Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01. Januar 2023 wie folgt beschlossen:

a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube                       131,76 €,

b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen                                      9,12 €,

c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben                                     6,58 €.

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/289.

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

 Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: