Die der Sitzungsvorlage Nr. X/305 als Anlage I
beigefügte 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde
Rosendahl über das Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick
(Friedhofsgebührensatzung) wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem
Originalprotokoll als Anlage beizufügen.
Abstimmungsergebnis einstimmig
Ausschussvorsitzender
Fedder verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 305 und gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied
Fischedick möchte den Grund dafür erfahren, warum die Prozentsätze in der
Kalkulation der Nutzungs- und Verlängerungsgebühren zukünftig von 85% auf 90%
steigen sollen.
Kämmerin Nürenberg erklärt,
dass in der Kalkulation für die Jahre 2023 bis 2025 90 % des Gesamtaufwandes
auf die Nutzungs- und Verlängerungsgebühren umgelegt würden. In der Kalkulation
der Jahre 2020 bis 2022 seien es nur 85 % gewesen. Beide Prozentanteile
entsprächen aber einem Gesamtaufwand von betragsmäßig rund 114.000 €, sodass
durch die Umlegung von jetzt 90% der auf den Gebührenzahler umgelegten Kosten
identisch bleibe. Dies sei der Fall, da die Gesamtkosten von der letzten
Kalkulation im Vergleich zur jetzigen Kalkulation entsprechend sinken würden.
Ausschussmitglied
Reints fragt, was mit dem Ausdruck „Verlängerung“ gemeint sei.
Kämmerin
Nürenberg erklärt, das damit zeitliche Einheiten gemeint seien. Wenn z.B. ein
Doppelgrab erst mit einer Person belegt werde und nach ein paar Jahren eine
zweite Person in dem Grab bestattet werde, müsse das Doppelgrab um die entsprechende
Zeit verlängert werden, damit man in beiden Grabteilen auf eine Liegezeit von
jeweils mindestens 25 Jahren komme.
Ausschussmitglied
Reints möchte gerne wissen, ob der Durchschnittswert von 84 Sterbefällen als
Kalkulationsgrundlage gedient habe und ob es nicht sinnvoller sei, die
derzeitige Übersterblichkeit von 25% bei der Kalkulation mit zu
berücksichtigen.
Kämmerin
Nürenberg erklärt, dass man bei der Kalkulation auf den Durchschnittswert
zurückgegriffen habe, der aus den Sterbefällen der letzten sechs Jahre
resultiere.
Sollte
die Übersterblichkeit weiter anhalten, werde diese dann zukünftig in einer
Überdeckung münden, die dann in der Folgekalkulation berücksichtigt werde.
Bürgermeister
Gottheil ergänzt, dass zur Erläuterung von Statistiken zuletzt ein Vertreter
von IT.NRW in der Bürgermeisterkonferenz
vorgetragen habe.. Durch den in der Gemeinde Rosendahl angesetzten dreijährigen
Kalkulationszeitraum könne man größere Schwankungen vermeiden und somit die
Friedhofsgebühren halbwegs konstant halten. Herr Gottheil teilt mit, dass in
den nächsten Jahren wahrscheinlich ohnehin mit einer Anhebung der
Friedhofsgebühren zu rechnen sei, da die Friedhofgärtner die gestiegenen
eigenen Kosten umlegen würden.
Ausschussmitglied
Franz Schubert fragt, ob es richtig sei, dass die Berechnungsgrundlage 90%
seien und die restlichen 10% der Kosten durch die Gemeinde finanziert würden.
Kämmerin
Nürenberg bestätigt dies.
Ausschussmitglied
Franz Schubert möchte wissen, aus welchem Grund katholische Friedhöfe in der
Umgebung niedrigere Gebührenwerte hätten als die Friedhöfe im Gemeindeeigentum.
Kämmerin
Nürenberg informiert, dass auch die Kalkulationen der katholischen Friedhöfe
auf der Grundlage des KAG NRW erfolgen. Zudem sei man hier auch gerade mit der
Überarbeitung der Gebührensätze beschäftigt, sodass auch bei den katholischen
Friedhöfen in Zukunft mit höheren Sätzen zu rechnen sei. Daher könne man kein
pauschales Urteil zur Höhe der kirchlichen bzw. kommunalen Gebührensätze
abgeben.
Ausschussvorsitzender
Fedder erklärt, dass die WIR-Fraktion gerne den Antrag stellen wolle, die
Gebühren stufenweise anzupassen, sodass in einem Zeitraum von drei Jahren die
Refinanzierungsrate der ermittelten jährlichen Kosten zunächst bei 90%, im
Folgejahr bei 95% und im dritten Jahr bei 100% liegen solle.
Kämmerin
Nürenberg hält dies aus kalkulatorischer Sicht für eine gute Idee. Frau
Nürenberg gibt jedoch zu bedenken, dass der Beschluss für eine solche Regelung
eine Änderung der gemeindlichen Friedhofsgebührensatzung zur Folge habe, die
aller Wahrscheinlichkeit nach wenig praktikabel sei.
Ausschussmitglied
Rahsing warnt vor einer zu deutlichen Anhebung der Gebühren. Eine Anhebung
könnte nach seiner Auffassung Menschen dazu bewegen, sich nicht auf Rosendahler
Gebiet bestatten zu lassen, sondern kostengünstigere Alternativen zu suchen,
wie etwa den Ruheforst in Coesfeld.
Herr
Rahsing betont die Bedeutung, die der Bestattungsplatz für viele
Hinterbliebenen auch gegenwärtig noch habe. Besonders für Menschen, die auf
einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen seien, werde das Aufsuchen der
Grabstätte in einem Friedwald oder Ruheforst durch die natürliche
Bodenbeschaffenheit schwer bzw. unmöglich gemacht. Viele Ältere wählten deshalb
mit Bedacht einen Platz auf einem Friedhof, das solle ihnen auch weiterhin
kostentechnisch möglich sein.
Bürgermeister
Gottheil führt aus, dass es sich bei der von Herrn Fedder beschriebenen
schrittweisen Anhebung um Mehrkosten handele, die in einer Größenordnung
zwischen 30 und 100 € je Einzelfall liege. Herr Gottheil gibt zu bedenken, dass
man bei einem Satz von 90 % zwar sehr gebührenfreundlich unterwegs sei,
Anschaffungen wie Sitzbänke o.ä., die den Komfort des Friedhofbesuchs
steigerten, aber aus dem allgemeinen Haushalt finanziere.
Bürgermeister
Gottheil informiert darüber hinaus über die bereits bestehende Möglichkeit,
eine Fläche auf dem Friedhof in Holtwick als Friedwald bzw. Ruheforst zu
nutzen.
Herr
Gottheil beschreibt, dass man neben der traditionellen Beerdigung bereits auf
den Rosendahler Friedhöfen verschiedenste Möglichkeiten zur Bestattung wählen
könne wie. z.B. Urnengräber oder auch Rasensarggräber. Für die Rasengräber sei
auch eine bestimmte Fläche auf dem Friedhof in Holtwick vorgesehen. Es sei von
den bisher getätigten Bepflanzungen und den Erwartungen, die Menschen an einen
Friedwald stellen, jedoch schwer vorstellbar, dass ein solcher auch teilweise
auf dem Holtwicker Friedhof angesiedelt werden könne. So stehe dort bisher
lediglich ein ausgewachsener Baum, ein Friedwald bzw. Ruheforst erfordere aber
nach seinem Verständnis mehrere Bäume, auch in einer entsprechenden Größe und
das dauere schon je nach Baumsorte um die 25 Jahre. Die Verwaltung wolle nun
prüfen, ob es auch möglich sei, stattdessen zukünftig mit Staudengräbern zu
arbeiten.
Ausschussmitglied
Schubert erklärt, dass er nicht glaube, dass sich Menschen allein aus
Kostengründen für eine Bestattung im Friedwald entscheiden würden. In den
meisten Fällen sei dies eine Entscheidung, die die Leute gemäß ihrer
lebensweltlichen Anschauung träfen .
Herr
Schubert fragt, ob es nicht mit Blick in die Zukunft möglich sei, für den
Friedhof vorgesehene Bäume auf einer Fläche anzusiedeln, damit sie dort wachsen
können und bei entsprechender Größe umgepflanzt werden können.
Ausschussmitglied
Franz Schubert regt zudem an, sich die Friedhofsgestaltung in Städten wie
Emsdetten oder Greven anzusehen.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass er die Anregungen als Prüfauftrag mitnehmen werde.
Ausschussmitglied
Franz Schubert möchte wissen, wie die einzelnen Bestattungsformen angenommen
werden.
Kämmerin
Nürenberg informiert, dass auf dem Holtwicker Friedhof bislang lediglich vier
Rasengräber belegt seien. Die Raseneinzelgräber würden eher verhalten
angenommen. Ein steigender Trend sei bei den Urnenwahlgräbern zu
verzeichnen.
Der
Umstand, dass man bei einem Rasengrab keine persönlichen Dinge wie Kerzen oder
Blumen ablegen dürfe, sei, so informiert Bürgermeister Gottheil, ergänzend für
viele Menschen ein Grund, sich gegen diese Bestattungsform zu entscheiden.
Ausschussmitglied
Fischedick erkundigt sich, ob es stimme, dass Anschaffungen wie Bänke o.ä. auch
über eine Anhebung der Gebühr finanziert werden könnten.
Bürgermeister
Gottheil bestätigt dies.
Ausschussmitglied
Feldmann möchte wissen, wie sich die Kalkulation verändere, sollte man von dem
Durchschnittswert von 84 Sterbefällen abweichen.
Kämmerin
Nürenberg erklärt, dass sich der Gebührensatz an dem 6 –Jahreszeitraum
orientiere und es keine unmittelbaren Auswirkungen habe, wenn es in einem Jahr
eine Über- oder Untersterblichkeit gebe.
Ausschussmitglied
Meinert äußert die Meinung, dass die Kosten für Bestattungen ohnehin teuer
genug seien. Herr Meinert spricht sich für eine Beibehaltung des bestehenden
Gebührensatzes von 90% aus. Sodann stellt er den Antrag auf Abstimmung zum
Tagesordnungspunkt.
Ausschussvorsitzender
Fedder erklärt, den Antrag zurückzuziehen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: