Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Die Grundsteuer C soll für baureife, unbebaute Grundstücke ab dem Jahr 2025 eingeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis  :1 Ja- Stimme, 9 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 312 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Herr Gottheil informiert, dass die Verwaltung bereits vor einiger Zeit durch die Kollegin Schlüter ein Leerstandkataster angelegt habe und so mehr als 65 freistehende Grundstücke in den Innenortslagen identifiziert habe, die unmittelbar einer Bebauung zugeführt werden könnten. In der Zwischenzeit sei die Anzahl nutzbarer Grundstücke noch weiter angewachsen, bspw. um die im Baugebiet Schlee liegenbleibenden Parzellen. Verwaltungsseitig seien die Eigentümer*innen angeschrieben worden und um Rückmeldung der beabsichtigten jeweiligen Nutzung der Grundstücke gebeten worden. Leider seien bislang noch keine Gebäude errichtet worden.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärt, dass die Auswirkungen eines solchen Beschlusses zur Grundsteuer C für das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu kalkulieren seien. Dieser Antrag lasse auch in anderer Hinsicht zu viele Fragen offen.

 

Ausschussmitglied Mensing macht deutlich, dass die Grundsteuer C in erster Linie dazu diene, Grundstücksspekulationen im großen Stil zu verhindern. Dies treffe auf Rosendahl jedoch vom Ausmaß nach seinem Empfinden nicht zu. Herr Mensing warnt vor einer totalen Innenverdichtung, da diese den dörflichen Charakter zerstöre. Zudem enthalte dieser Antrag keine Begründung, warum der Steuersatz ausnahmslos für alle Flächen der Gemeinde gelten solle, das könne auch von Seiten der Gemeindeverwaltung den Bürger*innen schlecht vermittelt werden.

 

Ausschussmitglied Weber erklärt, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Grundsteuerreform mit der Grundsteuer C ein geeignetes Instrument sehe, die Bürger*innen dazu zu bewegen, die noch freien Flächen in den Ortskernen zur Innenverdichtung freizugeben.

 

Ausschussmitglied Pirkl spricht sich dafür aus, zunächst die bauliche Entwicklung bis 2025 abzuwarten. Dann könne ggf. immer noch darüber entschieden werden.

 

Ausschussmitglied Mensing macht darauf aufmerksam, dass aus einer Entscheidung für die Einführung der Grundsteuer C zudem eine Ungleichbehandlung der Bauträger resultieren würde. Privatinvestoren müssten demnach die Grundsteuer C entrichten, die Gemeinde wäre jedoch von dieser Steuerlast nach seiner Ansicht ausgenommen.

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: