahl (Wasserverbandsgebühren) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Fedder
verweist auf die Vorlage X/ 283 und gibt weitere Erläuterungen.
Ausschussmitglied Schubert
erkundigt sich nach dem Entwicklungsstand des kommunenübergreifenden
Hochwasser-Warnkonzepts im Kontext der Dinkel, das im Rahmen des
Hochwasserschutzes von den Kommunen entwickelt werden sollte.
Bürgermeister Gottheil sagt
eine Beantwortung über das Protokoll zu.
Im Nachgang der Sitzung gibt die Verwaltung folgende Antwort:
Es
ist durch ein Ingenieurbüro ein Alarmplan erstellt worden, der mit den
Unterliegern der Dinkel (Legden, Heek, Gronau) bereits praktiziert wird. In einer
der letzten Besprechungen sind die UWB Kreis Coesfeld und UWB Kreis Borken
hinzugezogen worden, um das Konzept vorzustellen. Da durch die Behörden ein
paar Punkte bemängelt worden waren, ist das Büro aktuell mit der Überarbeitung
beschäftigt.
Ausschussmitglied Feldmann
möchte wissen, ob der Personalaufwand bei der Kostenaufstellung in Höhe von ca.
26.500 € mitberücksichtigt werde.
Kämmerin Nürenberg erklärt,
dass diese Position die Kosten des Personalaufwands, konkrete die Arbeiten der
Bescheiderstellung, der Finanzbuchhaltung sowie der zentralen Dienste -
abbilde. V
Produktverantwortliche
Berger erläutert, dass die Wasser- und Bodenverbände derzeit mit der sehr
aufwendigen Arbeit beschäftigt seien, die Angaben zu den versiegelten
Grundstücksflächen auf evtl. Veränderungen zu überprüfen. So müssten die
Katasterunterlagen, die Versiegelungskartierungen und dazugehörige
Erklärungsbögen durchgesehen und evtl. aktualisiert werden.
Ausschussmitglied Schubert
fragt, ob durch diese Ausgaben auch Projekte zum Arten- und Gewässerschutz
realisiert würden, wie z.B. die Fischtreppe im Gebiet Rockel.
Bürgermeister Gottheil
informiert, dass die vorliegende Auflistung der Kosten lediglich den normalen
Umfang an Verwaltungsarbeiten abdecke. Größere Maßnahmen, wie z.B. die
angesprochene Fischtreppe, realisiere man regelmäßig über Förderanträge und die
Auslösung von Ökopunkten.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: