Beschluss: ungeändert beschlossen

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hauptstraße / Fabianus-Kirchplatz“ im Ortsteil Osterwick wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/341 und gibt weitere Erläuterungen hierzu.

 

Ratsmitglied Deitert erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt als befangen und begibt sich in den Zuschauerraum.

 

Ratsmitglied Hambrügge möchte über zwei Änderungen diskutieren. Sie regt an, die Geschossigkeit von 2,5 zu belassen und nicht auf eine Zweigeschossigkeit zu reduzieren. Außerdem sollten freistehende Pylonen auf dem jeweiligen Grundstück genehmigt werden. Sie erklärt weiterhin, dass eine Regelung, die Dachziegel auf drei Farben festzulegen, zu einschränkend sei. Von glänzenden Ziegeln solle wegen der Blendung jedoch abgesehen werden.

 

Ratsmitglied Weber erklärt, dass ihm die Vorlage, in aus seiner Sicht wichtigen Punkten, zu unvollständig sei. Er fragt, wie ein Bürger Stellung nehmen könne, wenn zu wichtigen Punkten nichts geregelt werde. Man wolle die Wohnnutzung stärken und Dienstleistung und Gewerbe fördern. Wenn Gewerbebetriebe aber keine Werbung machen dürften, sei dies nicht nachvollziehbar. Auch ein historischer Dorfkern verlange keine besonderen Festsetzungen in der Gestaltung. Alle Auflagen sollten nach seiner Auffassung weitestgehend zurückgefahren werden. Die Frage nach der Geschossigkeit ergebe sich nach § 34 BauGB gar nicht, da eine Gesamthöhe von 13,00 m bei Bestandsgebäuden vorliege. Auch Grünflächendächer könnten dann gebaut werden, was für das Auffangen von Regenwasser gut sei. Anfang 2022 sei schon beschlossen worden, innerhalb einer Jahresfrist einen Bebauungsplan zu erstellen, um die Errichtung von Werbeanlagen zu regeln. Dies sei nicht umgesetzt worden. Er stellt daher den Antrag, den Bebauungsplanentwurf zurückzunehmen und neu zu erstellen.

 

Ratsmitglied Lembeck erläutert, dass es nicht um den Beschluss eines Bebauungsplanes gehe, sondern nur um die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und die frühzeitige Bürgerbeteiligung. Wenn Werbeanlagen an einigen Stellen zugelassen werden sollen, müssten sie an allen Stellen zugelassen werden. Änderungen könnten jedoch noch im Verfahren eingebracht werden. Es werde derzeit nur der Status quo festgeschrieben.

Mit dem verwaltungsseitig vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss erfolge lediglich der erste Aufschlag.

 

Ratsmitglied Weber erklärt, dass die Beteiligten nicht auf etwas reagieren könnten, das nicht im Bebauungsplan geregelt werde.

 

Ratsmitglied Lembeck erklärt, dass eine Behörde den Hochwasserschutz berücksichtigen werde. Wenn etwas im Bebauungsplan geregelt sei, könne der Bürger darauf reagieren.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, dass bereits jetzt die Anregungen von Frau Hambrügge Berücksichtigung finden könnten. Es gehe derzeit nur darum, einen ersten Aufschlag zu machen und das Bauleitplanverfahren zu eröffnen. Es werde bei der Beteiligung der Behörden auch hierzu Anregungen etc. geben.

 

Ratsmitglied Weber erklärt, dass aus seiner Sicht die Frist für die Verhinderung der Pylonen verstrichen sei und daher ohne Zeitdruck ein neuer Bebauungsplan erstellt werden könnte.

 

Bürgermeister Gottheil erklärt, dass Herr Weber damit einen Antrag auf Rückstellung der Thematik stellt. Er lässt über diese Rückstellung abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen. 12 Nein-Stimmen              3 Enthaltungen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Bürgermeister Gottheil fragt Frau Hambrügge, ob über die Änderungen der Farbe der Dachziegel, der Aufstellung von Pylonen und der Geschossigkeit zusammen und getrennt abgestimmt werden solle.

 

Frau Hambrügge bittet um getrennte Abstimmung.

 

Herr Weber bittet als weitergehender Antrag, die Pylonen für Eigenwerbung zu erlauben und stellt den Antrag, keine Bestimmung für die Dachziegel festzulegen.

 

Bürgermeister Gottheil lässt darüber abstimmen, keine Bestimmungen für Dachziegel festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen    14 Nein-Stimmen            1 Enthaltung

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Sodann lässt Bürgermeister Gottheil über den Antrag von Frau Hambrügge, die Farbe freizulassen und nur nicht glänzende Dachziegel zu verbieten abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen    11 Nein-Stimmen            2 Enthaltungen

 

Der Antrag gilt damit als abgelehnt.

 

 

Ratsmitglied Weber stellt erneut den im Vergleich zum Vorschlag von Frau Hambrügge weitergehenden Antrag, die Geschossigkeit aus dem Bebauungsplan herauszunehmen.

 

Bürgermeister Gottheil lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen    11 Nein-Stimmen            4 Enthaltungen

 

Damit ist der Antrag ebenfalls abgelehnt.

 

 

Sodann lässt Bürgermeister Gottheil über den Antrag von Frau Hambrügge, eine 2,5 Geschossigkeit zuzulassen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen    8 Nein-Stimmen              6 Enthaltungen

 

Auch dieser Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Danach lässt Bürgermeister Gottheil über den Antrag Pylonen auf den Grundstücken zuzulassen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen    10 Nein-Stimmen            4 Enthaltungen

 

Der Antrag ist somit mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Rat fasst sodann folgenden Beschluss: