Es wird gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des
Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ausweisung
eines Sondergebiets zur Nutzung von Solarstrahlung Schlee“ im Ortsteil Holtwick
auf Grundlage des als Anlage I
beigefügten Antrages beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit dem
Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag, der unter anderem die
Übernahme aller erforderlichen Aufwendungen für die Vorbereitung und
Durchführung des Bauleitplanverfahrens sowie die erforderliche Erschließung
regelt, vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/330.
Es gibt hierzu keine Wortmeldungen.
Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: