Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Gebührennachkalkulation 2020 bis 2022 der Benutzungsgebühren für den Friedhof Holtwick und für seine Bestattungseinrichtungen wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/304 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Reints möchte gerne wissen, was mit der Bezeichnung „Grünpolitischer Wert 10%“ gemeint sei.

 

Kämmerin Nürenberg informiert, dass es sich dabei um eine Bezeichnung für die Friedhofskalkulation handele. Der Grünpolitische Wert bezeichne einen Wert für eine gedachte Fläche auf dem Friedhof, die einen allgemeinen Wert habe und nicht in die Gebührenkalkulation eingepreist, sondern aus dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde finanziert werde.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert fragt, nach welcher Zeitspanne die Gräber neu belegt werden, ob dies bereits nach 25 Jahren oder erst nach 30 Laufjahren geschehen könne.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass die Zeitspanne auch von der Bestattungsform abhänge. Wahlgräber und Urnengräber könnten nach 25 Jahren neu belegt werden, bei einem Einzelwahlgrab liege die Zeitspanne jedoch bei 30 Jahren.

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass die gewählte Zeitspanne auch mit der Bodenbeschaffenheit zu tun habe. Einige Böden verlangsamten den Zersetzungsprozess, sodass man eine längere Liegezeit einplanen müsste, bis wieder neu belegt werden könne. Die Böden der Rosendahler Friedhöfe seien aber auch geeignet für erneute Bestattung nach der reduzierten nur 25- jährigen Zeitspanne, dies hätten ihm auch die vor Ort tätigen Bestatter  zugesichert.

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: