1.    Der Gesellschaftsanteil der Gemeinde Rosendahl an der “Regionalverkehr Münsterland GmbH” (RVM) in Höhe von 35.790 € wird an den Kreis Coesfeld veräußert.

 

2.    Es muss gewährleistet sein, dass der Kreis Coesfeld die Gemeinde Rosendahl in die Planungen und Entscheidungsfindungen kontinuierlich einbezieht, soweit die Gemeinde hiervon unmittelbar betroffen ist. Für den Bereich der Lokalverkehre in der Gemeinde Rosendahl, d.h. für die sogenannten Schulbuslinien, ist die Einflussnahme im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder in vergleichbarer Weise zu definieren und dementsprechend gegenüber der RVM auszuüben.

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig bei 1 Enthaltung


Ratsmitglied Söller erkundigte sich, ob auch nach Veräußerung der Gesellschaftsanteile die Gemeinde Rosendahl künftige Defizite der RVM mittragen müsse.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass zwischen dem von der Gemeinde Rosendahl beauftragten Linienverkehr (Schulbusbetrieb) und den anderen ÖPNV-Linien zu unterscheiden sei. Nur im ersten Fall müsse die Gemeinde Rosendahl die Verlustabdeckung tragen. Mögliche Defizite bei den anderen Linien gingen zu Lasten des Kreises Coesfeld, wobei eine indirekte Mitfinanzierung durch die Gemeinde über die allgemeine Kreisumlage gegeben sei.

 

Ratsmitglied Weber erkundigte sich, wie der Kreis Coesfeld die Übernahme der gemeindlichen RVM-Anteile zu finanzieren gedenke.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass eine Finanzierung aus dem erzielten Erlös der vom Kreis Coesfeld verkauften Anteile an der Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft (KSG) vorgesehen sei, allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag dem Vorhaben zustimmen werde.

 

Ratsmitglied Söller erkundigte sich, wie andere Kommunen des Kreises Coesfeld zu diesem Vorhaben stünden.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dieses Thema bereits in der gemeinsamen Konferenz der Bürgermeister angesprochen worden sei, es aber kein einheitliches Meinungsbild gäbe. Nach jetzigem Kenntnisstand seien einige Kommunen nicht bereit, ihren Anteil an den Kreis Coesfeld zu veräußern.

 

Ratsmitglied Kuhl fragte nach, welche Auswirkungen es hätte, wenn nicht alle Kommunen des Kreises Coesfeld das Angebot annähmen.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass es Ziel des Kreises Coesfeld sei, den Einfluss des Kreises bei den RVM zu vergrößern, was mit jedem zusätzlichen Anteil der Fall wäre, auch wenn nicht alle Kommunen ihren Anteil veräußerten.

 

Ratsmitglied Söller äußerte Bedenken, dass möglicherweise die Bezuschussung der Schülerfahrkarten durch das Land gemäß § 45 Personenbeförderungsgesetz nicht mehr gesichert sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass der Zuschuss für die Schülerfahrkarten auf einer gesetzlichen Regelung des Landes basiere. Die Bezuschussung könne nur durch eine gesetzliche Vorgabe geändert werden; der Fördersatz sei im übrigen bereits in den vergangenen Jahren abgesenkt worden. Eine ggf. zukünftig eintretende Neuregelung der Bezuschussung stünde jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen an die RVM und träfe alle Kommunen im gleichen Maße.

 

Ratsmitglied Henken erkundigte sich, wie groß der Zuwachs an Einfluss für den Kreis Coesfeld sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass dieses von der Zahl der Kommunen abhinge, die dem Angebot des Kreises Coesfeld folgten. Der Verkauf von Anteilen an den Kreis Coesfeld sei auch in der Vergangenheit bereits Thema gewesen, allerdings sei damals im Gegensatz zum jetzigen Angebot den Kommunen kein finanzieller Ausgleich angeboten worden.

 

Ratsmitglied Söller fragte nach, ob nach dem Verkauf von Anteilen örtliche Busunternehmen durch die Notwendigkeit von EU-weiten Ausschreibungen Nachteile zu befürchten hätten.

 

Bürgermeister Niehues verneinte dieses. EU-weite Ausschreibungen hingen allein vom Auftragsvolumen ab. Der eigene Linienverkehr wäre davon nicht betroffen.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil ergänzte die Ausführungen um den Hinweis auf Ziffer 2 des Beschlussvorschlages, wonach die Gemeinde Rosendahl größere Einflussmöglichkeiten als zuvor erhielte. An den Verkauf sei schließlich die Bedingung gekoppelt, dass der Kreis Coesfeld die Gemeinde Rosendahl in die Planungen und Entscheidungsfindungen kontinuierlich einbeziehen müsse, soweit die Gemeinde hiervon unmittelbar betroffen sei.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: