Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

 

  1. Der Rat nimmt die Konzeptplanung für die Errichtung von Wohnraum für geflüchtete Menschen unter der Anschrift „Billerbecker Straße 5“ zur Kenntnis.

 

  1. Nach intensiver Interessensabwägung spricht sich der Rat für den Abriss der vorhandenen Bestandsimmobilie sowie die Realisierung des Ersatzneubaus nach den Grundzügen der Konzeption/ Variante 2a lt. Im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 09. Februar vorgestellter Präsentation aus, allerdings mit der Maßgabe, dass in den einzelnen Modulen separat zugängliche Schlafräume geschaffen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:                                   einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Konzeptvorstellung des hiermit beauftragten Architekten, die in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 9. Februar 2023 erfolgt sei, und gibt kurze Erläuterungen. Hier seien insgesamt 3 Konzepte vorgestellt worden, die in einer modularisierten Bebauungsform realisiert werden könnten: Ein eingeschossiges Gebäude mit Walmdach und seitlicher Zufahrt zum Innenhof (IA), ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach und Durchgang zum Innenhof (IB) und eine zweigeschossige Gebäudeversion mit Zwerggiebeln und zentralem Haupteingang (IC).

Er weist darauf hin, dass eine detaillierte Besprechung der Konzepte an dieser Stelle nicht erfolgen könne, da die Vorstellung der Konzepte und die anschließende Diskussion über diese zu Überarbeitungsvorschlägen geführt hätten, die vom Architekten erst noch aufgenommen und autorisiert werden müssten. Auch sei die Verwaltung aktuell noch nicht legitimiert, etwaige Konzeptauszüge der Öffentlichkeit vorzustellen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Verwaltung einen Ersatzbau an der Billerbecker Straße 5 in Darfeld anstrebe, der Wohnraum für ca. 30 bis 32 Menschen bieten solle. Diese Belegung des aktuell vorhandenen Baukörpers sei in der Vergangenheit erfolgt, als noch alle Gebäudeteile genutzt werden durften.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck teilt mit, dass es darum gehe, eine zahlenmäßige Überfrachtung von geflüchteten Menschen an einer Stelle zu vermeiden, da eine dezentrale Unterbringung besser für die Integration der Menschen sei. Dennoch müsse man auch die energetischen Vorteile eines größeren Gebäudes zur Unterbringung berücksichtigen. Herr Lembeck teilt mit, dass aus diesem Grund die Variante II A „ein zweigeschossiges Gebäude mit Satteldach“ zu favorisieren sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber und Fraktionsvorsitzende Hambrügge schließen sich dieser Auswahl an.

 

Ratsmitglied Gövert fragt, ob diese Gebäudeversion nicht auch zu viele Menschen auf einem Ort bündle, was sich negativ auf die Integration auswirken könne.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass die modulare Konzeption vorsehe, pro Etage vier Wohneinheiten zu installieren, die von insgesamt ca. 16 Menschen bezogen werden könnten.

 

Die Aufteilung der jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten ermögliche den Menschen sowohl einen Rückzugsraum für die Privatsphäre als auch ein eigenständiges Leben. Gemeinschaftsanlagen könnten evtl. im Innenhof geschaffen werden.

 

Bürgermeister Gottheil kündigt an, mit dem Architekten in Kürze Kontakt aufzunehmen, um die Erlaubnis zu erhalten, die Konzepte der Öffentlichkeit durch eine entsprechende Berichterstattung durch die Presse zugänglich zu machen.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing spricht sich ebenfalls für die zweite Version aus. Er erinnert daran, dass die überarbeitete Version mit einer anderen Aufteilung der Wohn- und Schlafräume innerhalb der Module vom Architekten noch nachgereicht werden müsse. Zudem sieht er Schwierigkeiten beim Transport der Mülltonnen für gegeben, da der Durchgangsflur in der Skizze zu schmal konzeptioniert sei.

 

Ratsmitglied Lethmate möchte wissen, welche Funktion der größere Raum in der Skizze habe.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es sich um den Abstellraum für die Fahrräder handele.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: