Sitzung: 23.03.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/320
Es wird beschlossen, das Verfahren zu 66. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer gewerblichen
Baufläche im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr.
X/320 als Anlage I beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen.
Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Nord“ im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der
Sitzungsvorlage Nr. X/320 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen
ist, durchzuführen.
Beide Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf
die Sitzungsvorlage X/320 und gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied Feldmann verweist darauf,
dass eine frühere Gewerbefläche in Holtwick nun eine Umnutzung erfahren habe,
und lediglich als Garage genutzt werde, was nicht erfreulich sei.
Herr Feldmann möchte wissen, ob eine solche
Zweckentfremdung bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen im Ortsteil Holtwick
zukünftig verhindert werden könne.
Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die
von Herrn Feldmann beschriebene Umnutzung eines ursprünglich für Gewerbezwecke
vorgesehenen Grundstücks ihm bekannt sei. Hier handele es sich um die
Erweiterungsfläche eines Betriebs, die bereits unter seinem Amtsvorgänger vor
vielen Jahren als Erweiterungsfläche veräußert worden und in der Zwischenzeit
im Rahmen einer Regelung zur Unternehmensnachfolge an eine andere Person übergeben
worden sei, der die Garagennutzung vorgenommen habe. Dies sei von der
Verwaltung nicht im Vorfeld zu kalkulieren gewesen.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die
zukünftigen Interessenten an den entstehenden Gewerbeflächen der Verwaltung
eine Beschreibung ihres konkret geplanten Betriebs vorlegen müssten, die im
Anschluss der Wirtschaftsförderung Coesfeld zur Prüfung auf Wirtschaftlichkeit
vorgelegt werde. Von diesem Vorgehen und der Sinnhaftigkeit von betrieblichen
Vorhaben erhoffe man sich, eine solche Zweckentfremdung zukünftig zu vermeiden.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: