Frau Schnoor äußert die Befürchtung, dass sich für die angrenzenden Grundstücke negative Folgen aus dem Bauvorhaben an der Gustav-Böcker-Straße ergeben könnten, besonders was das Abwasser- und Kanalisationssystem und die Abführung von Niederschlagswasser betreffe.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass der Vorhabenträger aus baulicher Hinsicht dafür zu sorgen habe, dass die Vorgaben des Entwässerungskonzepts auch eingehalten werden, sodass aufgrund der vorzusehenden Regenrückhaltung auf dem maßgeblichen Grundstück keine negativen Auswirkungen für die angrenzenden Grundstücke zu erwarten seien.

Herr Gottheil weist darauf hin, dass im Fall eines Eintretens eines Worst-Case Szenarios im Sinn einer Fehleranalyse entweder der Vorhabenträger oder das mit der Ausarbeitung des Entwässerungskonzepts betraute Planungsbüro haftbar gemacht werden könne.