Herr Neumann erklärte, dass bei der Berechnung des Aufwandes für die Schlammbehandlung beim Schlamm aus Kleinkläranlagen, um eine Vergleichbarkeit zwischen herkömmlichem Abwasser und dem wesentlich konzentrierteren Klärschlamm herzustellen, ein Vervielfältigkeitssatz vom Ing.-Büro Tuttahs & Meyer zugrundegelegt werde, der seines Erachtens nicht mehr angemessen sei, da sich die Kleinkläranlagentechnik wesentlich weiter entwickelt habe und fragte nach, ob der Verwaltung neue Bemessungsgrundlagen vorlägen.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass weiterhin die Vervielfältigungssätze des Ing.-Büros Tuttahs & Meyer bei der Ermittlung des Aufwandes für die Schlammbehandlung zugrundegelegt worden seien, weil es noch keine anderen Bemessungsgrundlage gebe.