Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlagen mit Wirkung vom 01. Januar 2023 wie folgt beschlossen:

 

a) Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich                                                                            3,68 €,

b) Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche                                               0,81 €.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/288 und gibt weitere Erläuterungen zur rechtlichen Grundlage. Er schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag mit der höheren Gebühr zu fassen.

 

Die bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr von 3,68 €/qm und der Niederschlagswassergebühr von 0,81 €/qm berücksichtigte kalkulatorische Verzinsung von 3,25 % sei durch die vom Landtag NRW beschlossene Änderung des § 6 KAG NRW, welche im Gesetz- und Verordnungsblatt am 14. Dezember 2022 veröffentlicht und damit heute rechtskräftig geworden sei, gerechtfertigt.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden geänderten Beschluss: