Fachbereichsleiter Wiesmann liefert einen Sachstandsbericht zu den Neuerungen des „Wind an Land“ – Gesetzes und zeigt auf, welche Möglichkeiten sich für die Gemeinde Rosendahl aus den Änderungen ergeben könnten.

 

Die Power- Point-Präsentation, die Herr Wiesmann begleitend zu seinem Vortrag einsetzt, ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Weber äußert seine Skepsis darüber, dass die bereits ausgewiesenen Flächen ausreichten, um weitere Windkraftanlagen nach den neuen Vorgaben errichten zu können.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus möchte gerne wissen, ob die Gemeinde Rosendahl privilegiert sei.

 

Fachbereichsleiter Wiesmann erklärt, dass die ca. 15.000 ha als festgelegtes Plangebiet von der Bezirksregierung Münster vorgegeben worden seien.

Bei den 2,5 % handele es sich zunächst um einen vorläufigen Kalkulationswert, die endgültigen Zahlen erhalte die Verwaltung spätestens im Mai des Jahres 2024.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus möchte erfahren, ob die Rotorflügel bei der neuen Abstandsregelung von 1.500 m immer noch in den Konzentrationszonen liegen müssten.

Herr Abbenhaus erklärt, dass es sich um eine große Erleichterung handele, wenn das neue Gesetz die Vorschriften hinsichtlich der Rotorgrenze lockern würde.

 

Herr Harz äußert sich diesbezüglich zuversichtlich, da die Windkraftanlagen neueren Typs höher gebaut würden, sodass die Rotorblätter für viele gefährdete Vogelarten wie. z.B. die Rohrweihe keine Gefahr mehr darstellten.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.