Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Gemeinde Rosendahl steht der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien positiv gegenüber. Die Windenergie ist für die Gemeinde eine wichtige und tragende Säule der Energiewende. Sie hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und leistet heute einen bedeutsamen Beitrag zu Klimaschutz und Stromversorgung. Kurz- bis mittelfristig bietet die Windenergie das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren Energien.

 

Die Ausführungen zum Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Bereich Oberdarfeld werden zur Kenntnis genommen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die Vorhaben im Bereich Oberdarfeld wird gemäß § 36 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.

 

Der Rat unterstreicht mit diesem Beschluss die Wichtigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl.

 


Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/322 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Espelkott stellt im Namen der WIR-Fraktion den Antrag, die Beschlussformulierung um die verpflichtende Beteiligung der Gemeinde an der Maßnahme mit bis zu 15 % zu erweitern.

 

Ausschussmitglied Weber äußert sein Unverständnis über eine Forderung einer grundsätzlichen finanziellen Beteiligung der Gemeinde. Die Ausschussmitglieder Feldmann und Meinert schließen sich diesem Urteil an.

 

Ausschussmitglied Espelkott macht deutlich, dass es der WIR bereits in der Vergangenheit ein Anliegen gewesen sei, eine breitere Bürgerbeteiligung bei der Neuerrichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen. 

 

Ausschussmitglied Eimers äußert sich positiv zum Antrag von Herrn Espelkott. Er vertritt die Ansicht, dass die Möglichkeit einer Beteiligung für jedermann in Rosendahl die Akzeptanz gegenüber dem Bau von Windkraftanlagen stärke.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Verwaltung in der Vergangenheit die Entscheidungen für die Freigabe von Bauflächen auch davon abhängig gemacht habe, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Vorteilen aus den Baumaßnahmen für die Rosendahler Bevölkerung und der finanziellen Rentabilität für die Gemeinde bestehen bleibe. So sei ein finanzieller Rückfluss bei der Entwicklung von Wohnbaugebieten über die Grundsteuer B erfolgt, die Ausweitung von Gewerbegebieten sei angesichts des Zuflusses von Gewerbesteuer und mit Blick auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen erfolgt. Im Bereich der Windkraft sei eine solche Beteiligung aus vertraglicher Sicht nicht zugesichert, auch wenn von Seiten der Gesetzgebung (so zuletzt in § 6 EEG 2023) eine Beteiligung der Kommunen gerne gesehen und sogar als „Soll“-Vorschrift normiert werde. Die Äußerungen hierzu hätten jedoch lediglich eine deklaratorische Wirkung. Rechtlich durchsetzbar sei eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde oder einzelner Bürger*innen nicht.

 

Bürgermeister Gottheil macht klar, dass der Beschlussvorschlag über das gemeindliche Einvernehmen aus der Sitzungsvorlage unabhängig vom gestellten Antrag zu einer finanziellen Beteiligung erfolgen müsse.

Ausschussmitglied Weber teilt mit, dass aus seiner Sicht eine Forderung nach einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde unredlich sei. Der Ausbau der Windenergie sei eine privilegierte Energieform, deren Realisierung nicht durch solche Bedingungen gefährdet werden solle.

 

Ausschussmitglied Gövert macht darauf aufmerksam, dass andere Bundesländer mehr Beteiligungsmöglichkeiten zuließen, wie z.B. Brandenburg.

 

Ausschussmitglied Espelkott teilt mit, dass es darum gehe, der Gemeinde durch den Antrag mehr Möglichkeiten zur finanziellen Beteiligung zu schaffen.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus hält den Antrag von Herrn Espelkott für eine gute Möglichkeit, die Allgemeinheit an den Erträgen der Windenergie zu beteiligen.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck gibt zu bedenken, dass eine Beteiligung der Gemeinde mit bis zu 15% zu finanziellen Einnahmen führen könne, jedoch auch finanzielle Risiken berge. Herr Lembeck schlägt vor, zunächst über Herrn Espelkotts Antrag separat abstimmen zu lassen und im Anschluss den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung zu bringen.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass ein positiver Beschluss zum Antrag von Herrn Espelkott dazu führen werde, dass eine etwaige Beteiligung der Gemeinde am konkreten Windkraftprojektseparat auch im Haupt- und Finanzausschuss sowie Gemeinderat beraten werden müsse.

 

Ausschussmitglied Feldmann erkundigt sich, warum die WIR-Fraktion gerade bis zu 15 % Beteiligung fordert.

 

Ausschussmitglied Espelkott erklärt, dass dies ein optionaler Wert sei, den man auch nachverhandeln könne.

 

Ausschussmitglied Eimers möchte erfahren, ob der mit dem Antrag verbundene Verhandlungsaufwand mit zukünftigen Investoren für die Verwaltung zu bewältigen sei.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt dies. Herr Gottheil erklärt, dass die Verwaltung bereits wiederholt Vorhabenträger in Gesprächen darüber informiert habe, dass sich die Gemeinde Möglichkeiten für eine stärkere Bürgerbeteiligung wünsche.

Ausschussmitglied Weber betont, dass kein Druck auf die Vorhabenträger von Seiten der Verwaltung ausgeübt werden dürfe.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss lässt Ausschussvorsitzender Lembeck über Herrn Espelkotts Antrag abstimmen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine bis zu 15% finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde zu ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: