Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlagen mit Wirkung vom 01. Januar 2023 wie folgt beschlossen:
a) Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich 3,68 €,
b) Gebühr je m2 bebauter und/oder
befestigter Fläche 0,81
€.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/288 und gibt weitere Erläuterungen
zur rechtlichen Grundlage. Er schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag mit der
höheren Gebühr zu fassen.
Die bei der
Kalkulation der Schmutzwassergebühr von 3,68 €/qm und der
Niederschlagswassergebühr von 0,81 €/qm berücksichtigte kalkulatorische
Verzinsung von 3,25 % sei durch die vom Landtag NRW beschlossene Änderung des §
6 KAG NRW, welche im Gesetz- und Verordnungsblatt am 14. Dezember 2022
veröffentlicht und damit heute rechtskräftig geworden sei, gerechtfertigt.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden geänderten Beschluss: