Sitzung: 30.03.2023 Rat
Frau Schnoor äußert die Befürchtung, dass sich für die
angrenzenden Grundstücke negative Folgen aus dem Bauvorhaben an der
Gustav-Böcker-Straße ergeben könnten, besonders was das Abwasser- und
Kanalisationssystem und die Abführung von Niederschlagswasser betreffe.
Bürgermeister Gottheil erklärt, dass der
Vorhabenträger aus baulicher Hinsicht dafür zu sorgen habe, dass die Vorgaben
des Entwässerungskonzepts auch eingehalten werden, sodass aufgrund der
vorzusehenden Regenrückhaltung auf dem maßgeblichen Grundstück keine negativen
Auswirkungen für die angrenzenden Grundstücke zu erwarten seien.
Herr Gottheil weist darauf hin, dass im Fall eines
Eintretens eines Worst-Case Szenarios im Sinn einer Fehleranalyse entweder der
Vorhabenträger oder das mit der Ausarbeitung des Entwässerungskonzepts betraute
Planungsbüro haftbar gemacht werden könne.