Beschluss: ungeändert beschlossen

Der für die Neuverlegung der Wasserhauptleitung (WHL) „Droste-Hülshoff-Weg“, OT Osterwick vorgesehenen notwendigen überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in einer Gesamthöhe bis zu 164.300,00 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. Die Deckung kann durch Minderausgaben im eigenen Produkt ggf. durch Inanspruchnahme liquider Mittel sichergestellt werden.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/319 und gibt weitere Erläuterungen.

 

Ratsmitglied Meinert erkundigt sich, bei welchen Maßnahmen die Einsparung für die Deckung der Mehrkosten erfolgen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die genaue Auflistung von Minderausgaben ihm am heutigen Tag nicht dezidiert vorliege. Herr Gottheil macht darauf aufmerksam, dass hilfsweise nach dem gemeindlichen Haushaltsrecht auch die Liquidität einer Kommune ausreichend sei, um die überplanmäßigen Auszahlungen finanzieren zu können. Er sagt eine Beantwortung der Frage im Nachgang der Sitzung über die Niederschrift zu.

 

Die Verwaltung gibt im Nachgang der Sitzung folgende Antwort:

 

Minderausgaben in Höhe von 365.000 € im Produkt Wasserversorgung entstehen bei der Investitionsnummer 22922040 Neuverlegung der Hauptleitung „B474“.

Diese Maßnahme wird in 2023 nicht durchgeführt. Dadurch werden die Mehrauszahlungen gedeckt.

 

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Fedder regt an, die Maßnahme durch den parallelen Bau einer Redundanzleitung zu verkürzen.

Bürgermeister Gottheil erklärt, diese Anregung für das nächste Gespräch mit Herrn Keßeler, Geschäftsführer der Stadtwerke Coesfeld, mitzunehmen.

Fraktionsvorsitzender fragt nach dem Sachstand zu den Plänen einer parallel zu der Maßnahme zu verlegenden Wasserstofftransportleitung

 

Bürgermeister Gottheil sagt eine Beantwortung über das Protokoll zu.

 

Im Nachgang gibt die Verwaltung folgende Antwort:

 

Es gibt noch keine detaillierten Planungen zu etwaigen Trassenverläufen. Derzeit ist ein Bauantragsverfahren für die Errichtung einer Basisstation durch den Kreis Coesfeld bzw. die 100%ige Tochtergesellschaft GFC im Bereich der Deponie Höven anhängig. Die Thematik „Wasserstoff“ befindet sich noch am Anfang der politischen Diskussion. Daher können augenblicklich keine konkreten Aussagen getroffen werden.

 

Es folgen keine weiteren Wortmeldungen von Ratsmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: