Sitzung: 23.03.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/322
Die Gemeinde Rosendahl steht der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung
erneuerbarer Energien positiv gegenüber. Die Windenergie ist für die Gemeinde
eine wichtige und tragende Säule der Energiewende. Sie hat sich in den
vergangenen Jahren rasant entwickelt und leistet heute einen bedeutsamen
Beitrag zu Klimaschutz und Stromversorgung. Kurz- bis mittelfristig bietet die
Windenergie das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren
Energien.
Die Ausführungen zum Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG für die
Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Bereich Oberdarfeld
werden zur Kenntnis genommen.
Das gemeindliche
Einvernehmen für die Vorhaben im Bereich Oberdarfeld wird gemäß § 36 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Der Rat
unterstreicht mit diesem Beschluss die Wichtigkeit des Ausbaus der erneuerbaren
Energien durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde
Rosendahl.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/322 und
gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied Espelkott stellt im Namen der WIR-Fraktion den Antrag,
die Beschlussformulierung um die verpflichtende Beteiligung der Gemeinde an der
Maßnahme mit bis zu 15 % zu erweitern.
Ausschussmitglied Weber äußert sein Unverständnis über eine Forderung
einer grundsätzlichen finanziellen Beteiligung der Gemeinde. Die
Ausschussmitglieder Feldmann und Meinert schließen sich diesem Urteil an.
Ausschussmitglied Espelkott macht deutlich, dass es der WIR bereits in
der Vergangenheit ein Anliegen gewesen sei, eine breitere Bürgerbeteiligung bei
der Neuerrichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen.
Ausschussmitglied Eimers äußert sich positiv zum Antrag von Herrn
Espelkott. Er vertritt die Ansicht, dass die Möglichkeit einer Beteiligung für
jedermann in Rosendahl die Akzeptanz gegenüber dem Bau von Windkraftanlagen
stärke.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Verwaltung in der Vergangenheit
die Entscheidungen für die Freigabe von Bauflächen auch davon abhängig gemacht
habe, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Vorteilen aus den
Baumaßnahmen für die Rosendahler Bevölkerung und der finanziellen Rentabilität
für die Gemeinde bestehen bleibe. So sei ein finanzieller Rückfluss bei der
Entwicklung von Wohnbaugebieten über die Grundsteuer B erfolgt, die Ausweitung
von Gewerbegebieten sei angesichts des Zuflusses von Gewerbesteuer und mit
Blick auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen erfolgt. Im Bereich der
Windkraft sei eine solche Beteiligung aus vertraglicher Sicht nicht
zugesichert, auch wenn von Seiten der Gesetzgebung (so zuletzt in § 6 EEG 2023)
eine Beteiligung der Kommunen gerne gesehen und sogar als „Soll“-Vorschrift
normiert werde. Die Äußerungen hierzu hätten jedoch lediglich eine
deklaratorische Wirkung. Rechtlich durchsetzbar sei eine finanzielle
Beteiligung der Gemeinde oder einzelner Bürger*innen nicht.
Bürgermeister Gottheil macht klar, dass der Beschlussvorschlag über das
gemeindliche Einvernehmen aus der Sitzungsvorlage unabhängig vom gestellten
Antrag zu einer finanziellen Beteiligung erfolgen müsse.
Ausschussmitglied Weber teilt mit, dass aus seiner Sicht eine Forderung
nach einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde unredlich sei. Der Ausbau der
Windenergie sei eine privilegierte Energieform, deren Realisierung nicht durch
solche Bedingungen gefährdet werden solle.
Ausschussmitglied Gövert macht darauf aufmerksam, dass andere
Bundesländer mehr Beteiligungsmöglichkeiten zuließen, wie z.B. Brandenburg.
Ausschussmitglied Espelkott teilt mit, dass es darum gehe, der Gemeinde
durch den Antrag mehr Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung zu schaffen.
Ausschussmitglied Abbenhaus hält den Antrag von Herrn Espelkott für eine
gute Möglichkeit, die Allgemeinheit an den Erträgen der Windenergie zu
beteiligen.
Ausschussvorsitzender Lembeck gibt zu bedenken, dass eine Beteiligung
der Gemeinde mit bis zu 15% zu finanziellen Einnahmen führen könne, jedoch auch
finanzielle Risiken berge. Herr Lembeck schlägt vor, zunächst über Herrn
Espelkotts Antrag separat abstimmen zu lassen und im Anschluss den
Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung zu bringen.
Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass ein positiver Beschluss
zum Antrag von Herrn Espelkott dazu führen werde, dass eine etwaige Beteiligung
der Gemeinde am konkreten Windkraftprojektseparat auch im Haupt- und
Finanzausschuss sowie Gemeinderat beraten werden müsse.
Ausschussmitglied Feldmann erkundigt sich, warum die WIR-Fraktion gerade
bis zu 15 % Beteiligung fordert.
Ausschussmitglied Espelkott erklärt, dass dies ein optionaler Wert sei,
den man auch nachverhandeln könne.
Ausschussmitglied Eimers möchte erfahren, ob der mit dem Antrag
verbundene Verhandlungsaufwand mit zukünftigen Investoren für die Verwaltung zu
bewältigen sei.
Bürgermeister Gottheil bestätigt dies. Herr Gottheil erklärt, dass die
Verwaltung bereits wiederholt Vorhabenträger in Gesprächen darüber informiert
habe, dass sich die Gemeinde Möglichkeiten für eine stärkere Bürgerbeteiligung
wünsche.
Ausschussmitglied Weber betont, dass kein Druck auf die Vorhabenträger
von Seiten der Verwaltung ausgeübt werden dürfe.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss lässt Ausschussvorsitzender Lembeck über Herrn Espelkotts
Antrag abstimmen:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Gespräche zu
führen mit dem Ziel, eine bis zu 15% finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde
zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: