Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Grundsteuer C soll für baureife, unbebaute Grundstücke ab dem Jahr 2025 eingeführt werden, die Höhe des Hebelsatzes wird in 2024 festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/312 und gibt kurze Erläuterungen.

Er informiert darüber, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15. Februar 2023 der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen abgelehnt worden sei. Der Fachausschuss habe sich wegen fehlender Beratungsreife des Antrags nicht für einen positiven Beschluss entscheiden können und den Antrag für die weitere Beratung in den Rat gegeben.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass für Rosendahl ohne eine Grundsteuerreform C keine Innenverdichtung möglich sei. Der Antrag stelle einen wichtigen Baustein dafür dar, keine weiteren Flächen für die Wohnbaulanderweiterung freigeben zu müssen.

 

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck erwähnt die aus seiner Sicht unglückliche Wiedergabe der Diskussion seitens der Presse. Hier seien nicht alle Positionen und Argumentationsmuster korrekt dargestellt worden.

 

Herr Lembeck verweist auf die von ihm in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bereits vorgetragenen Argumente, die gegen den gestellten Antrag sprächen. Er spricht sich dafür aus, zunächst die Auswirkungen eines solchen Beschlusses zu kalkulieren und eine Verprobung auf der Basis des von der Verwaltung erstellten Baulückenkatasters vorzunehmen. Herr Lembeck weist darauf hin, dass eine solche Steuerkeine Anreize für Investoren biete, so müssten z.B. Privatinvestoren die Grundsteuer C entrichten, die Gemeinde sei jedoch von der Steuerlast entbunden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing erklärt, dass lediglich der Antrag im Fachausschuss abgelehnt worden sei, nicht jedoch der Gedanke einer grundsätzlichen Grundsteuer C. Er weist darauf hin, dass diese jedoch auf Kriterien angewiesen sei, die noch gar nicht formuliert worden seien. Vor einer Beschlussfassung sollten die Kriterien festgelegt werden.

 

Fraktionsvorsitzende Hambrügge erklärt, dass ihre Fraktion den Antrag -unterstützen wolle. Frau Hambrügge werte eine positive Beschlussfassung auch aus städteplanerischer Sicht als gutes Signal, um zu zeigen, wie sich Rosendahl zukünftig entwickeln wolle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber kritisiert, dass dem Rat bisher von der Verwaltung noch keine Kalkulationen vorgelegt worden seien, obwohl ein Baulückenkataster erstellt worden sei. Er macht darauf aufmerksam, dass eine positive Beschlussfassung aus finanzpolitischer Sicht sinnvoll sei, um die Kostendeckung zahlreicher Bauvorhaben zu gewährleisten.

 

Bürgermeister Gottheil verweist nochmals auf das erstellte Baulückenkataster, das ca. 65 Grundstücke für Rosendahl aufführe, die einer Bebauung zugeführt werden könnten. Er erklärt, dass die Hebelsätze für das Jahr 2025 zur Ermittlung der Grundsteuerwerte noch nicht bekannt seien und somit bereits zum heutigen Zeitpunkt vorgenommene Kalkulationen wenig aussagekräftig seien. Erteilt mit, dass er eine  Steuerreform für die Grundsteuern A, B und C in einem Zug, die mit einem ausformulierten Kriterienkatalog verbunden sei, für sinnvoller erachte.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing äußert nochmals seine grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber dem vorgelegten Beschlussvorschlag und stellt dessen praktische Durchführbarkeit infrage.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: