Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 12, Enthaltungen: 1

Für den Fall, dass im Ortsteil Holtwick durch eine Erweiterung des Wohnbaugebiets „Haus Holtwick“ oder an anderer Stelle im Ortsteil Holtwick ein neues Wohnbaugebiet entsteht und im Ortsteil Osterwick mangels fehlender Flächen keine Möglichkeit für den Ausweis eines neuen Wohnbaugebiets besteht, werden folgende Ziele verfolgt:

1.       Im Ortsteil Osterwick werden die gemeindlichen Unterkünfte Holtwicker Straße 4 und 6 aufgegeben.

2.       Die Unterbringung der bislang unter den vg. Anschriften wohnenden Menschen soll zukünftig entweder in angemieteten, von der Gemeinde bereits erworbenen oder noch zu erwerbenden Wohnungen bzw. Häusern sowie ggf. in verwaltungsseitig noch zu errichtenden Neubauten – bevorzugt als öffentlich geförderter Wohnraum - erfolgen.

3.       Ein Neubau wird dabei auch für das neue Wohnbaugebiet im Ortsteil Holtwick in Erwägung gezogen.

4.       Anstelle der Errichtung von Ersatzneubauten unter der Anschrift Holtwicker Straße 4 und 6 wird in diesem Fall auf dem zu den vg. Adressen gehörenden gemeindlichen Grundstück Gemarkung Osterwick, Flur 18, Flurstück 354 zur Größe von insgesamt 3.373 qm ein Bauleitplanverfahren zur Ausweisung von Wohnbebauung durchgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   14 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen


Bürgermeister Gottheil informiert über die Absicht der Verwaltung, den in Rosendahl lebenden Menschen mehr Möglichkeiten im Segment des öffentlich geförderten Wohnungsbaus anbieten zu wollen. Er beschreibt die Vorgehensweise, die Flüchtlingsunterkünfte unter der Anschrift Holtwicker Straße 4 und 6 im Ortsteil Osterwick aufzugeben bzw. abzureißen und anschließend die dort freiwerdende Fläche der Wohnbebauung zuzuführen, als geeignetes Instrument, um Menschen mit Fluchthintergrund dezentral unterzubringen. Auch weist er auf den schlechten Zustand der Bausubstanz der beiden o.g. Unterkünfte hin.

 

Ratsmitglied Fischedick nimmt Bezug auf den dritten Punkt des Beschlussvorschlags. Herr Fischedick möchte wissen, ob die Förderung des öffentlich geförderten Wohnraums nicht auch für die Ortsteile Darfeld und Osterwick gelte.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt dies. Er verweist auf den Vortrag von Fachbereichsleiter Croner in der Sitzung des Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschusses am 02. Februar 2023, wonach die in Rosendahl lebenden Flüchtlinge auf nunmehr 71 Unterkünfte/Wohnungen verteilt worden seien und das weitestgehend gleichmäßig auf die einzelnen Ortsteile erfolgt sei (22 Unterkünfte in Darfeld, 24 in Osterwick und 25 in Holtwick). Dieser Trend solle beibehalten werden. Herr Gottheil betont, dass man trotz der angespannten Unterbringungssituation auf einen Mix von angemieteten Objekten, Objekten, die sich im gemeindlichen Besitz befinden und Neubauten bauen solle.

 

Ratsmitglied Steindorf macht auf mögliche Schwierigkeiten im Falle eines Gebäudeabrisses aufmerksam. Hierbei handele es sich um eine ehemalige Brennerei, deren massive Decken nicht leicht zu entsorgen seien. Er weist darauf hin, dass die zentrale Lage der Gebäude auch von Vorteil bei der Unterbringung von Geflüchteten sei, da so eine Integration in das Dorfleben leichter möglich werde.

 

Fraktionsvorsitzender Weber lobt das Bemühen der Verwaltung, Menschen mit Fluchthintergrund in gut instandgesetzten Unterkünften unterzubringen. Er kritisiert jedoch die Betitelung des geplanten Neubaus als öffentlich geförderter Wohnraum als Täuschung, den wahren Charakter der Wohneinheiten als Flüchtlingsunterkünfte verschleiere.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragt, ob es sich die Verwaltung angesichts bestehender Raum- und Unterbringungsnot überhaupt leisten könne, die besagten Unterkünfte an der Holtwicker Straße 4 und 6 aufzugeben.

 

Bürgermeister Gottheil stellt klar, dass es darum gehe, die große Zahl an Menschen, die an dieser Stelle ansässig sei, zu entzerren und in besser in Stand gesetzten Wohnmöglichkeiten unterzubringen. Der erste und zweite Punkt des Beschlussvorschlags zeigten, dass sich die Möglichkeiten zur Unterbringung durch einen Abriss an dieser Stelle und einen anschließenden Neubau eher vervielfältigten. Der Wohnraumbedarf für geflüchtete Menschen sei nach wie vor groß. Der Mix aus eigenen und angemieteten Wohnungen bzw. Häusern sei auszuweiten. In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15. Februar 2023 sei zudem ein geeignetes Wohnbaukonzept vorgestellt worden, das den Bezug von neuen Wohneinheiten an anderer Stelle, konkret unter der Anschrift Billerbecker Straße 5 in Darfeld, ermöglichen werde. Zudem könne man mit einer sehr wirtschaftlichen Kreditfinanzierung rechnen, wenn sich die Gemeinde dazu entschließe, ein Gebäude im Segment des geförderten Wohnungsbaus dort zu errichten.

 

Bürgermeister Gottheil stellt klar, dass ein Abriss des bestehenden Gebäudes allerdings erst erfolgen könne, wenn die adäquate Unterbringung der sich hier befindenden Flüchtlinge sichergestellt sei. Insoweit habe eine entsprechende Beschlussfassung des Rates über die verwaltungsseitig vorgeschlagene Vorgehensweise vorbeugenden Charakter.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck spricht sich für die Vorteile eines Vorratsbeschlusses aus, da der Zustand des bestehenden Gebäudes zu diesem Zeitpunkt schon bedenkenswert sei und in Zukunft nicht besser werde. Zudem gebe der Entschluss zu einem Neubau Rosendahl die Möglichkeit zur Innenverdichtung in sinnvoller Form.

 

Ratsmitglied Meinert teilt mit, sich mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anfreunden zu können, sofern sichergestellt sei, dass der Neubau auch zumindest teilweise als Wohnraum für Menschen mit Fluchthintergrund genutzt werden könne.

 

Ratsmitglied Steindorf vergleicht die Ausgangslage für den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag mit der Ausgangslage für den Beschlussvorschlag, die Grundsteuer C für alle baureifen, unbebauten Grundstücke ab 2025 einzuführen.

Bei dem Beschlussvorschlag der Verwaltung sei ebenso wenig klar, wie es sich mit der Fördergrundlage für öffentlich geförderten Wohnraum verhalte. Herr Steindorf spricht sich aus diesem Grund dafür aus, zu diesem frühen Zeitpunkt noch keinen Beschluss zu fassen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es aus städteplanerischer Sicht darum gehe, eine gleichmäßige Entwicklung der drei Ortsteile anzustreben. Ein Vorratsbeschluss sei ein Zeichen für vorausschauendes Handeln und könne hilfreich sein bei der weiteren Planung von Baumaßnahmen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass im vierten Punkt des Beschlussvorschlags explizit stehen müsse, dass an dieser Stelle wieder eine gemeindliche Unterkunft entstehen werde.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die im Beschlussvorschlag gewählte Formulierung eine gemeindliche Nutzung nicht ausschließe. Er plädiert für eine Formulierung, die offener gehalten sei, um sich aus baulicher Hinsicht nicht zu viele Beschränkungen aufzuerlegen.

 

Ratsmitglied Deitert fragt, ob die Formulierung „Ausweisung von Wohnbebauung“ die Nutzung als gemeindliche Unterkunft ausschließe.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass dies nicht der Fall sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber insistiert, dass der Beschlussvorschlag um die Formulierung „Nutzung als gemeindliche Unterkunft“ ergänzt werden müsse.

 

Ratsmitglied Fedder erklärt, dass eine Beschlussfassung über den Abriss der Flüchtlingsunterkunft unter der Anschrift Holtwicker Straße 4 und 6 aus seiner Sicht zu diesem Zeitpunkt verfrüht sei.

 

Bürgermeister Gottheil räumt ein, dass eine Beschlussfassung im Rat heute erschwert werde, weil unterschiedliche Ansichten über die Nutzung des neuen Gebäudes vorherrschten. So seien einige Ratsmitglieder dafür, das nach Abriss frei werdende Grundstück für denselben Zweck als Flüchtlingsunterkunft zu verwenden. Andere Ratsmitglieder würden jedoch auch erwägen, eine Neubaufläche evtl. für andere private Wohnformen zu nutzen.

 

Ratsmitglied Steindorf erkundigt sich, ob es bereits Interessensbekundungen seitens möglicher Investoren für die frei werdende Baufläche gebe.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass der Verwaltung Anfragen nach Grundstücken im Ortskern von mehreren Investoren vorliegen würden, diese bezögen sich aber nicht konkret auf die Grundstücke an der Holtwicker Straße 4 und 6.

 

Ratsmitglied Rahsing stellt den Antrag, die Diskussion zu schließen und über den Beschlussvorschlag abzustimmen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing beantragt, den Beschlussvorschlag zunächst im Haupt- und Finanzausschuss als zuständigem Fachausschuss behandeln zu lassen.

 

Ratsmitglied Lethmate bekräftigt ebenfalls, dass es einer vertiefenden Auseinandersetzung in der Sache bedürfe und die Öffentlichkeit überdies im Vorfeld der Sitzung nur unzureichend über die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes informiert worden sei.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck beantragt eine kurze Unterbrechung der Sitzung, damit sich die einzelnen Fraktionen beraten könnten.

 

Diesem wird entsprochen.

 

Nach der Pause erklärt Bürgermeister Gottheil, dass man den Beschlussvorschlag um den Zusatz „Ausweisung von Wohnbauflächen und gefördertem Wohnraum“ ergänzen könne.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass dieser Zusatz nicht zielführend sei. Die Ergänzung um die Formulierung „gemeindliche Unterkunft“ sei zwingend notwendig.

 

Ratsmitglied Steindorf hält es für sinnvoll, den Beschlussvorschlag zunächst im Haupt- und Finanzausschuss zu erörtern.

 

Bürgermeister Gottheil lässt über Herrn Mensings Antrag auf Beratung im Haupt- und Finanzausschuss abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Bürgermeister Gottheil lässt im Folgenden über Herrn Rahsings Antrag auf Abstimmung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: