Herr Uesbeck thematisiert die aus seiner Sicht unzureichenden Möglichkeiten für Rosendahler Einwohner*innen, sich an den geplanten Windenergieprojekten zu beteiligen. Er fragt nach einer Obergrenze für Windenergieanlagen in Rosendahl sowie nach Möglichkeiten, mehr Einwohner*innen an den Projekten zu beteiligen.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass von Seiten der Bundesregierung im Windflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von 2 % bis 3 % der Flächen für den Ausbau von Windenergieanlagen bis zum Jahr 2030 zur Verfügung gestellt werden sollen.

So sei der generelle Marschplan für die Zukunft klar. Was das für die Umsetzung insgesamt und ggf. die Errichtung neuer Windkraftanlagen auf dem Rosendahler Gemeindegebiet bedeute, könne zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden.

 

Bürgermeister Gottheil macht deutlich, dass in der Abstandsregelung von Windenergieanlagen zu Wohngebieten von bislang 1.000 Metern eine natürliche Begrenzung der Anzahl von Windenergieanlagen zu erwarten sei.

 

Herr Gottheil bestätigt, dass es eine eingeschränkte Beteiligung von Einwohner*innen an den bereits umgesetzten Windenergieprojekten gegeben habe. Berücksichtigt würden von den Vorhabenträgern regelmäßig Einwohner*innen, die in einem bestimmten Abstand (ca. 1 km) zur jeweiligen Windenergieanlage lebten und so evtl. durch Lärmemission, Verschattung etc. Nachteile zu ertragen hätten. Ihre Beteiligung sei als eine Art „Schadenersatz“ zu sehen.

Darüber hinaus gebe es keinen verbindlichen rechtlichen Anspruch auf Beteiligung, weder für Privatpersonen noch für Kommunen.