Die Grundsteuer C
soll für baureife, unbebaute Grundstücke ab dem Jahr 2025 eingeführt werden.
Abstimmungsergebnis :1 Ja- Stimme, 9 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 312 und gibt kurze Erläuterungen.
Herr
Gottheil informiert, dass die Verwaltung bereits vor einiger Zeit durch die
Kollegin Schlüter ein Leerstandkataster angelegt habe und so mehr als 65
freistehende Grundstücke in den Innenortslagen identifiziert habe, die
unmittelbar einer Bebauung zugeführt werden könnten. In der Zwischenzeit sei
die Anzahl nutzbarer Grundstücke noch weiter angewachsen, bspw. um die im
Baugebiet Schlee liegenbleibenden Parzellen. Verwaltungsseitig seien die
Eigentümer*innen angeschrieben worden und um Rückmeldung der beabsichtigten
jeweiligen Nutzung der Grundstücke gebeten worden. Leider seien bislang noch
keine Gebäude errichtet worden.
Ausschussmitglied
Lembeck erklärt, dass die Auswirkungen eines solchen Beschlusses zur
Grundsteuer C für das nachbarschaftliche Verhältnis nicht zu kalkulieren seien.
Dieser Antrag lasse auch in anderer Hinsicht zu viele Fragen offen.
Ausschussmitglied
Mensing macht deutlich, dass die Grundsteuer C in erster Linie dazu diene,
Grundstücksspekulationen im großen Stil zu verhindern. Dies treffe auf
Rosendahl jedoch vom Ausmaß nach seinem Empfinden nicht zu. Herr Mensing warnt
vor einer totalen Innenverdichtung, da diese den dörflichen Charakter zerstöre.
Zudem enthalte dieser Antrag keine Begründung, warum der Steuersatz ausnahmslos
für alle Flächen der Gemeinde gelten solle, das könne auch von Seiten der
Gemeindeverwaltung den Bürger*innen schlecht vermittelt werden.
Ausschussmitglied
Weber erklärt, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der Grundsteuerreform
mit der Grundsteuer C ein geeignetes Instrument sehe, die Bürger*innen dazu zu
bewegen, die noch freien Flächen in den Ortskernen zur Innenverdichtung
freizugeben.
Ausschussmitglied
Pirkl spricht sich dafür aus, zunächst die bauliche Entwicklung bis 2025
abzuwarten. Dann könne ggf. immer noch darüber entschieden werden.
Ausschussmitglied
Mensing macht darauf aufmerksam, dass aus einer Entscheidung für die Einführung
der Grundsteuer C zudem eine Ungleichbehandlung der Bauträger resultieren
würde. Privatinvestoren müssten demnach die Grundsteuer C entrichten, die
Gemeinde wäre jedoch von dieser Steuerlast nach seiner Ansicht ausgenommen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: