Sitzung: 15.02.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Digitalisierungsbeauftragter Wolters berichtet über
den Entwicklungsstand der Digitalisierung.
Herr Wolters stellt den Ausbau der Digitalisierung
mithilfe eine Power-Point-Präsentation dar. Die Power-Point Präsentation ist
der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass sich die
Bedeutung der Digitalisierung in der Gemeinde Rosendahl auch an der personellen
Aufstockung im IT-Bereich zeige. So sei man vor acht Jahren mit einem
Mitarbeiter im Digital-Bereich gestartet und beschäftige mittlerweile bereits
drei Personen. Das von Bund und Land erlassene Onlinezugangsgesetz verdeutliche,
dass das Land verstanden habe, dass Kommunen beim Ausbau der Digitalisierung
der Unterstützung bedürften.
Ausschussmitglied Schubert erkundigt sich, wie es
angesichts steigender Hackerangriffe auf verschiedenste Institutionen um die
Datensicherheit bei der Gemeinde Rosendahl bestellt sei. Herr Schubert möchte
wissen, ob die von der Gemeinde gespeicherten Daten in einem Worstcase-
Szenario zurückbeschafft oder wieder zugänglich gemacht werden könnten, sollten
Hacker den Zugang zum digitalen Archiv verschlüsseln.
Produktverantwortlicher Wolters informiert, dass die
Datensicherung auf interner und externer Ebene geschehe. Der Datenspeicher der
Gemeinde Rosendahl werde ebenfalls im Archiv der Stadt Billerbeck gelagert, so
wie die Stadt Billerbeck ihrerseits ihre Datensätze im Rosendahler Archiv
speichere.
Sollte der Zugriff auf die gespeicherten Daten durch
einen Hackerangriff nicht mehr möglich sein, könne auf diese Weise
sichergestellt werden, dass binnen weniger Stunden ein „Notfallrathaus“ für die
Gemeinde Rosendahl im Billerbecker Rathaus oder umgekehrt aufgebaut werde,
womit die wichtigsten Dienstleistungen angeboten werden könnten.
Firewalls seien ebenfalls zum Schutz vor Hackern
aufgestellt worden. Diese müssten ständig überprüft und erweitert werden.
Produktverantwortlicher Wolters macht deutlich, dass niemals ein 100%-Schutz
gewährleistet werden könne. Die größte Sicherheitslücke sei nach wie vor „der
Mitarbeiter“ am PC.
Produktverantwortlicher Wolters weist darauf hin, dass
besonders Herr Tombrink gute Arbeit mit der Implementierung eines
Sicherheitssystems gegen Cyberangriffe auf das Netz der Verwaltung geleistet
habe.
Ausschussmitglied Weber thematisiert, dass die
Anweisungen des Onlinezugangsgesetzes aus dem Jahre 2017 bisher noch nicht zu
100% erfüllt worden seien. Herr Weber weist darauf hin, dass die diesbezügliche
Frist zur Umsetzung bereits 2022 abgelaufen sei. Er möchte wissen, wie die
Gemeinde mit dieser Gesetzeswidrigkeit umzugehen gedenke.
Produktverantwortlicher Wolters erklärt, dass die
Anforderungen an die Erfüllung des Datenschutzes hohe Hürden stelle, dass sie
der Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes erschwert und teilweise
erheblich verzögert hätten, sodass man die Frist nicht habe einhalten können.
Ausschussmitglied Weber verweist auf die Bedeutung
einer transparenten Kommunikation, damit den Bürger*innen deutlich werde,
welche der 570 Maßnahmen bereits umgesetzt seien und welche nicht. Zudem sei
nicht jedem/r Bürger*in klar, ob die Realisierung einer digitalen
Dienstleistung in der Hand der jeweiligen Kommune liege oder ob die Umsetzung
der nächst höheren Instanz obliege.
Produktverantwortlicher Wolters erklärt, dass die
Digitalisierung der Serviceleistungen des Bürgerbüros auf der Ebene der Kommune
erbracht werden könne und deswegen auch erledigt sei. Herr Wolters
identifiziert das Fehlen einer einheitlichen und systematischen Methode zur
Darstellung der digitalen Dienstleistungen als Manko im Fortschreiten der
Digitalisierung. Jedes Bundesland besitze eigene Programme, die mit den anderen
Bundesländern nur bedingt kompatibel seien. Sogar auf Kreisebene gelinge eine
Absprache zu einem einheitlichen Internetauftritt der Verwaltungen nur in
Ausnahmefällen. Der digitale Zugriff auf die Bauakten sehe z.B. im Kreis Borken
anders aus als im Kreis Coesfeld.
Ausschussmitglied Weber möchte erfahren, wie
gravierend die Abweichungen der Rosendahler Verwaltung zu anderen Gemeinden
seien.
Produktverantwortlicher Wolters teilt mit, dass die
Basis für den Austausch bei allen Kommunen im Kreis dieselbe sei. Unterschiede
ergäben sich bei den Fachanwendungen, wo Kommunen teilweise auf die Dienste
unterschiedlicher Anbieter zurückgriffen. Herr Wolters betont den Vorteil eines
einheitlichen Vorgehens, wie die Verwaltungen Rosendahl es zusammen mit den
Gemeinden Havixbeck und Senden z.B. im Bereich der Finanzsoftware H&H
inklusive Einführung des digitalen Workflows unternehme. Dies spare personelle
und zeitliche Ressourcen.
Ausschussmitglied Lembeck wendet ein, dass man auch
die Forderung nach Umsetzbarkeit einer voll digitalisierten Verwaltung kritisch
betrachten müsse. Herr Lembeck fragt, ob der Zeitraum von 5 Jahren wirklich auf
einer digitalen Expertise und einer zuvor vorgenommenen zeitlichen Kalkulation
festgesetzt worden sei. Er hält es für möglich, dass dieser Prozess im Vorfeld
in seiner Tragweite und Umfang unterschätzt worden sei.
Produktverantwortlicher Wolters veranschaulicht über
die Webseite des Serviceportals der Gemeinde Rosendahl Beispiele für bereits
digitalisierte Dienstleistungen, z.B. in den Segmenten Abfallbeseitigung und
Steuern (u.a. Hundesteuer).
Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, welche
Priorisierung aus dem Reifegradmodell für die Gemeinde Rosendahl erfolge.
Produktverantwortlicher Wolters informiert, dass das
vierstufige Reifegradmodell lediglich eine Charge zwischen 1 und 4 vorgebe,
wobei 1 für keine Digitalisierung und 4 für eine voll digitalisierte
Verwaltungsstruktur stehe.
Herr Wolters erklärt, das eine Webseite für alle
Onlinedienstverwalter die Vorgaben für zu digitalisierende Maßnahmen vorgebe,
die von der Verwaltungsgröße abhängig seien (Gemeinde- Kreis – Bezirksregierung
usw.). Kommunen hätten die Vorgabe, ca. 225 Maßnahmen digital anzubieten.
Produktverantwortlicher Wolters weist aber auch darauf
hin, dass viele Bürger*innen Rosendahls die digitalen Dienstleistungen nur
verhalten nutzten. Häufig würden sich Bürger*innen gegen die digitale Erfassung
ihres Onlineausweises entscheiden. Dies sei jedoch die Voraussetzung, um
überhaupt die digitalen Serviceleistungen über das sog. Servicekonto in
Anspruch nehmen zu können.
Ausschussmitglied Deitert fragt, ob es möglich sei,
den Veranstaltungskalender mit dem Outlook-Kalender des Rats- und
Sitzungsdienstes kompatibel zu machen, damit auch Bürger*innen eine klare und
einfache Übersicht über politische Aktivitäten bekämen.
Produktverantwortlicher Wolters erklärt, dass dies aus
technischer Sicht möglich sein könne. Jedoch müsse das erst mit den
Produktverantwortlichen abgestimmt werden, die den Veranstaltungs- bzw.
Sitzungskalender erstellen.
Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass erst
sichergestellt werden müsse, dass eine Zusammenlegung beider Kalenderformate
keine negativen Auswirkungen auf das Printdesign des Kalenders haben werde. Der
hohe Standard müsse erhalten bleiben.
Ausschussmitglied Lembeck äußert den Wunsch, dass die
politischen Fraktionen einen eigenen Zoomkanal zur Verfügung gestellt bekommen
sollen.
Produktverantwortlicher Wolters informiert, dass die
machbar sei, da die Gemeinde über eine ausreichende Zoomlizenz verfüge. Es
müsse jedoch sichergestellt werden, dass der Zoomkanal datenschutzkonform
eingerichtet werde und dass dadurch keine Einfallstore für andere
Videokonferenzen der anderen Fraktionen oder der Verwaltung möglich werden.