Sitzung: 23.03.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/320
Es wird beschlossen, das Verfahren zu 66. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer gewerblichen
Baufläche im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr.
X/320 als Anlage I beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen.
Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Nord“ im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der
Sitzungsvorlage Nr. X/320 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen
ist, durchzuführen.
Beide Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/320 und
gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied Feldmann verweist darauf, dass eine frühere
Gewerbefläche in Holtwick nun eine Umnutzung erfahren habe, und lediglich als
Garage genutzt werde, was nicht erfreulich sei.
Herr Feldmann möchte wissen, ob eine solche Zweckentfremdung bei der
Ausweisung neuer Gewerbeflächen im Ortsteil Holtwick zukünftig verhindert
werden könne.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die von Herrn Feldmann
beschriebene Umnutzung eines ursprünglich für Gewerbezwecke vorgesehenen
Grundstücks ihm bekannt sei. Hier handele es sich um die Erweiterungsfläche
eines Betriebs, die bereits unter seinem Amtsvorgänger vor vielen Jahren als
Erweiterungsfläche veräußert worden und in der Zwischenzeit im Rahmen einer
Regelung zur Unternehmensnachfolge an eine andere Person übergeben worden sei,
der die Garagennutzung vorgenommen habe. Dies sei von der Verwaltung nicht im
Vorfeld zu kalkulieren gewesen.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die zukünftigen Interessenten an
den entstehenden Gewerbeflächen der Verwaltung eine Beschreibung ihres konkret
geplanten Betriebs vorlegen müssten, die im Anschluss der Wirtschaftsförderung
Coesfeld zur Prüfung auf Wirtschaftlichkeit vorgelegt werde. Von diesem
Vorgehen und der Sinnhaftigkeit von betrieblichen Vorhaben erhoffe man sich,
eine solche Zweckentfremdung zukünftig zu vermeiden.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: