Sitzung: 23.03.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/316
Der
Rat begrüßt die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise und
beschließt, dass Bauleitplanverfahren (Änderungen zum Flächennutzungsplan,
Bebauungspläne) zur Ausweisung von Potentialflächen für die Umsetzung von
Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Agri-PV Anlagen nur durchgeführt werden,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1.)
Räumliche Steuerung: Das Vorhaben muss
den inhaltlichen Ausführungen lt. Darstellung in dieser Sitzungsvorlage
entsprechen. Insgesamt soll maximal 1 % der Fläche des Gemeindegebiets für die
Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
2.)
Netzanbindung: Der Vorhabenträger muss der
Gemeindeverwaltung bereits bei der Antragstellung auf Durchführung eines
Bauleitplanverfahrens den Nachweis über die Einspeisezusage durch den
Netzbetreiber schriftlich vorlegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3.)
Finanzielle Beteiligung: Vor der
Beschlussfassung von Flächennutzungsplanänderungen und etwaigen Bebauungsplänen
als Satzung durch den Rat muss der Gemeinde Rosendahl eine schriftliche
Bestätigung über die zugesicherte finanzielle Beteiligung über mindestens 15 %
inklusive einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegen. Dies gilt für Anlagen
größer 1 Megawatt.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Für
Vorhaben, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wird Planungsrecht nicht
geschaffen.
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/316 und gibt kurze Erläuterungen.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass im Zusammenhang mit der
Energiewende die Gemeinde Rosendahl aktuell vermehrt Anfragen zur planerischen
Möglichkeit, Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zu errichten,
erreichten. Diese seien nach § 35 Baugesetzbuch jedoch im Gegensatz zu Windkraftanlagen
nicht privilegiert, sodass die räumliche Steuerung der Platzierung von
PV-Anlagen in das Ermessen der Kommune falle. Derzeit sei ein vom Kreis
Coesfeld beauftragter externer Dienstleister damit beschäftigt, eine
Potenzialstudie zu erstellen, die für die Kommunen im Kreis empfehlende
Vorgaben formuliert, wo und unter welchen Voraussetzungen Flächen sinnvoll für
PV-Anlagen ausgewiesen werden sollen. Bürgermeister Gottheil weist darauf hin,
dass im Zuge dieser Ausweisungen der Flächennutzungsplan für konkrete Vorhaben
jeweils angepasst und auch für jedes Projekt ein Bauleitplanverfahren
(Bebauungsplan) angestoßen werden müsse. Daraus ergebe sich eine Planungshoheit
für die Gemeinde Rosendahl.
Herr
Gottheil macht darauf aufmerksam, dass es der Gemeinde Rosendahl auch ein
Anliegen sei, einen finanziellen Rückfluss aus dem Bau der PV-Anlagen für die
gesamte Einwohnerschaft Rosendahls zu gewährleisten, sodass in der
Sitzungsvorlage die Forderung auf eine Option der gemeindlichen Beteiligung an
der jeweiligen PV-Anlage in Höhe von mind. 15% gestellt werde.
Ausschussmitglied
Weber spricht sich grundsätzlich positiv für die Ausweisung weiterer Flächen
für Photovoltaik-Energie aus. Herr Weber hält jedoch die Kriterien, die die
Potentialstudie erwähne, für ausreichend zur Umsetzung des Ausbaus. Es bedürfe
darüber hinaus keiner weiteren Regulierungsmaßnahmen wie einer finanziellen
Beteiligung der Gemeinde oder einer wirtschaftlichen Prüfung. Diese Forderungen
seien ohnehin nicht rechtlich oder vertraglich zuzusichern.
Ausschussmitglied
Feldmann spricht sich grundsätzlich positiv zur Ausweisung weiterer Flächen für
die Nutzung von PV-Anlagen aus. Herr Feldmann möchte zudem wissen, ob es
möglich sei, zusätzlich Agri-PV-Anlagen miteinzuplanen.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass dies grundsätzlich möglich sei. Jedoch müsse zuvor
geprüft werden, ob der Bau von Agri-PV-Anlagen nicht wertvolle Agrarfläche
vereinnahme, die aufgrund eingeschränkter Pflanzmöglichkeit nur noch nachrangig
genutzt werden könne.
Ausschussmitglied
Abbenhaus fragt, ob es möglich sei, die Flächen zur Nutzung auf die Größe von 1
bis 2 ha zu begrenzen und zu verhindern, dass Nachbarn direkt aneinander
anschließend PV-Anlagen installieren, damit keine optischen Nachteile erwachsen
und der grüne Charakter Rosendahls erhalten bleibe.
Bürgermeister
Gottheil macht deutlich, dass dies aus rechtlicher Sicht nicht oder nur
eingeschränkt zu regulieren sei. Man könne nicht einem Nachbarn den Bau einer
PV-Anlage erlauben und dem anderen Nachbarn, unter gleichen Voraussetzungen,
diese verbieten. Nach dem verfassungsrechtlich garantierten
Gleichheitsgrundsatz müsse wesentlich Gleiches juristisch auch gleich behandelt
werden. Zudem müsse die PV-Anlage schon eine bestimmte Größe erreichen, um
rentabel zu sein, sonst lohnten sich die Ausgaben für den Netzanschluss etc.
nicht.
Ausschussmitglied
Meinert möchte erfahren, wie hoch die Produktionsleistung einer Anlage sein
könnte und ob es bereits interessierte Vorhabenträger gebe.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass eine sich in der Vorstufe zum Beantragungsfahren
befindliche Anlage mit Spitzenwerten von 6 bis 7 Megawatt rechne.
Ausschussmitglied
Meinert fragt, wie die umliegenden Kommunen mit der Option auf finanzielle
Beteiligung umgingen.
Bürgermeister
Gottheil informiert, dass die in der Sitzungsvorlage genannte Forderung von
mindestens 15% im Vergleich zu manch anderer Nachbarkommune sehr moderat sei.
Die Stadt Borken fordere eine Beteiligung zwischen 20 und 50%.
Bürgermeister
Gottheil spricht sich für eine vorhergehende wirtschaftliche Prüfung der
jeweiligen Anlage aus, bevor eine finanzielle Beteiligung erwogen werden solle.
Aus diesem Grund solle, sofern sich der Ausschuss positiv gegenüber dem
Beschlussvorschlag ausspreche, auch eine separate Prüfung der kommunalen
Beteiligung durch den Haupt- und Finanzausschuss bzw. Gemeinderat erfolgen.
Ausschussmitglied
Weber erklärt, dass die Nutzung von Agri-PV- Anlagen keine Verschwendung von
landwirtschaftlicher Nutzflächen bedeute, sondern im Gegenteil eine noch
effizientere Nutzung der Bodenfläche durch die Installation der Agri-PV-Anlagen
zu erwarten sei.
Ausschussvorsitzender
Lembeck gibt zu bedenken, dass die vorher von der Verwaltung genannte
Gestaltungshoheit doch erheblich eingeschränkt werde, wenn die Flächengröße
einer Anlage nicht im Vorfeld auf eine bestimmte Größe festgesetzt werden
könne.
Herr
Lembeck äußert den Einwand, dass sich daraus auch Nachteile für die Nutzung
landwirtschaftlicher Flächen ergeben könnten. Zudem bleibt es für Herrn Lembeck
fraglich, ob die Umsetzung eines solchen Projekts für potentielle
Vorhabenträger aus finanzieller Sicht noch attraktiv sei, wenn man die Gemeinde
jeweils zu mindestens 15% beteiligen müsse. Er schlägt vor, eine finanzielle
Deckelung einzuführen, dass für Anlagen, die unter der Größe von 1 Megawatt
liegen, keine Beteiligung der Gemeinde obligatorisch vorgegeben werde.
Ausschussmitglied
Weber rechnet nicht damit, dass aus einem positiven Beschluss eine ausufernde
Bebauung von PV-Anlagen zu erwarten sei.
Ausschussmitglied
Meinert plädiert für eine positive Beschlussfassung, da diese die Klimaziele
der Gemeinde für den Ausbau regenerativer und nachhaltiger Energieformen
unterstütze. Zudem sei eine große Versiegelung von Flächen dadurch nicht zu
erwarten.
Ausschussvorsitzender
Lembeck fragt, ob es für den Ausschuss in Ordnung sei, über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung absatzweise lt. Nrn. 1 bis 3 des
Beschlussvorschlags abzustimmen. Dieser Vorgehensweise wird nicht
widersprochen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: