Beschluss: geändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung der Innenbereichsatzung am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Darfeld im Sinne von § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. X/318 in der Anlage I beigefügten Abgrenzungsplan der Satzung durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/318 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Eimers fragt, ob es möglich sei, die südliche Parzelle bis zum Mohnweg im Ortsteil Darfeld bei der Aufstellung der Innenbereichssatzung zu berücksichtigen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass dies nicht möglich sei.

 

Fachbereichsleiter Wiesmann weist darauf hin, dass eine spontane Bereichserweiterung mit Kosten für die Antragssteller verbunden sei. Die Bewohner des Mohnwegs seien hierüber nicht informiert worden, sodass sich die Frage stelle, wer in einem Erweiterungsfall für die entstehenden Kosten für die Erstellung unterschiedlichster Gutachten (Artenschutzgutachten etc.) aufkomme.

 

Ausschussmitglied Meinert erkundigt sich, wie der Abgrenzungsplan historisch zu erklären sei.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass das Haus vor dem Gartengrundstück in den 1970er oder 1980erJahren erbaut worden sei. Eine genaue Grenzziehung könne aus heutiger Sicht nicht mehr nachvollzogen werden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: