Beschluss: ungeändert beschlossen

Der 1. Änderung der Entgeltordnung der Gemeinde Rosendahl zur Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Nutzung gemeindlicher Gebäude und Einrichtungen, wie sie der Sitzungsvorlage als Anlage II beigefügt ist, wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/325 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Bürgermeister Gottheil informiert über die Tendenz sinkender Einnahmen für die Nutzungsüberlassung von gemeindlichen Räumlichkeiten, die sich in den letzten Jahren zunehmend abzeichne.

Dies hinge überwiegend damit zusammen, dass die Nutzung für Rosendahler Vereine beitragsfrei möglich sei und die Anzahl von gewerblichen Interessenten lediglich gering -bzw. gar nicht vorhanden sei. So sei zuletzt im Jahr 2017/18 für die kommerzielle Nutzung der Zweitfachsporthalle für Fußballhallenturniere ein Entgelt verlangt worden.

Einnahmen seien überwiegend durch die Nutzung von Schulküchen für Veranstaltung wie „Steindorf kocht“ o.ä. zu verzeichnen gewesen.

 

Ausschussmitglied Deitert fragt, ob bei der Lehrschwimmhalle die Beteiligung für Gewerbetreibende nicht höher angesetzt sein solle. So können Betreiber eines Fitnessstudios z.B. Wassersportgymnastikkurse für eine stündliche Miete von ca. 15 € anbieten. Dieser Mietzinssatz stehe in keinem Verhältnis zu den Einnahmen, die für Gewerbetreibende möglich seien.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass die Entscheidung für einen vergleichsweise niedrigen Mietzinssatz für Gewerbetreibende seinerzeit mit dem öffentlichen Nutzen begründet worden sei, den die Gemeinde habe, wenn sie in der Lage sei, verschiedenste Angebote aus Kultur und Sport den Einwohner*innen möglich zu machen.

 

Herr Gottheil verweist darauf, dass die Beteiligung für Gewerbetreibende auch erhöht werden könne, sofern das von der Mehrheit der Ratsmitglieder gewünscht werde.

 

Grundsätzlich könne im Anwendungsfall individuell entschieden werden, zu welcher Miete man die Objekte im Gemeindebesitz an Gewerbetreibende vermieten wolle.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: