Es sollen Mittel in Höhe von 20.000 € zur Erstellung eines integrierten Risiko-Managements für den Bevölkerungsschutz im Haushalt 2023 veranschlagt werden.
Abstimmungsergebnis: 1 Ja- Stimme ,10 Nein- Stimmen
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/ 311 und gibt kurze Erläuterungen.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass sich die Gemeinde mit Katastrophenszenarien nicht erst
seit dem Starkregenereignis aus dem Jahr 2016 beschäftige. Die Reaktion und die
Bewältigung solcher Ereignisse würden in regelmäßigen Abständen durch die
verschiedensten Institutionen (Schule, Feuerwehr, Verwaltung etc.) besprochen
oder auch simuliert. Bei Zwischenfällen größeren Ausmaßes sei zudem der Kreis
für die koordinierte Bewältigung zuständig.
Fachbereichsleiter
Croner erklärt, dass die Zuständigkeit im Fall eines größeren
Schadensereignisses klar im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG) formuliert worden sei.
Anschließend
berichtet Herr Croner von der dreitägigen Simulation eines Katastrophenfalls,
die in dieser Woche unter Federführung des Kreises Coesfeld am Institut der
Feuerwehren durchgeführt worden sei.
70 Personen aus Feuerwehr, Polizei und
kommunalen Verwaltungen hätten das koordinierte Vorgehen in einem
Notfallszenario erprobt. Dieses sei herausfordernd gewesen, habe aber auch vor
Augen geführt, wie gut das Zusammenspiel der einzelnen Institutionen schon
klappe, weil es regelmäßig geübt werde.
Im
Fall eines Großschadensereignisses habe der Kreis Coesfeld die Federführung in
der Koordination der Maßnahmen. Die jeweils von dem Ereignis betroffenen
kreisangehörigen Kommunen wüerden durch eine Verbindungsperson des Kreises
Coesfeld über Maßnahmen informiert und zu weiteren Handlungen aufgefordert.
Zudem habe die Gemeinde Rosendahl eine eigene Stabsdienstordnung für ein
koordiniertes Vorgehen im Schadensfall und besitz mit der App Groupalarm auch
ein verwaltungsinternes Alarmierungssystem für die Mitglieder des
(Krisen-)Stabes.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass die Stabsdienstordnung in Absprache mit den Regelungen
auf Kreisebene entstanden und auf diese abgestimmt sei. In Sachen
Risikomanagement sei Rosendahl somit heute bereits gut aufgestellt.
Insofern
hält Bürgermeister Gottheil eine weitere Entwicklung von Konzepten zum Vorgehen
bei größeren Schadensfällen derzeit nicht für sinnvoll. Zudem möchte Herr
Gottheil gerne wissen, auf welche Szenarien man sich noch vorzubereiten habe
bzw. welche nach Herrn Webers Auffassung noch fehlen würden.
Ausschussmitglied
Lembeck teilt mit, dass auch dieser Antrag sehr schwammig formuliert sei.
Ausschussmitglied
Weber teilt mit, dass der Antrag nicht allein auf Großschadensereignisses
ziele, es gehe um einen integrierten Bevölkerungsschutz. Dieser könne sich auch
auf Themen wie die Finanzkrise oder das Insektensterben und die Auswirkungen
auf die Rosendahler Bevölkerung beziehen.
Herr
Mensing weist darauf hin, dass dies zukünftig evtl. zu den Aufgabenbereichen
des Klimafolgenanpassungsmanagers zählen könne.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass die Stelle derzeit zum dritten Mal ausgeschrieben werde.
Erfreulicherweise seien in dieser Runde mehrere Bewerbungen eingegangen und
Ende Februar 2023 sei ein Termin für Auswahlgespräche angesetzt.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: