Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die der Ergänzungsvorlage VII/610/1 als Anlage I beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren, Kleineinleitergebühren und Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Vorberatung im Ver- und Entsorgungsausschuss und den in der Ergänzungsvorlage VII/610/1 neu formulierten Beschlussvorschlag.

 

Ratsmitglied Neumann erkundigte sich, ob bezüglich seiner Anfrage zum Aufwand der Kläranlagen im Außenbereich neue Erkenntnisse vorlägen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Abwässer zunächst untersucht werden müssten, bevor Aussagen hierzu getroffen werden könnten. Feststellbar sei jedoch, dass sanierte Kleinkläranlagen geringere Aufwendungen hätten, da die Klärschlammabfuhr nur alle 2-3 Jahre notwendig sei, während bei nicht sanierten Kleinkläranlagen weiterhin eine jährliche Abfuhr erfolgen müsse. Eine endgültige Beantwortung sei daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, entsprechende Untersuchungen würden aber vorgenommen.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: