Es
wird beantragt einen Betrag von 20.000 € im Produkt 53/09.001 – Räumliche
Planung und Entwicklung für den notwendigen Klärungsprozess mithilfe eines
Mediators in den Haushalt 2023 einzustellen.
Abstimmungsergebnis: 1
Ja-Stimme 10 Nein-Stimmen
Der Antrag ist
damit abgelehnt.
Die
im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagten Mittel für einen möglichen Grundstückserwerb
für das projektierte Baugebiet Haus Holtwick (III. BA ) sollen gestrichen
werden.
Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme
10 Nein -Stimmen
Der Antrag ist
damit abgelehnt.
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 310 und gibt
kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied Weber erklärt in seiner Funktion als
Fraktionsvorsitzender der Partei die Grünen, dass seine Partei seit langem ein
koordiniertes und auf statistischen Kalkulationen Vorgehen bei der räumlichen
Planung und Entwicklung von Wohnland in Rosendahl fordere. Bisher hätten sich
weder Die WIR-Partei noch die SPD-Fraktion noch die CDU-Fraktion diesbezüglich
klar positioniert. Zudem bedürfe es eines breiteren Einbezugs der in Rosendahl
lebenden Bürger*innen, um die Stimmungslage der örtlichen Bevölkerung und deren
Bedürfnisse transparent abzubilden. Hierzu solle ein Mediator engagiert werden,
der den Klärungsprozess steuere.
Ausschussmitglied Mensing widerspricht in seiner Funktion als
Fraktionsvorsitzender der WIR-Partei Herrn Weber hinsichtlich einer angeblich
fehlenden klaren Positionierung, was die Frage zukünftigen Bauen und Wohnens in
Rosendahl betreffe. Bei der
Verabschiedung des Regionalplans seien Erweiterungsflächen für alle drei
Ortsteile einstimmig, das hieße, auch mit Beteiligung der Partei Die Grünen,
beschlossen worden und dies sei als eine eindeutige Positionierung zu einem
gemäßigten Wachstum zu verstehen.
Ausschussmitglied Lembeck stimmt in seiner Funktion als
Fraktionsvorsitzender der CDU-Partei Herrn Mensings Ausführungen zu.
Ausschussmitglied Weber erklärt, dass sich Zielvorstellungen nicht
automatisch aus einem Regionalplan ergeben würden. Es müsse eine ausdrückliche
Zielvorstellung über die zukünftige Gestaltung von Wohnraum und Bauflächen in
Rosendahl in einer Ratssitzung erfolgen.
Zudem seien die im Regionalplan genannten Erweiterungsflächen nicht
zwangsläufig als Bauland zu nutzen, es bestehe lediglich eine Option auf
Nutzung.
Ausschussmitglied Fischedick möchte wissen, zu welchem Zweck der
Mediator eingeschaltet werden solle.
Ausschussmitglied Weber erklärt, dass die Person des Mediators dabei
helfen solle, die Zielvorstellung der Rosendahler Bürger*innen, der Fraktionen
und der Verwaltung zu bündeln und klar zu formulieren.
Ausschussmitglied Franz Schubert berichtet, dass die Entscheidungen in
der Vergangenheit zur Ausweisung von Baugebieten als attraktive Wohn- und
Lebensfläche immer mit der Absicht erfolgt sei, die ländliche Infrastruktur zu
erhalten und somit Abwanderung zu verhindern. Herr Schubert weist darauf hin,
dass die gleichbleibende Bevölkerungs- und Einwohnerzahl Rosendahl in den
letzten Jahren nur durch Zuzug gewährleistet worden sei. Stillstand in
baulicher Sicht führe lediglich zu einem zukünftigen Verfall Rosendahls.
Ausschussmitglied Weber erklärt, dass vor der Ausweisung neuer Bauflächen
erst die baulichen Möglichkeiten innerhalb der Ortsteile maximal ausgeschöpft
sein müssten.
Zudem fördere der Ausweis weiterer Neubaugebiete die Einsamkeit zwischen
den Bewohnern Rosendahls.
Ausschussmitglied Fischedick gibt zu bedenken, dass es in der
Vergangenheit mehrfach von der Verwaltung Impulse zu Innenverdichtung gegeben
habe. Alle Besitzer von Rosendahler Grundstücken seien angeschrieben und
gefragt worden, ob sie die Grünflächen, die in ihrem Besitz seien, als Bauland
freigeben wollten. Niemand habe sich auf diese Anfrage positiv zurückgemeldet.
Herr Fischedick identifiziert ein gesteigertes Bedürfnis nach größeren
Wohnflächen als Kennzeichen der heutigen Gesellschaft.
Ausschussmitglied
Mensing erkundigt sich, ob es möglich sei, die von Herrn Weber im
Beschlussvorschlag genannte Summe von 20.000 € evt. für andere Zwecke nutzen zu
könne, sofern das Grundstücksgeschäft „Haus Holtwick“ nicht zustande käme.
Bürgermeister
Gottheil informiert, dass die Verwaltung nach der Regelung der Haushaltsordnung
verpflichtet sei, im Vorfeld explizit zu machen, wofür sie Gelder ausgäbe.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: