Den
in den Anlagen I bis XII beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XIII
beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.
Zur Absicherung der Durchführung der Maßnahme und der
Kostenübernahme ist ein Durchführungsvertrag erforderlich.
Dem vorgelegten unterschriebenen Entwurf des
Durchführungsvertrages, als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird
zugestimmt.
Der als Anlage XIV zur Sitzungsvorlage Nr. X/255 beigefügte Plan zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hauptstraße / westlich des Rathauses“ im Ortsteil Osterwick gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig 1 Enthaltung
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/255 und gibt kurze Erläuterungen.
Ratsmitglied
Meinert fragt nach, warum angeblich keine Stellungnahmen von Privatpersonen
vorliegen, obwohl entsprechende Stellungnahmen abgegeben wurden.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass dies stimme und der Beschlussvorschlag versehentlich
falsch in der Sitzungsvorlage dargestellt worden sei. Er werde daher
entsprechend geändert. Die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen von
Privatpersonen sei aber lt. Anlagen erfolgt.
Ratsmitglied Weber
wundert sich, warum in dem Bebauungsplan nichts zu Starkregenereignissen gesagt
wird, obwohl seiner Ansicht nach dazu etwas geregelt werden müsse. Er möchte,
dass eine negative Äußerung im Bebauungsplan aufgenommen wird.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass er dort keine Gefahr aufgrund Starkregens sehe und deshalb
keine Notwendigkeit bestehe, Angaben hierzu im Bebauungsplan machen zu müssen.
Ein Restrisiko bleibe für den Investor immer bestehen.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden geänderten Beschluss: