Die Gemeinde Rosendahl steht der Errichtung von Anlagen zur Gewinnung
erneuerbarer Energien positiv gegenüber. Die Windenergie ist für die Gemeinde
eine wichtige und tragende Säule der Energiewende. Sie hat sich in den
vergangenen Jahren rasant entwickelt und leistet heute einen bedeutsamen
Beitrag zu Klimaschutz und Stromversorgung. Kurz- bis mittelfristig bietet die
Windenergie das wirtschaftlichste Ausbaupotenzial unter den erneuerbaren
Energien.
Die Ausführungen zum Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG für die
Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen im Bereich Oberdarfeld
werden zur Kenntnis genommen.
Das gemeindliche
Einvernehmen für die Vorhaben im Bereich Oberdarfeld wird gemäß § 36 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.
Der Rat
unterstreicht mit diesem Beschluss die Wichtigkeit des Ausbaus der erneuerbaren
Energien durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde
Rosendahl.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen
Bürgermeister Gottheil
verweist auf die Sitzungsvorlage X/322 und gibt weitere Erläuterungen.
Bürgermeister
Gottheil schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben zu
erteilen. Mit Blick auf den Landschaftsschutz und die Höhe der geplanten
Windkraftanlagen sei keine direkte Gefahr für den seinerzeit vor Ort
festgestellten Uhu zu erwarten.
Ratsmitglied
Eimers möchte wissen, warum zu diesem Zeitpunkt eine Beschlussfassung des Rates
nötig sei.
Herr
Eimers gibt zu bedenken, dass die am heutigen Tag zu treffende Entscheidung im
Nachhinein durch Kreisbeschluss noch übertrumpft werden könne, sodass er
persönlich wenig Sinn in einer Beschlussfassung sehe.
Bürgermeister
Gottheil informiert, dass im Rahmen des BImschG-Antragsverfahrens die
Stellungnahme über das gemeindliche Einvernehmen ein verfahrensmäßiger
Bestandteil auf dem Weg hin zur Entscheidung durch den Kreis Coesfeld sei.
Diese müsse von der betroffenen Gemeinde erteilt oder verweigert werden, ganz
unabhängig davon, dass die letztgültige Entscheidung über die Zulassung zum Bau
einer Windkraftanlage auf Kreisebene falle.
Fraktionsvorsitzender
Weber erklärt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien unbedingt unterstützt
werden müsse und die Mitglieder seiner Fraktion den vorgelegten
Beschlussvorschlag unterstützen.
Ratsmitglied
Gövert teilt mit, den Beschlussvorschlag so nicht mittragen zu können, da das
Vorhaben keine hinreichende Bürgerbeteiligung vorsehe.
Bürgermeister
Gottheil informiert, dass die Vorhabenträger von Windkrafträdern gesetzlich
nicht zu einer Bürgerbeteiligung verpflichtet seien.
Im
Bereich der Windkraft sei eine solche Beteiligung aus vertraglicher Sicht nicht
zuzusichern, auch wenn von Seiten der Gesetzgebung (so zuletzt in § 6 EEG 2023)
eine Beteiligung der Kommunen gerne gesehen und sogar als „Soll“-Vorschrift
normiert werde.
Die
Äußerungen hierzu im Rahmen einer politischen Entscheidung hätten jedoch
lediglich eine deklaratorische Wirkung.
Rechtlich
durchsetzbar sei eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde oder einzelner
Bürger*innen nicht.
Vorhabenträger
sähen vom Schritt der umfassenden Bürgerbeteiligung beispielsweise vergleichbar
mit dem „Zeichnen von Anteilen“ ab, weil sie die negativen Konsequenzen aus der
damit einhergehenden Prospekthaftung fürchteten.
Ratsmitglied
Eimers spricht sich positiv dafür aus, Beteiligungsmöglichkeiten für breite
Teile der Einwohnerschaft zu schaffen, schließlich sei man als Gemeinde auch
kollektiv vom Bau von Windkraftanlagen betroffen.
Fraktionsvorsitzender
Lembeck teilt mit, dass es am heutigen Tag lediglich darum gehe, einen weiteren
Baustein im Rahmen des BImsch-Genehmigungsverfahrens zu liefern, über dessen
Ausgang die Kreisverwaltung letztlich entscheiden werde.
Ratsmitglied
Rahsing macht deutlich, dass er die Beteiligung der Gemeinde an
Windkraftprojekten als geeignetes Instrument sehe, um die Allgemeinheit am
Ausbau der regenerativen Energien zu beteiligen. Dies werde aus seiner Sichtfür
eine breitere Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen.
Zudem
weist Herr Rahsing auf die Notwendigkeit einer positiven Beschlussfassung hin,
da es -aus seiner Sicht- keine Alternativen zu regenerativen Energien gebe.
Es
folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: