Den in den Anlagen I
bis X beigefügten Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.
Es wird zur Kenntnis
genommen, dass die in Anlage XI beigefügten Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken
beinhalten.
Zur Absicherung der
Durchführung der Maßnahme und der Kostenübernahme ist ein Durchführungsvertrag
erforderlich.
Dem bis zur
Ratssitzung am 30. März 2023 vorgelegten unterschriebenen Entwurf des
Durchführungsvertrages, als Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird
zugestimmt.
Der als Anlage XIV
zur Sitzungsvorlage Nr. X/317 beigefügte Planentwurf zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnquartier-Gustav-Böcker-Straße“ im
Ortsteil Holtwick wird gemäß § 12 Baugesetzbuch mit Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Bürgermeister Gottheil
verweist auf die Sitzungsvorlage X/317 und gibt weitere Erläuterungen.
Ratsmitglied
Reints erkundigt sich, aus welchem Grund die Westnetz GmbH immer noch als
Vertragspartnerin bei den eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt werde.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass die der Sitzungsvorlage beigefügten Stellungnahmen zwei
Verfahrensschritte abbilden würden.
Die
Westnetz GmbH habe sich im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung mit einer
Stellungnahme im September 2022 zu Wort gemeldet, als diese noch der
Vertragspartner der Gemeinde gewesen sei. Zum 1. Januar 2023 sei dann der
Wechsel des Vertragspartners erfolgt und die Gelsenwasser AG habe im Rahmen der
öffentlichen Auslegung eine ergänzende Stellungnahme vorgelegt.
Fraktionsvorsitzender
Weber erklärt, dass man die Änderungen im Bebauungsplan, die im Rahmen des
Entwässerungskonzepts nötig würden, besser kommunizieren müsse.
Fraktionsvorsitzender
Lembeck teilt mit, dass die von den Einwohnern vorgetragenen Befürchtungen
ernst genommen werden müssten. Er ergänzt, dass die Änderungen besonders dem
Vorhabenträger deutlich kommuniziert werden müssten, da dieser dafür zu sorgen
habe, dass die Rückhaltevorrichtungen bzw. die Drosselung des
Niederschlagwassers so erfolge, dass für die benachbarten Grundstücke kein
Schaden durch Überschwemmung zu befürchten sei.
Stellvertretender
Fraktionsvorsitzender Fedder fragt, ob der Bezirksregierung Münster noch
Nachweise über Einleitungsnachweise für die Kanalisation vorgelegt werden
müssten.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass es sich bei dem Entwässerungskonzept des Planungsbüros
Kettler und Blankennagel (GmbH) um ein stimmiges Dokument handele und keine
weiteren Dokumente der Bezirksregierung Münster vorgelegt werden müssten.
Ratsmitglied
Franz Schubert fragt, ob das Kanalisationssystem an der Gustav-Böcker-Straße im
Zuge der geplanten Baumaßnahme erweitert werden müsse.
Bürgermeister
Gottheil macht deutlich, dass der Antragssteller dafür verantwortlich sei, die
Vorgaben des Entwässerungskonzepts aus baulicher Sicht zu gewährleisten.
Gemäß
den Vorgaben dürften lediglich 68l/s*ha (10l/s) in den Mischwasserkanal
eingeleitet werden, sodass der Vorhabenträger für die Errichtung eines
Rückhalteraums für Niederschlagswasser zu sorgen habe, der die Drosselung der
Einleitung gewährleiste.
Stellvertretender
Fraktionsvorsitzender Fedder gibt zu bedenken, dass eine Garantie vor Schäden
im Falle eines Starkregenereignisses von niemanden gegeben werden könne. Das
Entwässerungskonzept stelle jedoch eine verlässliche Regulierung der
Abwasserentsorgung- und des Niederschlagswassers in einem alltäglichen Rahmen
dar.
Fraktionsvorsitzende
Hambrügge äußert ihre Bedenken bezüglich des Bauvorhabens. Sie regt an, die
Anwohnerschaft im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens in kommunikativer Hinsicht
besser einzubinden.
Frau
Hambrügge erklärt, dass das Bauvorhaben von der Größenkonzeption einen
Präzedenzfall für Holtwick darstelle. Sie möchte nicht, dass solche großen
Baukörper beispielhaft für Holtwick werden, da dies den dörflichen Charakter
Holtwicks gefährde.
Zudem
fragt sie, aus welchem Grund der Durchführungsvertrag nicht den Ratsmitgliedern
zur Einsicht gegeben worden sei.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass Stellungnahmen aus der Einwohnerschaft und somit die
Beteiligung der Rosendahler Bürger*innen wichtiger Bestandteil des
Bauleitplanverfahrens sei. Alle eingegangenen Stellungnahmen seien rechtlich
gewürdigt worden. Es sei jeweils ein Abwägungsprozess erfolgt, an dessen Ende
der heute zur Beschlussfassung vorgelegte Bebauungsplan stehe.
Parallel
zur Erstellung des Bebauungsplans für das Vorhaben sei auch ein
Durchführungsvertrag erstellt worden, in dem Rechte und Pflichten der
Vertragsparteien aufgeführt würden. Bei dem Durchführungsvertrag handele es
sich nicht um ein pflichtiges Dokument, dass dem Rat vorgelegt werden müsste.
Wenn gewünscht, könne natürlich Einsicht in den sowohl vom Vorhabenträger als
auch von der Gemeinde unterzeichneten Vertrag genommen werden.
Es
folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Rat
folgenden Beschluss: