Sitzung: 08.12.2022 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/247
Den in den Anlagen I
bis VIII der Sitzungsvorlage Nr. X/247 beigefügten Beschlussvorschlägen, als
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die in Anlage IX beigefügten Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.
Der Planungsstand
wird bestätigt.
Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/247 in Anlage XI beigefügten
Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier
Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick gemäß § 12 Baugesetzbuch
(BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja- Stimmen, 1 Nein-Stimme
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/247 und
gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/247 und
gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, worauf sich der Wert 10 l/s
beziehe.
Fachbereichsleiter Wiesmann erklärt, dass mit dieser Angabe die
Durchlaufleistung des Drosselabflusses beschrieben werde.
Die Niederschlagsmenge, die sich im Regenrückhalteraum ansammle, werde
um diesen Wert gedrosselt.
Ausschussmitglied Weber möchte, dass die Angaben auch für die Drosselung
im Maßstab einheitlich dargestellt werden, und zwar nach dem Vorbild der
Ereigniskarten für Starkregen.
Ausschussmitglied Meinert erkundigt sich, warum im Bebauungsplan nicht
die tatsächlichen Höhenangaben vermerkt seien, sondern die First- und
Traufhöhen nach dem Referenzwert von über normal Null angegeben würden.
Bürgermeister Gottheil informiert, dass man sich an diesen Referenzwert
halte, weil die Angabe der Realhöhe in der Vergangenheit als zu ungenau
angesehen worden sei und die Interpretation durch einzelne Bauherren zu
Problemen geführt habe.
Ausschussmitglied Meinert gibt zu bedenken, dass die Konzeption dieses
Gebäudes für zukünftige Bauherren als beispielgebend angesehen werden könnte.
Herr Meinert merkt kritisch an, dass sich drei solch große Baukörper aus
ästhetischer Sicht nicht homogen in die umliegende Gebäudelandschaft einfügen
könnten. Er hätte es begrüßt, wenn es im Vorfeld der Beschlussfassung die
Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung gegeben hätte, um sicherzustellen, dass ein
solcher Baukörper von den Bürgern auch gewollt sei und mitgetragen werde.
Herr Meinert regt an, für zukünftige Bauprojekte in einer ähnlichen
Größenordnung die Erstellung eines Verschattungsgutachtens als notwendige
Bedingung einzuführen.
Bürgermeister Gottheil verweist darauf, dass bei dem Aufstellungsverfahren
immer auch eine verfahrenstechnisch bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen
vorgeschriebene Bürgerbeteiligung durchgeführt werde. So seien der Verwaltung
bei der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung Anmerkungen und Stellungnahmen seitens der Bürger
zugegangen.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass in diesem Verfahrensstadium ein
Verschattungsgutachten immer noch nachgereicht werden könne. Im Rahmen der
nunmehr beabsichtigten öffentlichen Auslegung könnten weitere Stellungnahmen
mit positiven oder negativen Anmerkungen abgegeben werden.
Herr Gottheil weist darauf hin, dass von der Durchführung einer
Bürgerversammlung auch eine Signalwirkung ausgehen könne. Er stellt in Frage,
dass das Instrument der Bürgerversammlung im Bereich der Aufstellung von
Bauleitplanverfahren aufgrund häufig vollständig konträrer Meinungen zwischen
Bauwilligen und vor Ort Wohnenden zielführend sei und gibt zu bedenken, dass es
unter Umständen mehr Fragen als Antworten produziere. Bürgermeister Gottheil
erachtet das bisherige Beratungsverfahren, das den rechtlichen Vorgaben
entspreche, als effizient und ausreichend.
Ausschussmitglied Meinert erklärt, dass bei einigen Bürgern die
Resignation groß sei und sich diese übergangen fühlten.
Ausschussmitglied Weber unterstreicht, dass die Bauhöhe in Zukunft ein
wichtiges Thema für den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sei, mit dem man
sich intensiv auseinanderzusetzen haben werde, da es zukünftig darum gehe, mehr
Wohnraum auf kleinerer Fläche zu schaffen.
Ausschussmitglied Strahl greift die vorher geäußerten Bedenken zur
beträchtlichen Größe des Baukörpers auf und erklärt, dass es ähnliche Bedenken
auch im Ortsteil Darfeld bei einem Bauvorhaben im Bereich des Ortskerns am
Darfelder Markt gegeben habe. Letztlich habe sich aber herausgestellt, dass
sich die Bürger an die unterschiedlichen Objektgrößen schnell gewöhnt hätten
und nun alle mit der umgesetzten Bebauung zufrieden seien.
Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass man bei der zukünftigen
baulichen Gestaltung der gemeindlichen Ortsteile darauf achten müsse, eine
bedrängende Wirkung für Bewohner von Bestandsbauten zu vermeiden. Zugleich
müsse man aber auch mit der Zeit gehen. Die Forderung, mehr Wohnraum zu
realisieren unter der Maßgabe der Innenraumverdichtung, könne nicht immer
optimal zu jedermanns Zufriedenheit gelöst werden.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: