Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Rat begrüßt die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise und beschließt, dass Bauleitplanverfahren (Änderungen zum Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) zur Ausweisung von Potentialflächen für die Umsetzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Agri-PV-Anlagen nur durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

1.)    Räumliche Steuerung: Das Vorhaben muss den inhaltlichen Ausführungen lt. Darstellung in dieser Sitzungsvorlage entsprechen. Insgesamt soll maximal 1 % der Fläche des Gemeindegebiets für die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen

 

2.)    Netzanbindung: Der Vorhabenträger muss der Gemeindeverwaltung bereits bei der Antragstellung auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens den Nachweis über die Einspeisezusage durch den Netzbetreiber schriftlich vorlegen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Bürgermeister Gottheil lässt sodann über Herrn Webers Antrag zur Streichung des 3. Punktes aus dem Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen

 

Damit ist der Antrag von Herrn Weber abgelehnt

 

Bürgermeister Gottheil lässt anschließend über den Punkt 3 des Beschlussvorschlags abstimmen.

 

3.)    Finanzielle Beteiligung: Vor der Beschlussfassung von Flächennutzungsplanänderungen und etwaigen Bebauungsplänen als Satzung durch den Rat muss der Gemeinde Rosendahl eine schriftliche Bestätigung über die zugesicherte finanzielle Beteiligung über mindestens 15 % inklusive einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegen. Dies gilt für Anlagen größer 1 Megawatt.

 

Abstimmungsergebnis:        13 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.

 

Für Vorhaben, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wird Planungsrecht nicht geschaffen.

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/316 und gibt weitere Erläuterungen.

 

 

Ratsmitglied Rahsing bittet um eine nähere Erläuterung zu Punkt drei des Beschlussvorschlags.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass sich für die Gemeinde eine Planungshoheit ergebe, da der Flächennutzungsplan für konkrete Vorhaben jeweils angepasst und auch für jedes Projekt ein Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan) angestoßen werden müsse.

 

Herr Gottheil macht darauf aufmerksam, dass es der Gemeinde Rosendahl auch ein Anliegen sei, einen finanziellen Rückfluss aus dem Bau der Photovoltaik-Anlagen für die gesamte Einwohnerschaft Rosendahls zu gewährleisten, sodass in der Sitzungsvorlage die Forderung auf eine Option der gemeindlichen Beteiligung an der jeweiligen PV-Anlage in Höhe von mind. 15% gestellt werde. Die Entscheidung zur gemeindlichen Beteiligung für ein konkretes Vorhaben könne nach einer wirtschaftlichen Prüfung jeweils durch den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat getroffen werden.

 

Herr Gottheil macht klar, dass die zuvor in der Sitzung des Planungs- Bau- und Umweltausschusses vom 23. März 2023 geäußerte Befürchtung von ausufernden Photovoltaik-Flächen in Rosendahl, die aus einer positiven Beschlussfassung resultieren könne, nicht wahrscheinlich sei, da die hohen Kosten für den Anschluss der PV-Anlagen an das Stromnetz die Anzahl der Anträge regulieren werde. Denn aus Wirtschaftlichkeitserwägungen ergebe sich automatisch, dass eine Anlage eine bestimmte Größe haben müsse, um rentabel zu sein.

 

Fraktionsvorsitzender Weber teilt mit, dass kein Druck auf Investoren ausgeübt werden dürfe.

Herr Weber verweist auf einen Artikel des Städte- und Gemeindebundes auf Bundesebene, der das Kopplungsverbot (§ 56 Verwaltungsverfahrensgesetz) zum Gegenstand habe. Demnach sei es nicht zulässig, Vertragspartner zu einer Gegenleistung durch die Kommune vertraglich zu verpflichten, wenn die Gegenleistung nicht angemessen oder und nicht zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der Kommune diene.

Herr Weber sieht eine gemeindliche Beteiligung aus diesem Grund als nicht angemessen an, da die Unterstützung und der Ausbau regenerativer Energieformen Bestandteil des Koalitionsvertrages seien. Deshalb fordert Herr Weber, den Punkt 3 des Beschlussvorschlags zu streichen.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass es gängige Praxis in Kommunen sei, eine Beteiligung an Projekten zum Ausbau erneuerbarer Energien vertraglich einzufordern. Nachbarkommunen, so beispielsweise die Stadt Borken, habe eine sinngemäß gleiche Beschlussfassung vorgenommen, nur sei dort der Prozentsatz für die kommunale Beteiligung in einer Rahmenbreite von 20 bis 50 % weit höher geregelt worden. Diese Regelung habe Bestand. Ihm persönlich sei kein Fall bekannt, in dem dieses Vorgehen bislang juristisch verurteilt worden sei. Zudem gebe der Artikel des Städte- und Gemeindebundes auf Bundesebene nur eine rechtliche Auffassung wieder, die keinen Anspruch auf alleinige Richtigkeit habe.

 

Ratsmitglied Meinert sieht ebenfalls eine grundsätzliche Unterstützung des Ausbaus von regenerativer Energien als alternativlos an. Er fragt jedoch, warum die PV-Anlagen eine Mindestgröße von 1 Megawatt erfüllen sollten.

 

Bürgermeister Gottheil weist darauf hin, dass die Kommune Rahmenbedingungen für das Antragsverfahren setzen könne. Über die Größe sei zum einen eine Regulierung der Anzahl der Beantragungen von PV-Anlagen zu erwarten und zum anderen sichere diese Größenordnung auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Schließlich solle diese auch soweit Erträge erzielen, dass die für den Antragsteller getätigten Ausgaben für Kabelanschluss und Erwerb der Module sich amortisierten. Die 1 Megawatt-Regelung sei erst im Zuge der Erörterung im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss am 23. März 2023 von politischer Seite gekommen. Verwaltungsseitig sei sie nicht vorgeschlagen worden.

 

Fraktionsvorsitzender Weber möchte erfahren, wie hoch die Ausgaben der Gemeinde Rosendahl für die Änderung des Flächennutzungsplans für Windenergieanlagen gewesen sei.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass sich die Kosten für externe Beratung auf eine Größenordnung von über 100.000 € beliefen, die überwiegend für die Beauftragung des Planungsbüros ausgegeben worden seien.

Mittlerweile habe die Gemeinde Rosendahl durch die Anpassung vertraglicher Grundlagen zur Zulassung einzelner Windkraftanlagen und der sich daraus ergebenden Einnahmen von jeweils 7.000 € pro Anlage auf dem Gemeindegebiet die Ausgaben allerdings refinanziert. Nicht in Rechnung gestellt worden sei der Verwaltungsaufwand im Rathaus, der natürlich auch beträchtlich gewesen sei.

 

Herr Gottheil äußert die Meinung, dass sich die Akzeptanz der Windkraftanlagen in der Einwohnerschaft durch die finanzielle Beteiligung, regelmäßig allerdings nur für Anwohner im Bereich des sog. 1.000 Meter-Radius,erhöht habe .

 

Fraktionsvorsitzender Weber stellt den Antrag, den dritten Unterpunkt des Beschlussvorschlags zu streichen.

 

Bürgermeister Gottheil äußert den Vorschlag, über die Einzelpunkte des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen und vor der Abstimmung des dritten Unterpunktes über Herrn Webers Antrag abzustimmen.

 

Diesem Vorschlag wird vom Rat nicht widersprochen.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: