Den in den Anlagen I bis X beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die in Anlage XI beigefügten Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken beinhalten.

 

Zur Absicherung der Durchführung der Maßnahme und der Kostenübernahme ist ein Durchführungsvertrag erforderlich.

Dem bis zur Ratssitzung am 30. März 2023 vorgelegten unterschriebenen Entwurf des Durchführungsvertrages, als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt.

 

Der als Anlage XIV zur Sitzungsvorlage Nr. X/317 beigefügte Planentwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier-Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 12 Baugesetzbuch mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/317 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Reints erkundigt sich, aus welchem Grund die Westnetz GmbH immer noch als Vertragspartnerin bei den eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt werde.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die der Sitzungsvorlage beigefügten Stellungnahmen zwei Verfahrensschritte abbilden würden.

Die Westnetz GmbH habe sich im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung mit einer Stellungnahme im September 2022 zu Wort gemeldet, als diese noch der Vertragspartner der Gemeinde gewesen sei. Zum 1. Januar 2023 sei dann der Wechsel des Vertragspartners erfolgt und die Gelsenwasser AG habe im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine ergänzende Stellungnahme vorgelegt.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass man die Änderungen im Bebauungsplan, die im Rahmen des Entwässerungskonzepts nötig würden, besser kommunizieren müsse.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck teilt mit, dass die von den Einwohnern vorgetragenen Befürchtungen ernst genommen werden müssten. Er ergänzt, dass die Änderungen besonders dem Vorhabenträger deutlich kommuniziert werden müssten, da dieser dafür zu sorgen habe, dass die Rückhaltevorrichtungen bzw. die Drosselung des Niederschlagwassers so erfolge, dass für die benachbarten Grundstücke kein Schaden durch Überschwemmung zu befürchten sei.

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Fedder fragt, ob der Bezirksregierung Münster noch Nachweise über Einleitungsnachweise für die Kanalisation vorgelegt werden müssten.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass es sich bei dem Entwässerungskonzept des Planungsbüros Kettler und Blankennagel (GmbH) um ein stimmiges Dokument handele und keine weiteren Dokumente der Bezirksregierung Münster vorgelegt werden müssten.

 

Ratsmitglied Franz Schubert fragt, ob das Kanalisationssystem an der Gustav-Böcker-Straße im Zuge der geplanten Baumaßnahme erweitert werden müsse.

 

Bürgermeister Gottheil macht deutlich, dass der Antragssteller dafür verantwortlich sei, die Vorgaben des Entwässerungskonzepts aus baulicher Sicht zu gewährleisten.

Gemäß den Vorgaben dürften lediglich 68l/s*ha (10l/s) in den Mischwasserkanal eingeleitet werden, sodass der Vorhabenträger für die Errichtung eines Rückhalteraums für Niederschlagswasser zu sorgen habe, der die Drosselung der Einleitung gewährleiste.

 

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Fedder gibt zu bedenken, dass eine Garantie vor Schäden im Falle eines Starkregenereignisses von niemanden gegeben werden könne. Das Entwässerungskonzept stelle jedoch eine verlässliche Regulierung der Abwasserentsorgung- und des Niederschlagswassers in einem alltäglichen Rahmen dar.

 

Fraktionsvorsitzende Hambrügge äußert ihre Bedenken bezüglich des Bauvorhabens. Sie regt an, die Anwohnerschaft im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens in kommunikativer Hinsicht besser einzubinden.

Frau Hambrügge erklärt, dass das Bauvorhaben von der Größenkonzeption einen Präzedenzfall für Holtwick darstelle. Sie möchte nicht, dass solche großen Baukörper beispielhaft für Holtwick werden, da dies den dörflichen Charakter Holtwicks gefährde.

Zudem fragt sie, aus welchem Grund der Durchführungsvertrag nicht den Ratsmitgliedern zur Einsicht gegeben worden sei.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass Stellungnahmen aus der Einwohnerschaft und somit die Beteiligung der Rosendahler Bürger*innen wichtiger Bestandteil des Bauleitplanverfahrens sei. Alle eingegangenen Stellungnahmen seien rechtlich gewürdigt worden. Es sei jeweils ein Abwägungsprozess erfolgt, an dessen Ende der heute zur Beschlussfassung vorgelegte Bebauungsplan stehe.

Parallel zur Erstellung des Bebauungsplans für das Vorhaben sei auch ein Durchführungsvertrag erstellt worden, in dem Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aufgeführt würden. Bei dem Durchführungsvertrag handele es sich nicht um ein pflichtiges Dokument, dass dem Rat vorgelegt werden müsste. Wenn gewünscht, könne natürlich Einsicht in den sowohl vom Vorhabenträger als auch von der Gemeinde unterzeichneten Vertrag genommen werden.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: