Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4

Auf die Erhebung eines Elternbeitrages für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule an den Rosendahler Grundschulen wird für das Schuljahr 2008/2009 verzichtet.

 


Abstimmungsergebnis:                         5 Ja-Stimmen

                                                              4 Nein-Stimmen


Ausschussvorsitzender Kuhl verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

In der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am 14. November 2007 sei von der Verwaltung zunächst vorgeschlagen worden, auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsschule zu verzichten, so Bürgermeister Niehues. Dieser Vorschlag habe nicht die Zustimmung des Ausschusses gefunden. Ratsmitglied Söller habe darüber hinaus in der Ratssitzung am 19. Dezember 2007 angeregt, eine Umfrage bezüglich der Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule in vergleichbaren Nachbargemeinden durchzuführen. Das Ergebnis der Umfrage sei der Sitzungsvorlage VII/631 als Anlage beigefügt. Wie aus dem Umfrageergebnis ersichtlich, gebe es völlig unterschiedliche Regelungen in den Kommunen. Anhand dieses Umfrageergebnisses und diverser Gespräche mit den Kolpingsfamilien, die in diesen Gesprächen immer wieder kritisch angemerkt hätten, dass nicht alle Kinder an der Mittagsverpflegung teilnehmen, habe die Verwaltung einen neuen Vorschlag erarbeitet, der den Ausschussmitgliedern mit der o.g. Sitzungsvorlage zugeleitet worden sei. Dabei habe man sich insbesondere an Gemeinden in gleicher Größenordnung orientiert, insbesondere an den Regelungen in Olfen, Heek und Legden. Die Verwaltung schlage nun vor, die Teilnahme an der Mittagsverpflegung zur Pflicht zu machen. Es sei daher erforderlich, eine sozialverträgliche Regelung für die Bezahlung des Mittagessens zu finden. Es gebe in Rosendahl Familien, die nicht in der Lage seien, ein Mittagessen zu bezahlen. Die Verwaltung rege an, einen Standardelternbeitrag zu erheben, sofern die Eltern nicht bei der Anmeldung erklären würden, dass sie Wohngeld, Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auf eine weitergehende Einkommensstaffelung solle zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand verzichtet worden. Der Beitrag könne so ganz einfach festgesetzt werden, zusätzliches Personal in der Verwaltung sei nicht erforderlich. Es sei vorgesehen, dass die Kolpingsfamilien den durch die Verwaltung festgesetzten Elternbeitrag zusammen mit den Kosten für das Mittagessen erheben sollten.

 

Ausschussmitglied Haßler vertrat die Meinung, dass auf Elternbeiträge ganz verzichtet werden solle. Eine Erhebung von Elternbeiträgen würde dazu führen, dass viele Kinder ab- bzw. gar nicht angemeldet werden würden. Es werde dann insbesondere die Kinder treffen, die die Betreuung dringend nötig hätten. Es gebe Eltern, die erziehungsresistent seien. Als Lehrerin plädiere sie dafür, alle Kinder nach wie vor kostenfrei (ohne Elternbeitrag) an der Offenen Ganztagsgrundschule teilnehmen zu lassen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt sprach sich im Namen der SPD-Fraktion dafür aus, vollständig auf die Erhebung eines Elternbeitrages zu verzichten. Bei dem Beitrag für das Mittagessen handele es sich dagegen um eine sachwerte Leistung, deren Kosten die Eltern tragen müssten. Die SPD-Fraktion rege daher an, keinen Elternbeitrag zu erheben, die Kosten des Mittagessens jedoch den Eltern aufzuerlegen. Die Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen halte er für den richtigen Weg.

 

Die CDU-Fraktion vertrete die Auffassung, dass die Betreuungsleistung in der Schule eine geldwerte Leistung darstelle, die von denjenigen, die es sich leisten können, bezahlt werden müsste, so Ausschussmitglied Schenk.

 

Fraktionsvorsitzender Weber stimmte den Ausführungen von Ausschussmitglied Haßler zu. Die Gemeinde Rosendahl habe sich Familienfreundlichkeit auf die Fahne geschrieben. Da stehe es im Widerspruch, die Schwächsten durch die Erhebung von Elternbeiträgen zu bestrafen. Er sei überzeugt, dass es Abmeldungen gebe, sobald Elternbeiträge erhoben werden.

 

Auf Wunsch der Ausschussmitglieder berichteten die Vertreter der Kolpingsfamilien, Frau van Deenen sowie Frau Witte, wie hoch derzeit die Teilnahme am Mittagessen sei. Frau van Deenen berichtete, dass in Osterwick ca. 60 % der Kinder am Essen teilnehmen. In Darfeld liege die Teilnehmerquote bei 90 %. Die übrigen Kinder brächten sich teilweise etwas zu essen mit, teilweise stünden die Kinder aber auch mit leeren Händen dar. Herr van Deenen ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass es Eltern gebe, die sich die Kosten der Mittagsmahlzeit nicht leisten können, obschon sie am Programm ‚Kein Kind ohne Mahlzeit‘ teilnehmen. Frau Witte teilte mit, dass in Holtwick die Teilnahme am Mittagessen bereits verpflichtend sei. Die Eltern müssten ihr Kind bis 7.30 Uhr abmelden, falls das Kind an dem Tag nicht am Mittagessen teilnehme. Viele Eltern meldeten sich aber zu spät, dies führe hinsichtlich der Bezahlung zu unsäglichen Diskussionen.

 

Hierzu merkte Ausschussmitglied Kreutzfeldt an, dass dies eine Frage der Erziehung der Eltern sei.

 

Rektor Kahlert bat die Ausschussmitglieder eindringlich darum, das Schreiben der Schulleiter, das der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt worden sei, ernst zu nehmen. Er ergänzte die Ausführungen in dem Schreiben noch um den Punkt Jugendkriminalität. Die Offene Ganztagsgrundschule müsse ein Abbild der sozialen Struktur der Schule sein. Für den Fall, dass Elternbeiträge erhoben werden, befürchte er, dass in der OGS hauptsächlich Kinder mit sozialen Schwierigkeiten verbleiben. Das würde die soziale Struktur zerstören. Zur Vermeidung z.B. von Jugendkriminalität müsse zur Prävention frühzeitig Geld in die Hand genommen werden. Für ihn sei eine Entscheidung, für den Besuch der OGS keine Elternbeiträge zu erheben, mutig. Noch mutiger sei es aber, durch die Erhebung von Elternbeiträgen den Bestand der drei Offenen Ganztagsgrundschulen zu gefährden.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeld schlug bezugnehmend auf die Aussage von Herrn van Deenen, dass sich einige Eltern noch nicht einmal einen Euro für das Mittagessen leisten könnten, vor, dass dies über persönliche Patenschaften geregelt werden könne. Er wäre bereit, eine Patenschaft in Höhe von 20 € im Monat zu übernehmen.

 

Herr van Deenen teilte mit, dass die Kolpingsfamilie bereits bei einer Mitgliederversammlung eine Sammlung zugunsten der Kinder, deren Eltern das Mittagessen nicht zahlen können, durchgeführt habe. Daraus würden nun die Kosten für das Mittagessen für diese Kinder aufgebracht.

 

Die WIR-Fraktion könne dem Verwaltungsvorschlag zustimmen, so Fraktionsvorsitzender Mensing. Der Vorschlag der Verwaltung bezüglich des Mittagessens sei praktikabel. Knackpunkt sei hier lediglich der Elternbeitrag.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt schlug vor, keinen Elternbeitrag zu erheben, aber dafür das Mittagessen nicht zu subventionieren.

 

Auf Nachfrage vom Ausschussvorsitzenden Kuhl teilte Bürgermeister Niehues mit, dass die Gemeinde einen Elternbeitrag erheben könne, hierzu aber nicht verpflichtet sei. Hinsichtlich der Höhe des Elternbeitrages gebe es eine Obergrenze von zzt. 150 € im Monat.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wies darauf hin, dass für den Fall, dass keine Subventionierung des Mittagessens vorgenommen werde, die Eltern um die Bezahlung für jeden Tag, an dem ihr Kind nicht gegessen habe, feilschen würden. Wenn der Beitrag bereits subventioniert sei, komme dieser Ärger gar nicht erst auf.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt äußerte seine Auffassung, dass die Kolpingsfamilien durchaus in der Lage seien, die Teilnahme am Mittagessen nachzuhalten und die Kosten spitz abzurechnen. Die Eltern müssten sich hinsichtlich der Abmeldung bis zu einer festgelegten Uhrzeit disziplinieren. Im übrigen könnten Abmeldungen nur erfolgen, wenn das Kind auch nicht am Unterricht teilnehme, da der Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule letztlich auch verpflichtend sei.

 

Ausschussmitglied Schenk wies darauf hin, dass der Ausschuss sich darüber im Klaren sein müsse, dass der heutige Beschluss Signalwirkung auf Dauer habe. Er sei der Meinung, dass durch die Kolpingsfamilien gute Arbeit geleistet werde, diese Leistung müsse durch die Eltern angemessen bezahlt werden.

 

Da in seiner Fraktion aktueller Beratungsbedarf bestehe, stellte Fraktionsvorsitzender Steindorf den Antrag, die Sitzung für fünf Minuten zu unterbrechen.

Diesem Antrag stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig zu.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt stellte den Antrag, nach der Sitzungspause über die Erhebung eines Elternbeitrages sowie über die Erhebung eines Beitrages für die Mittagsverpflegung getrennt abzustimmen.

Diesem Antrag stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig zu.

 

Anschließend wurde die Sitzung von 19.37 Uhr – 19.45 Uhr unterbrochen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf teilte nach Wiederaufnahme der Sitzung mit, dass Wunsch der CDU-Fraktion sei, die Entscheidung über die Erhebung eines Elternbeitrages zunächst zurückzustellen. Die CDU-Fraktion wolle im Vorfeld einer Entscheidung durch die Verwaltung ermittelt wissen, welche Elternbeiträge eingenommen werden würden, wenn ein gestaffelter Elternbeitrag nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) erhoben werden würde.

Hinsichtlich der Erhebung eines Beitrages für die Teilnahme am Mittagessen erklärte Fraktionsvorsitzender Steindorf für die CDU-Fraktion, dass hierüber heute abgestimmt werden könne. Die CDU wolle dem Vorschlag der SPD-Fraktion folgen, wonach das Mittagessen spitz abgerechnet werden solle und die Eltern die Kosten des Mittagessens voll zu tragen hätten. Lediglich für Empfänger von Wohngeld, Hartz-IV etc. solle eine Bezuschussung in der Weise erfolgen, dass nur noch ein Mindestbeitrag von 20 € von den Eltern zu erbringen sei. Darüber hinaus solle eine Verpflichtung zum Essen ausgesprochen werden.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass die Verwaltung errechnen solle, in welcher Höhe Elternbeiträge unter Anwendung der Einkommensstaffeln des KiBiz erzielt werden könnten. Danach solle anhand einer Excel-Tabelle ermittelt werden, welche Beiträge bei Reduzierung des Beitrages auf 50 %, 33 % und 25 % erzielt würden. Die Regelungen des KiBiz hinsichtlich der Behandlung von Geschwisterkinder sollten mit berücksichtigt werden. Eltern sollten nicht doppelt belastet werden.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass die Gemeinde Rosendahl für Kindergartenkinder ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 Elternbeiträge nach der Beitragstabelle des Kreisjugendamtes Coesfeld erheben werde.

 

Auf Nachfrage bestätigte Herr Kuhl, dass die Beitragstabelle für Kindergartenkinder bei der Berechnung angewendet werden solle.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil wies darauf hin, dass das dann ermittelte Ergebnis eventuell nicht aussagekräftig sei, da die bekannten Elterneinkommen nicht aktuell seien.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl stellte den Antrag, die Verwaltung mit der Ermittlung der Daten zu beauftragen. Wenn diese Zahlen vorlägen, könne über die Erhebung von Elternbeiträgen gesprochen werden. Die abschließende Entscheidung, ob und wenn ja in welcher Höhe ein Elternbeitrag erhoben werden solle, solle der Rat in seiner Sitzung am 30. Januar 2008 treffen, so dass bis zu diesem Zeitpunkt die Zahlen vorliegen müssten.

 

Bürgermeister Niehues teilte mit, dass die Entscheidung über die Erhebung von Elternbeiträgen nicht Gegenstand der Ratseinladung sei. Die Tagesordnung müsse daher ggf. um diesen Punkt erweitert werden, hierzu sei es aber erforderlich, dass es sich um eine dringliche Entscheidung handele. Die Dringlichkeit sehe er hier nicht.

 

Er könne nicht verstehen, warum die CDU die Verwaltung durch die Ermittlung dieser Zahlen unnötig beschäftigen wolle, so Fraktionsvorsitzender Weber.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing plädierte nochmals dafür, dem Verwaltungsvorschlag zuzustimmen. Die Verwaltung jetzt zusätzlich mit der Ermittlung der Zahlen zu belasten, mache keinen Sinn. Irgendwann müsse eine Entscheidung pro oder contra Elternbeitrag getroffen werden. Sofern auf die Erhebung eines Elternbeitrages verzichtet werde, verzichte man auf Elternbeiträge in Höhe von 14.400 € (60 Teilnehmer x 20 € x 12 Monate).

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt stellte den Antrag, dass ab dem Schuljahr 2008/2009 die Teilnahme an der Mittagsverpflegung verpflichtend sein solle. Die Beiträge für das Mittagessen sollten wie bisher durch die Kolpingsfamilien taggenau abgerechnet und eingezogen werden. Empfänger von Wohngeld und Geschwisterkinder sollten 50 % des Beitrages für das Mittagessen zahlen (derzeit 1,35 € pro Mahlzeit). Empfänger von Leistungen nach dem SGV XII, SGB II sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz sollten entsprechend des Erlasses ‚Kein Kind ohne Mahlzeit‘ 1,00 € pro Mahlzeit zahlen.

 

Auf Nachfrage von Bürgermeister Niehues stellte Ausschussmitglied Kreutzfeldt klar, dass die Eltern nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrages dann die Kosten des Mittagessens zu tragen hätten, wenn ihr Kind in der Schule sei. Lediglich in den Fällen, in denen das Kind wegen Krankheit seiner Schulpflicht nicht nachkommen könne, sei der Beitrag für das Mittagessen nicht zu zahlen. In diesen Fällen sei aber eine rechtzeitige Abmeldung durch die Eltern erforderlich. Andernfalls müssten sie dennoch die Kosten tragen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber äußerte seine Auffassung, dass auf die Erhebung eines Beitrages für die Teilnahme am Mittagessen verzichtet werden solle.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kreutzfeldt erklärte Herr van Deenen, dass sich die Kolpingsfamilien mit der Regelung, dass die Teilnahme am Mittagessen für jeden Tag nachgehalten werden müsse, nicht überfordert fühlen würden. Dies würde ja heute bereits praktiziert. Die Erhebung eines Pauschalbeitrages hätte jedoch den Vorteil, dass dann auch das Essen derjenigen, die nicht bezahlen, mit finanziert werden könnte.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf schlug vor, dass die Abrechnung über die Gemeinde erfolgen solle. Die Kolpingsfamilien würden nach Ablauf eines Monats ihre Strichliste an die Gemeinde Rosendahl weiterleiten, die Einziehung der Beiträge erfolge anschließend über die Gemeinde. Ihm sei bewusst, dass dadurch Verwaltungsvereinfachung nicht mehr zwingend gegeben sei.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl ließ anschließend hinsichtlich der Erhebung eines Beitrages für die Mittagsverpflegung über den weitestgehenden Antrag von Ausschussmitglied Kreutzfeldt abstimmen.

 

Der Schul- und Bildungsausschuss fasste hinsichtlich des Beitrages für das Mittagessen folgenden Beschluss:

 

Ab dem Schuljahr 2008/2009 ist die Teilnahme an der Mittagsverpflegung verpflichtend, so dass die Kinder an jedem Tag, an dem sie die Schule besuchen, an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Die Beiträge für das Mittagessen (derzeit 2,70 € pro Mahlzeit) werden durch die Kolpingsfamilien taggenau abgerechnet und eingezogen. Darüber hinaus wird eine Staffelung in der Weise vorgenommen, dass Empfänger von Wohngeld und Geschwisterkinder 50 % des Beitrages für das Mittagessen zahlen (derzeit 1,35 € pro Mahlzeit). Empfänger von Leistungen nach dem SGV XII, SGB II sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlen entsprechend des Erlasses ‚Kein Kind ohne Mahlzeit‘ 1,00 € pro Mahlzeit.

 

Abstimmungsergebnis:                        5 Ja-Stimmen

                                                              4 Nein-Stimmen

 

 

Abschließend ließ Ausschussvorsitzender Kuhl über den Vorschlag der WIR-Fraktion abstimmen, die Beiträge für das Mittagessen entsprechend des Verwaltungsvorschlages zu erheben. Dieser Vorschlag wurde mit 7 Nein- und 2 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

 

Ausschussvorsitzender Kuhl vertrat die Auffassung, dass der Antrag der CDU auf Ermittlung des Elternbeitrages nach KiBiz der weitestgehende Antrag sei.

 

Dieser Auffassung widersprach Ausschussmitglied Kreutzfeld. Nach seiner Meinung sei sein Antrag, auf Elternbeiträge zu verzichten, der weitestgehende Antrag. Sofern der Ausschuss den Beschluss fasse, auf die Elternbeiträge zu verzichten, könne danach auf die Ermittlung der Daten durch die Verwaltung verzichtet werden.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf appellierte an die Ausschussmitglieder, nicht abzustimmen, sondern die Entscheidung erst in der Ratssitzung am 30. Januar 2008 zu treffen.

 

Ausschussmitglied Kreutzfeldt stellte klar, dass er auf eine Abstimmung über seinen Antrag bestehe.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bestätigte, dass für den Fall, dass die Entscheidung gegen Elternbeiträge getroffen werden würde, der Verwaltungsauftrag aufgehoben sei.

 

Ausschussvorsitzender Kuhl ließ anschließend über den Antrag von Ausschussmitglied Kreutzfeldt abstimmen. Der Schul- und Bildungsausschuss fasste hinsichtlich der Erhebung eines Elternbeitrages folgenden Beschluss: