Den in den Anlagen I bis X beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XI beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.

 

Zur Absicherung der Durchführung der Maßnahme und der Kostenübernahme ist ein Durchführungsvertrag erforderlich.

Dem bis zur Ratssitzung am 30. März 2023 vorgelegten unterschriebenen Entwurf des Durchführungsvertrages, als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt.

 

Der als Anlage XIV zur Sitzungsvorlage Nr. X/317 beigefügte Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier-Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 12 Baugesetzbuch mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/317 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, nach welchen Berechnungsgrundlagen die Ausführungen zum Starkregenereignis vorgenommen worden seien.

 

Fachbereichsleiter Wiesmann erklärt, dass man sich von Seiten der Verwaltung an den DIN-konformen Werte des KOSTRA-Atlasses orientiere.

 

 

Ausschussmitglied Espelkott teilt mit, den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag nicht mittragen zu können, da das hier geplante Bauvorhaben von der Größe und Gestalt nicht zum dörflichen Charakter passe. Er sehe sich in seinem politischen Engagement als ein Gestalter Rosendahls und deshalb könne er diese Pläne aus ästhetischer Sicht nicht unterstützen.

 

Ausschussmitglied Meinert möchte wissen, wie die im Bebauungsplan vorgesehene Entwässerung praktisch umgesetzt werden solle. Herr Meinert bezweifelt, dass genügend Platz dafür da sei, sowohl ein Rotbuchenhecke und eine Flutmulde im Vorgarten anzubringen.

 

Herr Wiesmann sagt eine Beantwortung im Nachgang der Sitzung zu.

 

Im Nachgang der Sitzung gibt die Verwaltung folgende Antwort:

 

Nach Rücksprache mit Herrn Lang von WoltersPartner sind die vorgesehenen 3 Meter durchaus ausreichend für eine Grundstücksbepflanzung.

Auch die Pflege ist in diesem Ausmaß möglich. Regelungsbedarf innerhalb des Bebauungsplanverfahrens ergibt sich nicht.

 

Ausschussmitglied Meinert teilt ebenfalls den Eindruck, dass das Bauvorhaben bei der Rosendahler Einwohnerschaft auf gemischte Gefühle stoße. Er habe noch keine finale Meinung zu diesem Vorhaben und werde sich deshalb heute bei der Abstimmung enthalten.

 

Ausschussmitglied Weber fragt, ob von der Netzgesellschaft oder der Gelsenwasser AG keine Stellungnahme erfolgt sei.

 

Bürgermeister Gottheil verweist auf die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung und der jetzt erfolgten öffentlichen Auslegung, die der heutigen Sitzungsvorlage beigefügt sei.

 

Ausschussmitglied Feldmann spricht sich positiv für die Realisierung des Bauvorhabens aus. Diese sei -aus seiner Sicht- eine gute Möglichkeit, mehr Wohnraum innerhalb des Dorfkerns von Holtwick zu schaffen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: