Es wird gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ausweisung eines Sondergebiets zur Nutzung von Solarstrahlung Schlee“ im Ortsteil Holtwick auf Grundlage des als Anlage I beigefügten Antrages beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag, der unter anderem die Übernahme aller erforderlichen Aufwendungen für die Vorbereitung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens sowie die erforderliche Erschließung regelt, vorzubereiten.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/330.

 

Es gibt hierzu keine Wortmeldungen.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: