Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Es wird beschlossen, das Verfahren zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung eines „Sondergebiets zur Nutzung von Solarstrahlung Schlee“ im Ortsteil Holtwick, welches dem der Sitzungsvorlage Nr. X/329 als Anlage I beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen ist, durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlagen X/329 und X/330, die sich auf den gleichen Sachverhalt beziehen und gibt eine kurze Erläuterung.

 

Ausschussmitglied Feldmann erklärt, dass ggf. noch geprüft werden könne, ob noch mehr Strom eingespeist werden könne. Er fragt nach, ob zukünftig bei Veränderung der Einspeisemenge und insbesondere bei einer Einspeisung von mehr als 1 Megawatt die Gemeinde beteiligt werde.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass eine Erweiterung der Fläche mit der ursprünglichen Fläche zusammengerechnet werde und dann evtl. eine Beteiligungsmöglichkeit der Gemeinde gegeben sei. Künftige Änderungen seien auf jeden Fall zu prüfen.

 

Ausschussmitglieder Weber fragt nach, ob auf dem Grundstück ein Trafohäuschen aufgestellt werde und ob der Hausanschluss für das Haus Nr. 3 getrennt werde.

 

Herr Markus Scharlau als anwesender Bürger und Vorhabenträger erläutert, dass dies vom Netzbetreiber geprüft worden sei. Die Stallungen sollen zu Wohnraum umgebaut werden. Bei dem Haus Nr. 3 war vom Netzbetreiber irrtümlich gedacht worden, dass dies dem Eigentümer gehöre. Es sei aber nicht möglich, zwei Anschlüsse für ein Gebäude zu erteilen. Dies wurde korrigiert, so dass der Anschluss für Haus Nr. 3 bestehen bleiben könne.

 

Ausschussmitglied Mensing fragt nach der Höhe der Scheineinleitung.

 

Herr Scharlau erklärt, dass 999 kw (unter 1 Megawatt) geplant seien. Im Sommer müsse daher evtl. die Einspeisung gekappt werden, da nur 750 kw eingespeist werden könnten. Langfristig solle der darüber hinaus produzierte Strom aber gespeichert und das Haus (Umbau der vorhandenen Stallungen zu Wohnraum) mitversorgt werden.

 

Ausschussmitglied Weber erläutert, dass einige Netzbetreiber anböten, die Energie im Netz zu speichern, so dass im Sommer gespeicherte Energie im Winter abgerufen werden kann.

 

Herr Scharlau erklärt, dass er sich hierzu noch nicht näher informiert habe, er aber nicht mehr als 750 kw in das Netz einspeisen könne. Damit könne er mehr Strom auch nicht in einer Cloud speichern.

 

Ausschussmitglied Feldmann fragt nach, ob es eine Rückbauverpflichtung geben werde, so dass nach einer Aufgabe der Solaranlage dort später nicht nur noch ein Stahlgerippe stehen bleibe.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass Baugenehmigungsbehörde der Kreis Coesfeld sei. Die Gemeinde schaffe mit dem Flächennutzungsplan nur die Grundlagen, um dem Kreis die Möglichkeit der Prüfung des Bauantrags hinsichtlich der Konformität zu den Festsetzungen des Bebauungsplans vor Genehmigungserteilung zu geben.

 

Herr Scharlau erklärt, dass das Grundstück mit einem 2,00 m hohen Zaun eingezäunt werde. Dieser müsse aber im unteren Bereich ca. 15 bis -20 cm frei bleiben, damit Tiere hindurch könnten. Für die nutzbaren Flächen unter der Anlage würden Ökopunkte angerechnet. Ein danach noch verbleibender ökologischer Ausgleichswert könne durch Erwerb von Ökopunkten oder mittels Durchführung ökologischer Maßnahmen abgelöst werden.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: