Herr Rietfort stellt in seiner Funktikon als Geschäftsführer das Vorhaben der Bürgerwindpark Kley GmbH &Co. KG vor, zwei Windenergieanlagen in der Bauernschaft Horst zu bauen.

 

Die Power-Point-Präsentation zum Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus fragt, ob die Gemeinde Rosendahl die Absicht habe, sich finanziell an dem vorgestellten Projekt zu beteiligen und wie die Gesellschaft zu einer finanziellen Beteiligung stehe.

 

Geschäftsführer Rietfort erklärt, dass vorher viele weitere Aspekte geklärt sein müssten. Besonders wichtig sei eine genaue Prüfung der Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen, denn durch die steigenden Zinsen und den Wegfall der EEG- Umlage müsse die Rentabilität einer Anlage noch sorgfältiger geprüft werden als zuvor. Zudem müssten alle 22 Gesellschafter ihr Einverständnis für eine externe Beteiligung geben. Er betont jedoch, dass eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Rosendahl grundsätzlich denkbar und nicht von vornherein ausgeschlossen sei.

 

Ausschussmitglied Pirkl möchte wissen, wie man mit herausfordernden Auflagen des Artenschutzes umgehe.

 

Geschäftsführer Rietfort informiert, dass in den aktualisierten Artenschutzregelungen neue Kriterien veranschlagt seien, die berücksichtigen, dass sich die Windenergieanlagen in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt hätten.

Da die neuen Anlagentypen in der Regel höher gebaut werden und sich deren untere Rotorkanten damit in über 50 Meter Höhe drehten, sei beispielsweise die Brutstätte einer Rohrweihe kein Ausschlusskriterium mehr für die Ansiedlung einer Windkraftanlage.

 

Ausschussmitglied Weber fragt, ob die Gesellschafter alle gleichberechtigt seien.

 

Geschäftsführer Rietfort bestätigt dies.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob die Vertreter der Bürgerwind Kley GmbH & Co.KG mit anderen Projektierern von Windenergieanlagen in der Umgebung von Rosendahl Kontakt aufgenommen hätten, um sich abzustimmen.

 

Geschäftsführer Rietfort informiert, dass die Vertreter der Bürgerwindpark Kley GmbH & Co.KG diesen Austausch gesucht hätten. So habe der Kreis Coesfeld ihnen eine Übersicht der anderen Windkraftanlagen zugesandt, da diese Informationen für die Erstellung der Gutachten notwendig seien.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass die betroffenen Gemeindeverwaltungen immer von solchen Bauvorhaben im Zuge einer Beteiligung in Kenntnis gesetzt werden und auch eine Stellungnahme zum jeweiligen Vorhaben abgeben müssten.

Herr Gottheil erklärt, dass man dieses Einverständnis nach der mit dem Gemeinderat getroffenen Absprache ohne vorherige politische Beratung immer dann erklären werde, sofern die Rotorblätter der Windkraftanlage innerhalb der Konzentrationszone blieben. Er weist darauf hin, dass das von der Bürgerwind Kley GmbH & Co.KG geplante Vorhaben nicht innerhalb einer Konzentrationszone liege. Insoweit sei im Zuge des BimSchG-Antragsverfahrens ohnehin eine erneute politische Beratung zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Fachausschuss und Gemeinderat erforderlich.

 

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.