Die Gebührennachkalkulation 2020 bis 2022 der
Benutzungsgebühren für den Friedhof Holtwick und für seine
Bestattungseinrichtungen wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender
Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/304 und gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied
Reints möchte gerne wissen, was mit der Bezeichnung „Grünpolitischer Wert 10%“
gemeint sei.
Kämmerin
Nürenberg informiert, dass es sich dabei um eine Bezeichnung für die
Friedhofskalkulation handele. Der Grünpolitische Wert bezeichne einen Wert für
eine gedachte Fläche auf dem Friedhof, die einen allgemeinen Wert habe und
nicht in die Gebührenkalkulation eingepreist, sondern aus dem allgemeinen
Haushalt der Gemeinde finanziert werde.
Ausschussmitglied
Franz Schubert fragt, nach welcher Zeitspanne die Gräber neu belegt werden, ob
dies bereits nach 25 Jahren oder erst nach 30 Laufjahren geschehen könne.
Kämmerin
Nürenberg erklärt, dass die Zeitspanne auch von der Bestattungsform abhänge.
Wahlgräber und Urnengräber könnten nach 25 Jahren neu belegt werden, bei einem Einzelwahlgrab
liege die Zeitspanne jedoch bei 30 Jahren.
Bürgermeister
Gottheil ergänzt, dass die gewählte Zeitspanne auch mit der Bodenbeschaffenheit
zu tun habe. Einige Böden verlangsamten den Zersetzungsprozess, sodass man eine
längere Liegezeit einplanen müsste, bis wieder neu belegt werden könne. Die
Böden der Rosendahler Friedhöfe seien aber auch geeignet für erneute Bestattung
nach der reduzierten nur 25- jährigen Zeitspanne, dies hätten ihm auch die vor
Ort tätigen Bestatter zugesichert.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: