Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Für das von der Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 05.12.2007 mitgeteilte Vorhaben zur Errichtung einer Windenergieanlage (WEA 7) des Typs Enercon E-70 E4 mit 75 m Nabenhöhe auf dem Grundstück Gemarkung Osterwick Flur 35 Flurstück 7 wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nicht erteilt.


Abstimmungsergebnis:                         15 Ja-Stimmen

                                                                7 Enthaltungen

                                                                2 Nein-Stimmen

 


Fraktionsvorsitzender Weber (Bündnis 90/Die Grünen)  erklärte, dass seine Fraktion keine Bedenken habe, das gemeindliche Einvernehmen für diesen Antrag zu erteilen.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf (CDU) erklärte hingegen, dass seine Fraktion gegen die Erteilung des Einvernehmens stimmen werde. Auf eine Begründung hierzu werde er verzichten, da der Sachverhalt hinreichend bekannt sei.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing (WIR) teilte mit, dass seine Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde, da das Vorhaben in eine Zeit zurückreiche, in der die WIR-Fraktion noch nicht im Rat vertreten gewesen sei und die Vorgänge daher mangels entsprechender Kenntnisse nicht beurteilen könne.

 

Ratsmitglied Schulze Baek erklärte, dass das Einvernehmen nicht erteilt werden solle, da der Flächennutzungsplan für die Anlage keinen Standort vorsähe, und beantragte für die CDU-Fraktion, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

 

Fraktionsvorsitzender Weber fragte nach, ob der Betreiber ggf. gegen den Flächennutzungsplan klagen werde, falls das Einvernehmen nicht erteilt werde.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass der Antrag des Betreibers als vollkommen neuer Antrag zu werten sei, da der vorgesehene Standort mit dem alten Standort nicht identisch sei. Ob gegen den Flächennutzungsplan Klage erhoben werde, sei nicht bekannt.

 

Fraktionsvorsitzender Steindorf bat um Abstimmung.

 

 

Der Rat fasste anschließend folgenden Beschluss: