Bürgermeister Gottheil informiert, dass im Zuge der LED-Umstellung, die im Jahr 2021/22 durchgeführt worden sei, keine Beitragsbescheide zur anteiligen Übernahme der damit verbundenen Kosten im Rahmen des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) an die Einwohner*innen Rosendahls erstellt werden müssten.

Über die Förderzusage des Projektträgers Jülich seien 86.000 € erstattet worden. Zudem sei im Rahmen der Modifizierung des Kommunalen Abgabegesetzes NRW (KAG NRW) durch den neu eingefügten § 8a ein Fördertopf seitens des Landes NRW zur Verfügung gestellt worden, der eine Förderung der Maßnahme in Hohe von 265.000 € zum Ersatz der dem Grunde nach auf Grundlage der KAG-Beitragssatzung zu fordernden finanziellen Beteiligung der Beitragspflichtigen ermöglicht habe. Eine entsprechende Förderzusage liegt der Verwaltung bereits vor.

Dies werde der Einwohnerschaft zeitnah mitgeteilt.