Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01. Januar 2023 wie folgt beschlossen:
a) Grundgebühr je Abfuhr einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube 131,76 €,
b) Gebühr je m³ entnommenem Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 9,12 €,
c) Gebühr je m³ entnommenem Abwasser aus abflusslosen Gruben 6,58 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/289.
Es erfolgen keine
Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: