Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Gemeinde Rosendahl steht der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien positiv gegenüber. Die Windenergie ist für die Gemeinde eine wichtige und tragende Säule der Energiewende. Sie hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt und leistet heute einen bedeutsamen Beitrag zu Klimaschutz und Stromversorgung. Kurz- bis mittelfristig bietet die Windenergie das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren Energien.

 

Die Ausführungen zum Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Bereich Oberdarfeld werden zur Kenntnis genommen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die Vorhaben im Bereich Oberdarfeld wird gemäß § 36 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.

 

Der Rat unterstreicht mit diesem Beschluss die Wichtigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl.

 


Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/322 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Bürgermeister Gottheil schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben zu erteilen. Mit Blick auf den Landschaftsschutz und die Höhe der geplanten Windkraftanlagen sei keine direkte Gefahr für den seinerzeit vor Ort festgestellten Uhu zu erwarten.

 

Ratsmitglied Eimers möchte wissen, warum zu diesem Zeitpunkt eine Beschlussfassung des Rates nötig sei.

Herr Eimers gibt zu bedenken, dass die am heutigen Tag zu treffende Entscheidung im Nachhinein durch Kreisbeschluss noch übertrumpft werden könne, sodass er persönlich wenig Sinn in einer Beschlussfassung sehe.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass im Rahmen des BImschG-Antragsverfahrens die Stellungnahme über das gemeindliche Einvernehmen ein verfahrensmäßiger Bestandteil auf dem Weg hin zur Entscheidung durch den Kreis Coesfeld sei. Diese müsse von der betroffenen Gemeinde erteilt oder verweigert werden, ganz unabhängig davon, dass die letztgültige Entscheidung über die Zulassung zum Bau einer Windkraftanlage auf Kreisebene falle.

 

Fraktionsvorsitzender Weber erklärt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien unbedingt unterstützt werden müsse und die Mitglieder seiner Fraktion den vorgelegten Beschlussvorschlag unterstützen.

 

Ratsmitglied Gövert teilt mit, den Beschlussvorschlag so nicht mittragen zu können, da das Vorhaben keine hinreichende Bürgerbeteiligung vorsehe.

 

Bürgermeister Gottheil informiert, dass die Vorhabenträger von Windkrafträdern gesetzlich nicht zu einer Bürgerbeteiligung verpflichtet seien.

Im Bereich der Windkraft sei eine solche Beteiligung aus vertraglicher Sicht nicht zuzusichern, auch wenn von Seiten der Gesetzgebung (so zuletzt in § 6 EEG 2023) eine Beteiligung der Kommunen gerne gesehen und sogar als „Soll“-Vorschrift normiert werde.

Die Äußerungen hierzu im Rahmen einer politischen Entscheidung hätten jedoch lediglich eine deklaratorische Wirkung.

Rechtlich durchsetzbar sei eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde oder einzelner Bürger*innen nicht.

Vorhabenträger sähen vom Schritt der umfassenden Bürgerbeteiligung beispielsweise vergleichbar mit dem „Zeichnen von Anteilen“ ab, weil sie die negativen Konsequenzen aus der damit einhergehenden Prospekthaftung fürchteten.

 

Ratsmitglied Eimers spricht sich positiv dafür aus, Beteiligungsmöglichkeiten für breite Teile der Einwohnerschaft zu schaffen, schließlich sei man als Gemeinde auch kollektiv vom Bau von Windkraftanlagen betroffen.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck teilt mit, dass es am heutigen Tag lediglich darum gehe, einen weiteren Baustein im Rahmen des BImsch-Genehmigungsverfahrens zu liefern, über dessen Ausgang die Kreisverwaltung letztlich entscheiden werde.

 

Ratsmitglied Rahsing macht deutlich, dass er die Beteiligung der Gemeinde an Windkraftprojekten als geeignetes Instrument sehe, um die Allgemeinheit am Ausbau der regenerativen Energien zu beteiligen. Dies werde aus seiner Sichtfür eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen.

Zudem weist Herr Rahsing auf die Notwendigkeit einer positiven Beschlussfassung hin, da es -aus seiner Sicht- keine Alternativen zu regenerativen Energien gebe.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: