Die der Sitzungsvorlage Nr. X/305 als Anlage I beigefügte 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick (Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

 


Abstimmungsergebnis                                     einstimmig


 

Ausschussvorsitzender Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 305 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Fischedick möchte den Grund dafür erfahren, warum die Prozentsätze in der Kalkulation der Nutzungs- und Verlängerungsgebühren zukünftig von 85% auf 90% steigen sollen.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass in der Kalkulation für die Jahre 2023 bis 2025 90 % des Gesamtaufwandes auf die Nutzungs- und Verlängerungsgebühren umgelegt würden. In der Kalkulation der Jahre 2020 bis 2022 seien es nur 85 % gewesen. Beide Prozentanteile entsprächen aber einem Gesamtaufwand von betragsmäßig rund 114.000 €, sodass durch die Umlegung von jetzt 90% der auf den Gebührenzahler umgelegten Kosten identisch bleibe. Dies sei der Fall, da die Gesamtkosten von der letzten Kalkulation im Vergleich zur jetzigen Kalkulation entsprechend sinken würden.

 

Ausschussmitglied Reints fragt, was mit dem Ausdruck „Verlängerung“ gemeint sei.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, das damit zeitliche Einheiten gemeint seien. Wenn z.B. ein Doppelgrab erst mit einer Person belegt werde und nach ein paar Jahren eine zweite Person in dem Grab bestattet werde, müsse das Doppelgrab um die entsprechende Zeit verlängert werden, damit man in beiden Grabteilen auf eine Liegezeit von jeweils mindestens 25 Jahren komme.

 

Ausschussmitglied Reints möchte gerne wissen, ob der Durchschnittswert von 84 Sterbefällen als Kalkulationsgrundlage gedient habe und ob es nicht sinnvoller sei, die derzeitige Übersterblichkeit von 25% bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen.

 

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass man bei der Kalkulation auf den Durchschnittswert zurückgegriffen habe, der aus den Sterbefällen der letzten sechs Jahre resultiere.

Sollte die Übersterblichkeit weiter anhalten, werde diese dann zukünftig in einer Überdeckung münden, die dann in der Folgekalkulation berücksichtigt werde.

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt, dass zur Erläuterung von Statistiken zuletzt ein Vertreter von  IT.NRW in der Bürgermeisterkonferenz vorgetragen habe.. Durch den in der Gemeinde Rosendahl angesetzten dreijährigen Kalkulationszeitraum könne man größere Schwankungen vermeiden und somit die Friedhofsgebühren halbwegs konstant halten. Herr Gottheil teilt mit, dass in den nächsten Jahren wahrscheinlich ohnehin mit einer Anhebung der Friedhofsgebühren zu rechnen sei, da die Friedhofgärtner die gestiegenen eigenen Kosten umlegen würden.

 

 

Ausschussmitglied Franz Schubert fragt, ob es richtig sei, dass die Berechnungsgrundlage 90% seien und die restlichen 10% der Kosten durch die Gemeinde finanziert würden.

 

Kämmerin Nürenberg bestätigt dies.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert möchte wissen, aus welchem Grund katholische Friedhöfe in der Umgebung niedrigere Gebührenwerte hätten als die Friedhöfe im Gemeindeeigentum.

 

Kämmerin Nürenberg informiert, dass auch die Kalkulationen der katholischen Friedhöfe auf der Grundlage des KAG NRW erfolgen. Zudem sei man hier auch gerade mit der Überarbeitung der Gebührensätze beschäftigt, sodass auch bei den katholischen Friedhöfen in Zukunft mit höheren Sätzen zu rechnen sei. Daher könne man kein pauschales Urteil zur Höhe der kirchlichen bzw. kommunalen Gebührensätze abgeben.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erklärt, dass die WIR-Fraktion gerne den Antrag stellen wolle, die Gebühren stufenweise anzupassen, sodass in einem Zeitraum von drei Jahren die Refinanzierungsrate der ermittelten jährlichen Kosten zunächst bei 90%, im Folgejahr bei 95% und im dritten Jahr bei 100% liegen solle.

Kämmerin Nürenberg hält dies aus kalkulatorischer Sicht für eine gute Idee. Frau Nürenberg gibt jedoch zu bedenken, dass der Beschluss für eine solche Regelung eine Änderung der gemeindlichen Friedhofsgebührensatzung zur Folge habe, die aller Wahrscheinlichkeit nach wenig praktikabel sei.

 

Ausschussmitglied Rahsing warnt vor einer zu deutlichen Anhebung der Gebühren. Eine Anhebung könnte nach seiner Auffassung Menschen dazu bewegen, sich nicht auf Rosendahler Gebiet bestatten zu lassen, sondern kostengünstigere Alternativen zu suchen, wie etwa den Ruheforst in Coesfeld.

Herr Rahsing betont die Bedeutung, die der Bestattungsplatz für viele Hinterbliebenen auch gegenwärtig noch habe. Besonders für Menschen, die auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen seien, werde das Aufsuchen der Grabstätte in einem Friedwald oder Ruheforst durch die natürliche Bodenbeschaffenheit schwer bzw. unmöglich gemacht. Viele Ältere wählten deshalb mit Bedacht einen Platz auf einem Friedhof, das solle ihnen auch weiterhin kostentechnisch möglich sein.

 

Bürgermeister Gottheil führt aus, dass es sich bei der von Herrn Fedder beschriebenen schrittweisen Anhebung um Mehrkosten handele, die in einer Größenordnung zwischen 30 und 100 € je Einzelfall liege. Herr Gottheil gibt zu bedenken, dass man bei einem Satz von 90 % zwar sehr gebührenfreundlich unterwegs sei, Anschaffungen wie Sitzbänke o.ä., die den Komfort des Friedhofbesuchs steigerten, aber aus dem allgemeinen Haushalt finanziere.

 

Bürgermeister Gottheil informiert darüber hinaus über die bereits bestehende Möglichkeit, eine Fläche auf dem Friedhof in Holtwick als Friedwald bzw. Ruheforst zu nutzen.

Herr Gottheil beschreibt, dass man neben der traditionellen Beerdigung bereits auf den Rosendahler Friedhöfen verschiedenste Möglichkeiten zur Bestattung wählen könne wie. z.B. Urnengräber oder auch Rasensarggräber. Für die Rasengräber sei auch eine bestimmte Fläche auf dem Friedhof in Holtwick vorgesehen. Es sei von den bisher getätigten Bepflanzungen und den Erwartungen, die Menschen an einen Friedwald stellen, jedoch schwer vorstellbar, dass ein solcher auch teilweise auf dem Holtwicker Friedhof angesiedelt werden könne. So stehe dort bisher lediglich ein ausgewachsener Baum, ein Friedwald bzw. Ruheforst erfordere aber nach seinem Verständnis mehrere Bäume, auch in einer entsprechenden Größe und das dauere schon je nach Baumsorte um die 25 Jahre. Die Verwaltung wolle nun prüfen, ob es auch möglich sei, stattdessen zukünftig mit Staudengräbern zu arbeiten.

 

Ausschussmitglied Schubert erklärt, dass er nicht glaube, dass sich Menschen allein aus Kostengründen für eine Bestattung im Friedwald entscheiden würden. In den meisten Fällen sei dies eine Entscheidung, die die Leute gemäß ihrer lebensweltlichen Anschauung  träfen .

 

Herr Schubert fragt, ob es nicht mit Blick in die Zukunft möglich sei, für den Friedhof vorgesehene Bäume auf einer Fläche anzusiedeln, damit sie dort wachsen können und bei entsprechender Größe umgepflanzt werden können.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert regt zudem an, sich die Friedhofsgestaltung in Städten wie Emsdetten oder Greven anzusehen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass er die Anregungen als Prüfauftrag mitnehmen werde.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert möchte wissen, wie die einzelnen Bestattungsformen angenommen werden.

 

Kämmerin Nürenberg informiert, dass auf dem Holtwicker Friedhof bislang lediglich vier Rasengräber belegt seien. Die Raseneinzelgräber würden eher verhalten angenommen. Ein steigender Trend sei bei den Urnenwahlgräbern zu verzeichnen. 

 

Der Umstand, dass man bei einem Rasengrab keine persönlichen Dinge wie Kerzen oder Blumen ablegen dürfe, sei, so informiert Bürgermeister Gottheil, ergänzend für viele Menschen ein Grund, sich gegen diese Bestattungsform zu entscheiden.

 

Ausschussmitglied Fischedick erkundigt sich, ob es stimme, dass Anschaffungen wie Bänke o.ä. auch über eine Anhebung der Gebühr finanziert werden könnten.

Bürgermeister Gottheil bestätigt dies.

 

Ausschussmitglied Feldmann möchte wissen, wie sich die Kalkulation verändere, sollte man von dem Durchschnittswert von 84 Sterbefällen abweichen.

 

Kämmerin Nürenberg erklärt, dass sich der Gebührensatz an dem 6 –Jahreszeitraum orientiere und es keine unmittelbaren Auswirkungen habe, wenn es in einem Jahr eine Über- oder Untersterblichkeit gebe.

 

Ausschussmitglied Meinert äußert die Meinung, dass die Kosten für Bestattungen ohnehin teuer genug seien. Herr Meinert spricht sich für eine Beibehaltung des bestehenden Gebührensatzes von 90% aus. Sodann stellt er den Antrag auf Abstimmung zum Tagesordnungspunkt.

 

Ausschussvorsitzender Fedder erklärt, den Antrag zurückzuziehen.

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: