Der Rat begrüßt die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise und
beschließt, dass Bauleitplanverfahren (Änderungen zum Flächennutzungsplan,
Bebauungspläne) zur Ausweisung von Potentialflächen für die Umsetzung von
Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Agri-PV-Anlagen nur durchgeführt werden,
wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1.)
Räumliche Steuerung: Das Vorhaben muss
den inhaltlichen Ausführungen lt. Darstellung in dieser Sitzungsvorlage
entsprechen. Insgesamt soll maximal 1 % der Fläche des Gemeindegebiets für die
Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
2.) Netzanbindung: Der Vorhabenträger muss der Gemeindeverwaltung bereits bei der Antragstellung auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens den Nachweis über die Einspeisezusage durch den Netzbetreiber schriftlich vorlegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil lässt sodann über Herrn Webers Antrag zur Streichung des 3. Punktes aus dem Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen
Damit ist der Antrag von Herrn Weber
abgelehnt
Bürgermeister Gottheil lässt anschließend über den Punkt 3 des Beschlussvorschlags abstimmen.
3.) Finanzielle Beteiligung: Vor der Beschlussfassung von Flächennutzungsplanänderungen und etwaigen Bebauungsplänen als Satzung durch den Rat muss der Gemeinde Rosendahl eine schriftliche Bestätigung über die zugesicherte finanzielle Beteiligung über mindestens 15 % inklusive einer Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegen. Dies gilt für Anlagen größer 1 Megawatt.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.
Für Vorhaben, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wird
Planungsrecht nicht geschaffen.
Bürgermeister Gottheil
verweist auf die Sitzungsvorlage X/316 und gibt weitere Erläuterungen.
Ratsmitglied
Rahsing bittet um eine nähere Erläuterung zu Punkt drei des
Beschlussvorschlags.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass sich für die Gemeinde eine Planungshoheit ergebe, da der
Flächennutzungsplan für konkrete Vorhaben jeweils angepasst und auch für jedes
Projekt ein Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan) angestoßen werden müsse.
Herr
Gottheil macht darauf aufmerksam, dass es der Gemeinde Rosendahl auch ein
Anliegen sei, einen finanziellen Rückfluss aus dem Bau der Photovoltaik-Anlagen
für die gesamte Einwohnerschaft Rosendahls zu gewährleisten, sodass in der
Sitzungsvorlage die Forderung auf eine Option der gemeindlichen Beteiligung an
der jeweiligen PV-Anlage in Höhe von mind. 15% gestellt werde. Die Entscheidung
zur gemeindlichen Beteiligung für ein konkretes Vorhaben könne nach einer wirtschaftlichen
Prüfung jeweils durch den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat getroffen
werden.
Herr
Gottheil macht klar, dass die zuvor in der Sitzung des Planungs- Bau- und
Umweltausschusses vom 23. März 2023 geäußerte Befürchtung von ausufernden
Photovoltaik-Flächen in Rosendahl, die aus einer positiven Beschlussfassung
resultieren könne, nicht wahrscheinlich sei, da die hohen Kosten für den
Anschluss der PV-Anlagen an das Stromnetz die Anzahl der Anträge regulieren
werde. Denn aus Wirtschaftlichkeitserwägungen ergebe sich automatisch, dass
eine Anlage eine bestimmte Größe haben müsse, um rentabel zu sein.
Fraktionsvorsitzender
Weber teilt mit, dass kein Druck auf Investoren ausgeübt werden dürfe.
Herr
Weber verweist auf einen Artikel des Städte- und Gemeindebundes auf
Bundesebene, der das Kopplungsverbot (§ 56 Verwaltungsverfahrensgesetz) zum
Gegenstand habe. Demnach sei es nicht zulässig, Vertragspartner zu einer
Gegenleistung durch die Kommune vertraglich zu verpflichten, wenn die
Gegenleistung nicht angemessen oder und nicht zur Erfüllung der öffentlichen
Aufgaben der Kommune diene.
Herr
Weber sieht eine gemeindliche Beteiligung aus diesem Grund als nicht angemessen
an, da die Unterstützung und der Ausbau regenerativer Energieformen Bestandteil
des Koalitionsvertrages seien. Deshalb fordert Herr Weber, den Punkt 3 des
Beschlussvorschlags zu streichen.
Bürgermeister
Gottheil informiert, dass es gängige Praxis in Kommunen sei, eine Beteiligung
an Projekten zum Ausbau erneuerbarer Energien vertraglich einzufordern.
Nachbarkommunen, so beispielsweise die Stadt Borken, habe eine sinngemäß
gleiche Beschlussfassung vorgenommen, nur sei dort der Prozentsatz für die
kommunale Beteiligung in einer Rahmenbreite von 20 bis 50 % weit höher geregelt
worden. Diese Regelung habe Bestand. Ihm persönlich sei kein Fall bekannt, in
dem dieses Vorgehen bislang juristisch verurteilt worden sei. Zudem gebe der
Artikel des Städte- und Gemeindebundes auf Bundesebene nur eine rechtliche
Auffassung wieder, die keinen Anspruch auf alleinige Richtigkeit habe.
Ratsmitglied
Meinert sieht ebenfalls eine grundsätzliche Unterstützung des Ausbaus von
regenerativer Energien als alternativlos an. Er fragt jedoch, warum die
PV-Anlagen eine Mindestgröße von 1 Megawatt erfüllen sollten.
Bürgermeister
Gottheil weist darauf hin, dass die Kommune Rahmenbedingungen für das
Antragsverfahren setzen könne. Über die Größe sei zum einen eine Regulierung
der Anzahl der Beantragungen von PV-Anlagen zu erwarten und zum anderen sichere
diese Größenordnung auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Schließlich solle
diese auch soweit Erträge erzielen, dass die für den Antragsteller getätigten
Ausgaben für Kabelanschluss und Erwerb der Module sich amortisierten. Die 1
Megawatt-Regelung sei erst im Zuge der Erörterung im Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss am 23. März 2023 von politischer Seite gekommen.
Verwaltungsseitig sei sie nicht vorgeschlagen worden.
Fraktionsvorsitzender
Weber möchte erfahren, wie hoch die Ausgaben der Gemeinde Rosendahl für die
Änderung des Flächennutzungsplans für Windenergieanlagen gewesen sei.
Bürgermeister
Gottheil informiert, dass sich die Kosten für externe Beratung auf eine
Größenordnung von über 100.000 € beliefen, die überwiegend für die Beauftragung
des Planungsbüros ausgegeben worden seien.
Mittlerweile
habe die Gemeinde Rosendahl durch die Anpassung vertraglicher Grundlagen zur
Zulassung einzelner Windkraftanlagen und der sich daraus ergebenden Einnahmen
von jeweils 7.000 € pro Anlage auf dem Gemeindegebiet die Ausgaben allerdings
refinanziert. Nicht in Rechnung gestellt worden sei der Verwaltungsaufwand im
Rathaus, der natürlich auch beträchtlich gewesen sei.
Herr
Gottheil äußert die Meinung, dass sich die Akzeptanz der Windkraftanlagen in
der Einwohnerschaft durch die finanzielle Beteiligung, regelmäßig allerdings
nur für Anwohner im Bereich des sog. 1.000 Meter-Radius,erhöht habe .
Fraktionsvorsitzender
Weber stellt den Antrag, den dritten Unterpunkt des Beschlussvorschlags zu
streichen.
Bürgermeister
Gottheil äußert den Vorschlag, über die Einzelpunkte des Beschlussvorschlags
getrennt abzustimmen und vor der Abstimmung des dritten Unterpunktes über Herrn
Webers Antrag abzustimmen.
Diesem
Vorschlag wird vom Rat nicht widersprochen.
Es
folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: