Die Grundsteuer C
soll für baureife, unbebaute Grundstücke ab dem Jahr 2025 eingeführt werden,
die Höhe des Hebelsatzes wird in 2024 festgelegt.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/312 und gibt kurze Erläuterungen.
Er informiert darüber, dass in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 15. Februar 2023 der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die
Grünen abgelehnt worden sei. Der Fachausschuss habe sich wegen
fehlender Beratungsreife des Antrags nicht für einen positiven Beschluss entscheiden
können und den Antrag für die weitere Beratung in den Rat gegeben.
Fraktionsvorsitzender
Weber erklärt, dass für Rosendahl ohne eine Grundsteuerreform C keine
Innenverdichtung möglich sei. Der Antrag stelle einen wichtigen Baustein dafür
dar, keine weiteren Flächen für die Wohnbaulanderweiterung freigeben zu müssen.
Fraktionsvorsitzender
Lembeck erwähnt die aus seiner Sicht unglückliche Wiedergabe der Diskussion
seitens der Presse. Hier seien nicht alle Positionen und Argumentationsmuster
korrekt dargestellt worden.
Herr Lembeck
verweist auf die von ihm in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
bereits vorgetragenen Argumente, die gegen den gestellten Antrag sprächen. Er
spricht sich dafür aus, zunächst die Auswirkungen eines solchen Beschlusses zu
kalkulieren und eine Verprobung auf der Basis des von der Verwaltung erstellten
Baulückenkatasters vorzunehmen. Herr Lembeck weist darauf hin, dass eine solche
Steuerkeine Anreize für Investoren biete, so müssten z.B. Privatinvestoren die
Grundsteuer C entrichten, die Gemeinde sei jedoch von der Steuerlast entbunden.
Fraktionsvorsitzender
Mensing erklärt, dass lediglich der Antrag im Fachausschuss abgelehnt worden
sei, nicht jedoch der Gedanke einer grundsätzlichen Grundsteuer C. Er weist
darauf hin, dass diese jedoch auf Kriterien angewiesen sei, die noch gar nicht
formuliert worden seien. Vor einer Beschlussfassung sollten die Kriterien
festgelegt werden.
Fraktionsvorsitzende
Hambrügge erklärt, dass ihre Fraktion den Antrag -unterstützen wolle. Frau
Hambrügge werte eine positive Beschlussfassung auch aus städteplanerischer
Sicht als gutes Signal, um zu zeigen, wie sich Rosendahl zukünftig entwickeln
wolle.
Fraktionsvorsitzender
Weber kritisiert, dass dem Rat bisher von der Verwaltung noch keine
Kalkulationen vorgelegt worden seien, obwohl ein Baulückenkataster erstellt
worden sei. Er macht darauf aufmerksam, dass eine positive Beschlussfassung aus
finanzpolitischer Sicht sinnvoll sei, um die Kostendeckung zahlreicher
Bauvorhaben zu gewährleisten.
Bürgermeister
Gottheil verweist nochmals auf das erstellte Baulückenkataster, das ca. 65
Grundstücke für Rosendahl aufführe, die einer Bebauung zugeführt werden
könnten. Er erklärt, dass die Hebelsätze für das Jahr 2025 zur Ermittlung der
Grundsteuerwerte noch nicht bekannt seien und somit bereits zum heutigen
Zeitpunkt vorgenommene Kalkulationen wenig aussagekräftig seien. Erteilt mit,
dass er eine Steuerreform für die
Grundsteuern A, B und C in einem Zug, die mit einem ausformulierten
Kriterienkatalog verbunden sei, für sinnvoller erachte.
Fraktionsvorsitzender
Mensing äußert nochmals seine grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber dem
vorgelegten Beschlussvorschlag und stellt dessen praktische Durchführbarkeit
infrage.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: