Den in den Anlagen I bis VIII der Sitzungsvorlage Nr. X/247 beigefügten Beschlussvorschlägen, als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wird zugestimmt.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage IX beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange weder Anregungen noch Bedenken beinhalten.   

Der Planungsstand wird bestätigt.          

Es wird beschlossen, den der Sitzungsvorlage Nr. X/247 in Anlage XI beigefügten Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick
gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis: 9 Ja- Stimmen,  1 Nein-Stimme


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/247 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/247 und gibt kurze Erläuterungen.

 

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, worauf sich der Wert 10 l/s beziehe.

 

Fachbereichsleiter Wiesmann erklärt, dass mit dieser Angabe die Durchlaufleistung des Drosselabflusses beschrieben werde.

Die Niederschlagsmenge, die sich im Regenrückhalteraum ansammle, werde um diesen Wert gedrosselt.

 

Ausschussmitglied Weber möchte, dass die Angaben auch für die Drosselung im Maßstab einheitlich dargestellt werden, und zwar nach dem Vorbild der Ereigniskarten für Starkregen.

 

Ausschussmitglied Meinert erkundigt sich, warum im Bebauungsplan nicht die tatsächlichen Höhenangaben vermerkt seien, sondern die First- und Traufhöhen nach dem Referenzwert von über normal Null angegeben würden.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass man sich an diesen Referenzwert halte, weil die Angabe der Realhöhe in der Vergangenheit als zu ungenau angesehen worden sei und die Interpretation durch einzelne Bauherren zu Problemen geführt habe.

 

Ausschussmitglied Meinert gibt zu bedenken, dass die Konzeption dieses Gebäudes für zukünftige Bauherren als beispielgebend angesehen werden könnte. Herr Meinert merkt kritisch an, dass sich drei solch große Baukörper aus ästhetischer Sicht nicht homogen in die umliegende Gebäudelandschaft einfügen könnten. Er hätte es begrüßt, wenn es im Vorfeld der Beschlussfassung die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung gegeben hätte, um sicherzustellen, dass ein solcher Baukörper von den Bürgern auch gewollt sei und mitgetragen werde.

Herr Meinert regt an, für zukünftige Bauprojekte in einer ähnlichen Größenordnung die Erstellung eines Verschattungsgutachtens als notwendige Bedingung einzuführen.

 

Bürgermeister Gottheil verweist darauf, dass bei dem Aufstellungsverfahren immer auch eine verfahrenstechnisch bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebene Bürgerbeteiligung durchgeführt werde. So seien der Verwaltung bei der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung Anmerkungen und Stellungnahmen seitens der Bürger zugegangen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass in diesem Verfahrensstadium ein Verschattungsgutachten immer noch nachgereicht werden könne. Im Rahmen der nunmehr beabsichtigten öffentlichen Auslegung könnten weitere Stellungnahmen mit positiven oder negativen Anmerkungen abgegeben werden.

 

Herr Gottheil weist darauf hin, dass von der Durchführung einer Bürgerversammlung auch eine Signalwirkung ausgehen könne. Er stellt in Frage, dass das Instrument der Bürgerversammlung im Bereich der Aufstellung von Bauleitplanverfahren aufgrund häufig vollständig konträrer Meinungen zwischen Bauwilligen und vor Ort Wohnenden zielführend sei und gibt zu bedenken, dass es unter Umständen mehr Fragen als Antworten produziere. Bürgermeister Gottheil erachtet das bisherige Beratungsverfahren, das den rechtlichen Vorgaben entspreche, als effizient und ausreichend.

 

Ausschussmitglied Meinert erklärt, dass bei einigen Bürgern die Resignation groß sei und sich diese übergangen fühlten.

 

Ausschussmitglied Weber unterstreicht, dass die Bauhöhe in Zukunft ein wichtiges Thema für den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss sei, mit dem man sich intensiv auseinanderzusetzen haben werde, da es zukünftig darum gehe, mehr Wohnraum auf kleinerer Fläche zu schaffen.

 

Ausschussmitglied Strahl greift die vorher geäußerten Bedenken zur beträchtlichen Größe des Baukörpers auf und erklärt, dass es ähnliche Bedenken auch im Ortsteil Darfeld bei einem Bauvorhaben im Bereich des Ortskerns am Darfelder Markt gegeben habe. Letztlich habe sich aber herausgestellt, dass sich die Bürger an die unterschiedlichen Objektgrößen schnell gewöhnt hätten und nun alle mit der umgesetzten Bebauung zufrieden seien.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck ergänzt, dass man bei der zukünftigen baulichen Gestaltung der gemeindlichen Ortsteile darauf achten müsse, eine bedrängende Wirkung für Bewohner von Bestandsbauten zu vermeiden. Zugleich müsse man aber auch mit der Zeit gehen. Die Forderung, mehr Wohnraum zu realisieren unter der Maßgabe der Innenraumverdichtung, könne nicht immer optimal zu jedermanns Zufriedenheit gelöst werden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: