Der 1. Änderung der
Entgeltordnung der Gemeinde Rosendahl zur Erhebung privatrechtlicher Entgelte
für die Nutzung gemeindlicher Gebäude und Einrichtungen, wie sie der
Sitzungsvorlage als Anlage II beigefügt ist, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister
Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/325 und gibt kurze Erläuterungen.
Bürgermeister
Gottheil informiert über die Tendenz sinkender Einnahmen für die
Nutzungsüberlassung von gemeindlichen Räumlichkeiten, die sich in den letzten
Jahren zunehmend abzeichne.
Dies hinge
überwiegend damit zusammen, dass die Nutzung für Rosendahler Vereine
beitragsfrei möglich sei und die Anzahl von gewerblichen Interessenten
lediglich gering -bzw. gar nicht vorhanden sei. So sei zuletzt im Jahr 2017/18
für die kommerzielle Nutzung der Zweitfachsporthalle für Fußballhallenturniere
ein Entgelt verlangt worden.
Einnahmen seien
überwiegend durch die Nutzung von Schulküchen für Veranstaltung wie „Steindorf
kocht“ o.ä. zu verzeichnen gewesen.
Ausschussmitglied
Deitert fragt, ob bei der Lehrschwimmhalle die Beteiligung für Gewerbetreibende
nicht höher angesetzt sein solle. So können Betreiber eines Fitnessstudios z.B.
Wassersportgymnastikkurse für eine stündliche Miete von ca. 15 € anbieten.
Dieser Mietzinssatz stehe in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, die für
Gewerbetreibende möglich seien.
Bürgermeister
Gottheil erklärt, dass die Entscheidung für einen vergleichsweise niedrigen
Mietzinssatz für Gewerbetreibende seinerzeit mit dem öffentlichen Nutzen
begründet worden sei, den die Gemeinde habe, wenn sie in der Lage sei,
verschiedenste Angebote aus Kultur und Sport den Einwohner*innen möglich zu
machen.
Herr Gottheil verweist
darauf, dass die Beteiligung für Gewerbetreibende auch erhöht werden könne,
sofern das von der Mehrheit der Ratsmitglieder gewünscht werde.
Grundsätzlich könne
im Anwendungsfall individuell entschieden werden, zu welcher Miete man die
Objekte im Gemeindebesitz an Gewerbetreibende vermieten wolle.
Es erfolgen keine
weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst
der Ausschuss folgenden Beschluss: