Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 der Gemeinde Rosendahl wird gemäß § 59 Abs. 2 GO zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss bzw. die jeweils zuständigen Fachausschüsse verwiesen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 


Fachbereichsleiter Isfort erläuterte die wesentlichen Inhalte des Vorberichtes.

 

Gegenüber der Finanzplanung im Haushalt 2007 hätten sich deutliche Verbesserungen in der Ergebnisplanung ergeben. Der gesamtwirtschaftliche Aufschwung käme nunmehr zeitverzögert und abgeschwächt bei den Kommunen an. Dennoch sei immer noch ein deutliches Defizit in 2008 und auch für die Folgejahre 2009 und 2010 zu verzeichnen. Er verwies auf die im Haushaltsentwurf auf Seite 2 (Gesamtplan) aufgeführten Zahlen.

 

In Anbetracht der defizitären Lage des gemeindlichen Haushaltes sähe § 6 des Entwurfes der Haushaltssatzung eine Anhebung der Realsteuerhebesätze um rd. 5 % vor. Ohne diese bereits eingerechnete Anhebung fiele das Defizit um weitere rd. 170.000 € höher aus, was letztlich auch angesichts der deutlichen Forderung seitens des Kreises zur Haushaltskonsolidierung nicht vertretbar wäre.

 

Der Haushaltsentwurf 2008 sei vom Konsolidierungsgedanken geprägt, was sich an der deutlichen Zurückhaltung bei der Investitionstätigkeit und am Unterschreiten der Orientierungsdaten des Innenministeriums NRW bei nahezu allen Aufwandpositionen ablesen ließe. Er erinnerte daran, dass ein gewisses Veranschlagungsrisiko bezüglich der Kreisumlage bestünde und verwies auf die auf Seite 30 des Vorberichtes dargelegten Ausführungen.

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage falle erfreulicherweise aufgrund der voraussichtlichen Ergebnisverbesserungen in 2006 und 2007 und deutlich günstigerer Plandaten für die Jahre 2008 bis 2011 deutlich geringer aus, was auf Seite 7 des Vorberichtes erläutert werde.

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: