Sitzung: 09.02.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/308
1.
Der Bericht über die Erläuterung des Umfangs eines
Planungswettbewerbs zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt in Osterwick wird zur
Kenntnis genommen.
2.
Auf Grundlage der vorgetragenen Erläuterung wird
die Verwaltung beauftragt, vor Beauftragung der freiberuflichen
Planungsleistung nach HOAI (Leistungsphasen I und II) an ein
Verkehrsplanungsbüro ein Vergabeverfahren „Verhandlungsvergabe“ mit den in
dieser Sitzungsvorlage beschriebenen Gewichtungsfaktoren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja- Stimmen 1 Nein-Stimme
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die
Sitzungsvorlage X/308 und gibt kurze Erläuterungen.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass man sich mit
Nachbarkommunen zum weiteren Vorgehen beraten habe und derzeit folgendes
Prozedere favorisiere. Es sollen mehrere leistungsfähige Planungsbüros zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden, mit der Bitte, ein Preisangebot für die
Ausarbeitung von drei Planungsvorschlägen für die Ortsgestaltung inklusive
begleitendem Projektkonzept vorzulegen.
Ausschussmitglied Mensing fragt, ob sich die
Auswahlkriterien nach dem HOAI- Standard richten, nach denen das
Planungsunternehmen ausgewählt werden soll.
Bürgermeister Gottheil bestätigt dies.
Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob die
Maßnahmen eine Bürgerbeteiligung erforderlich machten.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass der Paragraph 8 a
des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) regele, ob Bürger*innen an den Kosten
für die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen beteiligt werden. Nach der
aktuellen Gesetzeslage sei dies bei diesem Vorhaben nicht der Fall, da die für
die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt eigentlich zu erhebenden KAG-Beiträge durch
einen Förderantrag beim Land NRW finanziert werden könnten.
Ausschussmitglied Mensing erkundigt sich, ob die
hierfür vorgesehenen Mittel im Landeshaushalt im Jahr 2022 ausreichend gewesen
seien.
Bürgermeister Gottheil bestätigt dies.
Es werden keine weiteren Fragen von Ausschussmitgliedern gestellt.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: