Der für die Neuverlegung der Wasserhauptleitung (WHL) „Droste-Hülshoff-Weg“, OT Osterwick vorgesehenen notwendigen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in einer Gesamthöhe bis zu 164.300,00 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung kann durch Minderausgaben im eigenen Produkt ggf. durch Inanspruchnahme liquider Mittel sichergestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/319 und gibt weitere Erläuterungen.
Ratsmitglied
Meinert erkundigt sich, bei welchen Maßnahmen die Einsparung für die Deckung
der Mehrkosten erfolgen.
Bürgermeister
Gottheil teilt mit, dass die genaue Auflistung von Minderausgaben ihm am
heutigen Tag nicht dezidiert vorliege. Herr Gottheil macht darauf aufmerksam,
dass hilfsweise nach dem gemeindlichen Haushaltsrecht auch die Liquidität einer
Kommune ausreichend sei, um die überplanmäßigen Auszahlungen finanzieren zu
können. Er sagt eine Beantwortung der Frage im Nachgang der Sitzung über die
Niederschrift zu.
Die Verwaltung gibt im Nachgang
der Sitzung folgende Antwort:
Minderausgaben in Höhe von
365.000 € im Produkt Wasserversorgung entstehen bei der Investitionsnummer
22922040 Neuverlegung der Hauptleitung „B474“.
Diese Maßnahme wird in 2023
nicht durchgeführt. Dadurch werden die Mehrauszahlungen gedeckt.
Stellvertretender
Fraktionsvorsitzender Fedder regt an, die Maßnahme durch den parallelen Bau
einer Redundanzleitung zu verkürzen.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, diese Anregung für das nächste Gespräch mit Herrn Keßeler,
Geschäftsführer der Stadtwerke Coesfeld, mitzunehmen.
Fraktionsvorsitzender
fragt nach dem Sachstand zu den Plänen einer parallel zu der Maßnahme zu
verlegenden Wasserstofftransportleitung
Bürgermeister
Gottheil sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.
Im Nachgang gibt die Verwaltung
folgende Antwort:
Es gibt noch keine detaillierten
Planungen zu etwaigen Trassenverläufen. Derzeit ist ein Bauantragsverfahren für
die Errichtung einer Basisstation durch den Kreis Coesfeld bzw. die 100%ige
Tochtergesellschaft GFC im Bereich der Deponie Höven anhängig. Die Thematik
„Wasserstoff“ befindet sich noch am Anfang der politischen Diskussion. Daher
können augenblicklich keine konkreten Aussagen getroffen werden.
Es
folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.
Im
Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: