Herr Branse äußert sein Unverständnis darüber, dass die Verwaltung ein polizeiliches Anzeigeverfahren angestoßen habe, weil Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung zu einem Grundstückstauschgeschäft mutmaßlich von einem Ratsmitglied an die Presse weitergeben worden seien. Herr Branse sieht das Vorgehen des Bürgermeisters als nicht gerechtfertigt an und bittet darum, die Sitzungsvorlage, die zu dem Grundstückstauschgeschäft erstellt worden sei, in anonymisierter Form öffentlich zugänglich zu machen. Er begründet dies damit, dass der Beratungsgang dadurch besser nachvollzogen werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass keine Veranlassung dazu bestehe, die Sitzungsvorlage, die für den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung bestimmt gewesen sei, zu veröffentlichen.

 

Er bekräftigt, dass die Person, die die Informationen weitergegeben habe, gegen die Schweigepflicht verstoßen habe, zu der sie sich - wie jedes Ratsmitglied- per eidesstattlicher Erklärung am Anfang der Wahlperiode verpflichtet habe. Dieses Vorgehen stelle einen klaren Straftatbestand dar, welchen sowohl die Kreispolizeibehörde Coesfeld als auch der zuständige Staatsanwalt bestätigt hätten

Herr Gottheil habe diesen Verstoß bei der Polizei zur Anzeige gebracht, diese habe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

 

Zwischenzeitlich sei während der Ermittlungen erwogen worden, die Mailkonten der Ratsmitglieder offen zu legen, da die Informationen an die Presse nachweislich in zumindest einem Fall per Mail zugespielt worden seien.

Von dieser Überlegung habe man jedoch seitens der Staatsanwaltschaft Abstand genommen, weil dies als unverhältnismäßiges Vorgehen eingestuft worden sei.

 

Nun sei das „Verfahren gegen Unbekannt“ durch den zuständigen Staatsanwalt ergebnislos eingestellt worden.