Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, das Verfahren zu 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/320 als Anlage I beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen.

 

Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. X/320 als Anlage II beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen.

 

Beide Beschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/320 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Feldmann verweist darauf, dass eine frühere Gewerbefläche in Holtwick nun eine Umnutzung erfahren habe, und lediglich als Garage genutzt werde, was nicht erfreulich sei.

Herr Feldmann möchte wissen, ob eine solche Zweckentfremdung bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen im Ortsteil Holtwick zukünftig verhindert werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die von Herrn Feldmann beschriebene Umnutzung eines ursprünglich für Gewerbezwecke vorgesehenen Grundstücks ihm bekannt sei. Hier handele es sich um die Erweiterungsfläche eines Betriebs, die bereits unter seinem Amtsvorgänger vor vielen Jahren als Erweiterungsfläche veräußert worden und in der Zwischenzeit im Rahmen einer Regelung zur Unternehmensnachfolge an eine andere Person übergeben worden sei, der die Garagennutzung vorgenommen habe. Dies sei von der Verwaltung nicht im Vorfeld zu kalkulieren gewesen.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die zukünftigen Interessenten an den entstehenden Gewerbeflächen der Verwaltung eine Beschreibung ihres konkret geplanten Betriebs vorlegen müssten, die im Anschluss der Wirtschaftsförderung Coesfeld zur Prüfung auf Wirtschaftlichkeit vorgelegt werde. Von diesem Vorgehen und der Sinnhaftigkeit von betrieblichen Vorhaben erhoffe man sich, eine solche Zweckentfremdung zukünftig zu vermeiden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: 

 

 

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: