Sitzung: 23.03.2023 Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/317
Den in den Anlagen I
bis X beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die in Anlage XI beigefügten Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken
beinhalten.
Zur Absicherung der
Durchführung der Maßnahme und der Kostenübernahme ist ein Durchführungsvertrag
erforderlich.
Dem bis zur
Ratssitzung am 30. März 2023 vorgelegten unterschriebenen Entwurf des
Durchführungsvertrages, als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird
zugestimmt.
Der als Anlage XIV
zur Sitzungsvorlage Nr. X/317 beigefügte Planentwurf zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier-Gustav-Böcker-Straße“ im
Ortsteil Holtwick wird gemäß § 12 Baugesetzbuch mit Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Ausschussvorsitzender
Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/317 und gibt kurze Erläuterungen.
Ausschussmitglied
Weber erkundigt sich, nach welchen Berechnungsgrundlagen die Ausführungen zum
Starkregenereignis vorgenommen worden seien.
Fachbereichsleiter
Wiesmann erklärt, dass man sich von Seiten der Verwaltung an den DIN-konformen
Werte des KOSTRA-Atlasses orientiere.
Ausschussmitglied
Espelkott teilt mit, den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag
nicht mittragen zu können, da das hier geplante Bauvorhaben von der Größe und
Gestalt nicht zum dörflichen Charakter passe. Er sehe sich in seinem
politischen Engagement als ein Gestalter Rosendahls und deshalb könne er diese
Pläne aus ästhetischer Sicht nicht unterstützen.
Ausschussmitglied
Meinert möchte wissen, wie die im Bebauungsplan vorgesehene Entwässerung
praktisch umgesetzt werden solle. Herr Meinert bezweifelt, dass genügend Platz
dafür da sei, sowohl ein Rotbuchenhecke und eine Flutmulde im Vorgarten
anzubringen.
Herr
Wiesmann sagt eine Beantwortung im Nachgang der Sitzung zu.
Im Nachgang der Sitzung gibt die
Verwaltung folgende Antwort:
Nach
Rücksprache mit Herrn Lang von WoltersPartner sind die vorgesehenen 3 Meter
durchaus ausreichend für eine Grundstücksbepflanzung.
Auch
die Pflege ist in diesem Ausmaß möglich. Regelungsbedarf innerhalb des
Bebauungsplanverfahrens ergibt sich nicht.
Ausschussmitglied
Meinert teilt ebenfalls den Eindruck, dass das Bauvorhaben bei der Rosendahler
Einwohnerschaft auf gemischte Gefühle stoße. Er habe noch keine finale Meinung
zu diesem Vorhaben und werde sich deshalb heute bei der Abstimmung enthalten.
Ausschussmitglied
Weber fragt, ob von der Netzgesellschaft oder der Gelsenwasser AG keine
Stellungnahme erfolgt sei.
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung und der
jetzt erfolgten öffentlichen Auslegung, die der heutigen Sitzungsvorlage
beigefügt sei.
Ausschussmitglied
Feldmann spricht sich positiv für die Realisierung des Bauvorhabens aus. Diese
sei -aus seiner Sicht- eine gute Möglichkeit, mehr Wohnraum innerhalb des
Dorfkerns von Holtwick zu schaffen.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: