Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat begrüßt die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise und beschließt, dass Bauleitplanverfahren (Änderungen zum Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) zur Ausweisung von Potentialflächen für die Umsetzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Agri-PV Anlagen nur durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

1.)    Räumliche Steuerung: Das Vorhaben muss den inhaltlichen Ausführungen lt. Darstellung in dieser Sitzungsvorlage entsprechen. Insgesamt soll maximal 1 % der Fläche des Gemeindegebiets für die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

2.)    Netzanbindung: Der Vorhabenträger muss der Gemeindeverwaltung bereits bei der Antragstellung auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens den Nachweis über die Einspeisezusage durch den Netzbetreiber schriftlich vorlegen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

3.)    Finanzielle Beteiligung: Vor der Beschlussfassung von Flächennutzungsplanänderungen und etwaigen Bebauungsplänen als Satzung durch den Rat muss der Gemeinde Rosendahl eine schriftliche Bestätigung über die zugesicherte finanzielle Beteiligung über mindestens 15 % inklusive einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegen. Dies gilt für Anlagen größer 1 Megawatt.

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Für Vorhaben, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wird Planungsrecht nicht geschaffen.

 


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/316 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass im Zusammenhang mit der Energiewende die Gemeinde Rosendahl aktuell vermehrt Anfragen zur planerischen Möglichkeit, Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu errichten, erreichten. Diese seien nach § 35 Baugesetzbuch jedoch im Gegensatz zu Windkraftanlagen nicht privilegiert, sodass die räumliche Steuerung der Platzierung von PV-Anlagen in das Ermessen der Kommune falle. Derzeit sei ein vom Kreis Coesfeld beauftragter externer Dienstleister damit beschäftigt, eine Potenzialstudie zu erstellen, die für die Kommunen im Kreis empfehlende Vorgaben formuliert, wo und unter welchen Voraussetzungen Flächen sinnvoll für PV-Anlagen ausgewiesen werden sollen. Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass im Zuge dieser Ausweisungen der Flächennutzungsplan für konkrete Vorhaben jeweils angepasst und auch für jedes Projekt ein Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan) angestoßen werden müsse. Daraus ergebe sich eine Planungshoheit für die Gemeinde Rosendahl.

 

Herr Gottheil macht darauf aufmerksam, dass es der Gemeinde Rosendahl auch ein Anliegen sei, einen finanziellen Rückfluss aus dem Bau der PV-Anlagen für die gesamte Einwohnerschaft Rosendahls zu gewährleisten, sodass in der Sitzungsvorlage die Forderung auf eine Option der gemeindlichen Beteiligung an der jeweiligen PV-Anlage in Höhe von mind. 15% gestellt werde.

 

Ausschussmitglied Weber spricht sich grundsätzlich positiv für die Ausweisung weiterer Flächen für Photovoltaik-Energie aus. Herr Weber hält jedoch die Kriterien, die die Potentialstudie erwähne, für ausreichend zur Umsetzung des Ausbaus. Es bedürfe darüber hinaus keiner weiteren Regulierungsmaßnahmen wie einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde oder einer wirtschaftlichen Prüfung. Diese Forderungen seien ohnehin nicht rechtlich oder vertraglich zuzusichern.

 

Ausschussmitglied Feldmann spricht sich grundsätzlich positiv zur Ausweisung weiterer Flächen für die Nutzung von PV-Anlagen aus. Herr Feldmann möchte zudem wissen, ob es möglich sei, zusätzlich Agri-PV-Anlagen miteinzuplanen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass dies grundsätzlich möglich sei. Jedoch müsse zuvor geprüft werden, ob der Bau von Agri-PV-Anlagen nicht wertvolle Agrarfläche vereinnahme, die aufgrund eingeschränkter Pflanzmöglichkeit nur noch nachrangig genutzt werden könne.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus fragt, ob es möglich sei, die Flächen zur Nutzung auf die Größe von 1 bis 2 ha zu begrenzen und zu verhindern, dass Nachbarn direkt aneinander anschließend PV-Anlagen installieren, damit keine optischen Nachteile erwachsen und der grüne Charakter Rosendahls erhalten bleibe.

 

Bürgermeister Gottheil macht deutlich, dass dies aus rechtlicher Sicht nicht oder nur eingeschränkt zu regulieren sei. Man könne nicht einem Nachbarn den Bau einer PV-Anlage erlauben und dem anderen Nachbarn, unter gleichen Voraussetzungen, diese verbieten. Nach dem verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz müsse wesentlich Gleiches juristisch auch gleich behandelt werden. Zudem müsse die PV-Anlage schon eine bestimmte Größe erreichen, um rentabel zu sein, sonst lohnten sich die Ausgaben für den Netzanschluss etc. nicht.

 

Ausschussmitglied Meinert möchte erfahren, wie hoch die Produktionsleistung einer Anlage sein könnte und ob es bereits interessierte Vorhabenträger gebe.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass eine sich in der Vorstufe zum Beantragungsfahren befindliche Anlage mit Spitzenwerten von 6 bis 7 Megawatt rechne.

 

Ausschussmitglied Meinert fragt, wie die umliegenden Kommunen mit der Option auf finanzielle Beteiligung umgingen.

Bürgermeister Gottheil informiert, dass die in der Sitzungsvorlage genannte Forderung von mindestens 15% im Vergleich zu manch anderer Nachbarkommune sehr moderat sei. Die Stadt Borken fordere eine Beteiligung zwischen 20 und  50%.

Bürgermeister Gottheil spricht sich für eine vorhergehende wirtschaftliche Prüfung der jeweiligen Anlage aus, bevor eine finanzielle Beteiligung erwogen werden solle. Aus diesem Grund solle, sofern sich der Ausschuss positiv gegenüber dem Beschlussvorschlag ausspreche, auch eine separate Prüfung der kommunalen Beteiligung durch den Haupt- und Finanzausschuss bzw. Gemeinderat erfolgen.

 

Ausschussmitglied Weber erklärt, dass die Nutzung von Agri-PV- Anlagen keine Verschwendung von landwirtschaftlicher Nutzflächen bedeute, sondern im Gegenteil eine noch effizientere Nutzung der Bodenfläche durch die Installation der Agri-PV-Anlagen zu erwarten sei.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck gibt zu bedenken, dass die vorher von der Verwaltung genannte Gestaltungshoheit doch erheblich eingeschränkt werde, wenn die Flächengröße einer Anlage nicht im Vorfeld auf eine bestimmte Größe festgesetzt werden könne.

Herr Lembeck äußert den Einwand, dass sich daraus auch Nachteile für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen ergeben könnten. Zudem bleibt es für Herrn Lembeck fraglich, ob die Umsetzung eines solchen Projekts für potentielle Vorhabenträger aus finanzieller Sicht noch attraktiv sei, wenn man die Gemeinde jeweils zu mindestens 15% beteiligen müsse. Er schlägt vor, eine finanzielle Deckelung einzuführen, dass für Anlagen, die unter der Größe von 1 Megawatt liegen, keine Beteiligung der Gemeinde obligatorisch vorgegeben werde.

 

Ausschussmitglied Weber rechnet nicht damit, dass aus einem positiven Beschluss eine ausufernde Bebauung von PV-Anlagen zu erwarten sei.

 

Ausschussmitglied Meinert plädiert für eine positive Beschlussfassung, da diese die Klimaziele der Gemeinde für den Ausbau regenerativer und nachhaltiger Energieformen unterstütze. Zudem sei eine große Versiegelung von Flächen dadurch nicht zu erwarten.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck fragt, ob es für den Ausschuss in Ordnung sei, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung absatzweise lt. Nrn. 1 bis 3 des Beschlussvorschlags abzustimmen. Dieser Vorgehensweise wird nicht widersprochen.

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: