Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Dem vorgestellten Konzept einer gemeinsamen Gas- und Stromversorgung für die Kommunen Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Konzeptes zu veranlassen.

 


Abstimmungsergebnis:                         9 Ja-Stimmen

                                                              1 Nein-Stimme

 

 

 

Anschließend wurde die Sitzung von 21.37 Uhr – 21.57 Uhr unterbrochen.

 

 

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung wurde seitens der Ausschussmitglieder die Bitte an Bürgermeister Niehues herangetragen, die Konzeptvorstellungstermine und den aktuellen Entscheidungsstand bei den anderen Kommunen abzufragen und das Ergebnis bis zur Ratssitzung den Fraktionsvorsitzenden zuzuleiten.


 

Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage und begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rechtsanwalt Dr. Kersting von der Anwaltskanzlei Baumeister aus Münster sowie Herrn Fachanwalt Brück von Oertzen von der Anwaltskanzlei Wolter Hoppenberg aus Hamm. Da die Genannten das Konzept einer gemeinsamen Gas- und Stromversorgung auch in den anderen Kommunen vorstellen sollen, sei es nicht möglich, sie nochmals zur Ratssitzung am 13. März 2008 einzuladen. Bürgermeister Niehues schlug daher vor, dass im Anschluss an die Diskussion im Ausschuss auch die übrigen anwesenden Ratsmitglieder Gelegenheit erhalten, Fragen zu diesem Thema zu stellen. Er ließ über diesen Vorschlag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

Dr. Kersting stellte anschließend das Konzept einer gemeinsamen Gas- und Stromversorgung anhand eines Schaubildes in seinen Grundzügen vor. Dieses Schaubild ist dem Protokoll als Anlage I beigefügt  Es handele sich um ein rein kommunales Modell. Wichtigste Aufgabe sei momentan die Gründung der Netz GmbHs auf kommunaler Ebene. Hier bestehe Handlungsbedarf. Anschließend erfolge die Gründung der Netzbetriebsgesellschaft, an der die Kommunen mit einem Anteil (Schlüssel aus Einwohnerzahl und Fläche) beteiligt seien.

Daneben sei getrennt vom Netzbetrieb die Gründung einer Holding als Gemeinsame Stadtwerke Münsterland vorgesehen. Hieran seien alle Kommunen zu gleichen Anteilen beteiligt. Für die jeweiligen Aufgaben, die gemeinsam von den neun Kommunen oder auch von nur einem Teil der Kommunen gemeinsam wahrgenommen werden sollen, würden anschließend sog. Spartengesellschaften gegründet. Für jede Spartengesellschaft sei eine getrennte Spartenrechnung vorgesehen.

 

Herr Brück von Oertzen ergänzte, dass das vorliegende Modell von den 9 Kommunen im Kreis Coesfeld in Deutschland bislang einmalig sei. Dieses sog. Pachtmodell habe den Charme, dass leicht weitere Interessenten in die Netzbetriebsgesellschaft integriert werden können, indem diese ihr Netz, das ihnen schon gehört, ebenfalls an die Netzbetriebsgesellschaft verpachten.

 

Ausschussmitglied Kuhl erkundigte sich nach der Geschäftsführung der Netzbetriebsgesellschaft und der Finanzierung des Netzerwerbs.

 

Hierzu wies Herr Brück von Oertzen darauf hin, dass die Netzbetriebsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben einen Geschäftsführer benötige. Inwieweit dieser aus der Praxis der Netzführung kommen müsse, könne dann beantwortet werden, wenn man sich für eine Art der Aufgabenerfüllung entschieden habe. Die Netzbetriebsgesellschaft könne die Netze selbst betreiben oder aber dieses als Dienstleistung ausschreiben und an einen Dritten vergeben.

 

Hinsichtlich der Frage zur Bemessung des Preises für den Netzerwerb teilte Herr Brück von Oertzen mit, dass dies mit der Gründung der Netz-GmbH nur mittelbar zu tun habe. Die Gemeinde Rosendahl werde Verhandlungen mit dem derzeitigen Netzbetreiber führen müssen. Das Netz müsse zu einem angemessenen wirtschaftlichen Wert übergehen. Er gebe dabei keine Arithmetik zur Berechnung des Kaufpreises. Der Wille des Gesetzgebers sei es, dass es im Bereich der Netze Wettbewerb gebe, weil ein Stromnetz immer ein natürliches Monopol darstelle. In jeder Kommune werde es unterschiedliche Werte für die Netze geben. Die Verhandlungen über den Netzerwerb würde daher sinnvollerweise die Netzbetriebsgesellschaft für alle Kommunen vornehmen. Die Methode des Netzerwerbes sollte von allen gemeinsam festgelegt werden.

 

Ausschussmitglied Kuhl regte eine andere Verteilung des Wertes des gesamten Netzes an. Es könne doch sein, dass der Wert der Netze in Rosendahl hoch; in einer anderen Kommune dagegen niedrig sei.

 

Herr Brück von Oertzen wies darauf hin, dass der tatsächliche Wert des Netzes über die Netzgesellschaft, die das Netz erwirbt, bei der jeweiligen Kommune verbleibe. Das Netz werde lediglich zum Betrieb an die Netzbetriebsgesellschaft verpachtet. Dafür erhalte die Netzgesellschaft eine Pacht, die durch die Netzentgelte finanziert werde. Unabhängig von den Netzentgelten bleibe es dabei, dass natürlich Konzessionsabgaben fließen. Dieses Geld fließe von der Netzbetriebsgesellschaft der Kommune direkt zu und habe mit dem eigentlichen Netzerwerb nichts zu tun.

 

Ausschussmitglied Schröer wies darauf hin, dass für den Erwerb der Netze eine ganze Menge an Kapital notwendig sein werde und damit eine ganze Menge an Pacht zu zahlen sei. Dieser Preis müsse über die Netzentgelte erwirtschaftet werden. Er erkundigte sich danach, ob die Regulierungsbehörde einen Durchschnittspreis festlege, der nicht überschritten werden dürfe.

 

Herr Brück von Oertzen erläuterte daraufhin die Berechnung der Netzentgelte und die sog. Anreizregulierung. In der Anfangsphase würden alle nachgewiesenen Kosten anerkannt. Ab 2009 würden dann die anerkannten Kosten und damit die Netzentgelte jährlich um 1,25 % und in späteren Jahren um 1,5 % abgesenkt.

 

Ausschussmitglied Schröer fragte nach, ob er es richtig verstanden habe, dass keine Netze übernommen werden, die bei der Finanzierung unrentabel seien. Von den Kommunen könne doch niemand ausscheren. Dies könne doch bedeuten, dass eine Kommune ihr Netz gar nicht einbringe, aber in der Netzbetriebsgesellschaft mit verdiene.

 

Herr Brück von Oertzen bejahte dies, wies aber darauf hin, dass eine solche Kommune auch an den Kosten beteiligt sei. Man könne zwar alle Netze übernehmen, auch wenn sie unrentabel seien, dann müssten aber alle anderen Kommunen die Verluste für ein solches Netz mittragen. Hier stelle sich die Frage, ob dieses gewollt sei. 

 

Auf Nachfrage vom Fraktionsvorsitzenden Mensing teilte Herr Brück von Oertzen mit, dass durch die Netzentgelte alles abgedeckt werde, damit die Netzbetriebsgesellschaft keine roten Zahlen schreibe.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing wies darauf hin, dass die Gemeinde Rosendahl im Gegensatz zu den Kommunen im Südkreis, bei denen die Konzessionsverträge etwa zeitgleich auslaufen, keine gemeinsamen Grenzen habe. In Rosendahl wären die Entflechtungskosten daher sehr hoch. Dies trage doch sicher sehr hohe Kosten mit sich. Es wäre eventuell wirtschaftlich günstiger, wenn alle neun Kommunen die Netze zur gleichen Zeit übernehmen.

 

Hierzu teilte Herr Brück von Oertzen mit, dass diese erhöhten Kosten für die Entflechtung einzelner Netze über die Netzentgelte abgedeckt werden können. Letztlich habe er schon eine Idee, wie man andere Wege finden könne. Diese Idee sei aber noch nicht spruchreif, weshalb er sie noch nicht vortragen könne.

 

Ausschussmitglied Schröer äußerte die Befürchtung, dass die Bürger bei der Übernahme der Netze durch die Kommunen wahrscheinlich höhere Netzentgelte als in anderen vergleichbaren Kommunen Deutschlands zahlen müssten, weil hohe Kosten verursacht würden, die in die Netzentgelte eingerechnet würden. Für den Endverbraucher bedeute dies, dass ein höherer Energiepreis zu zahlen sei.

 

Dies sei nicht zwingend, so Herr Brück von Oertzen. Bislang sei hier kein eigenes Personal an Bord. Ein Dienstleistender werde umso effizienter, je größer die Netze seien und je mehr Kunden betreut werden müssten. Eine erhebliche Kostensteigerung könne er nicht erkennen. Im Übrigen machten die Netzentgelte nur etwa 1/3 des zu zahlenden Strompreises aus.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte hinsichtlich der Netzbetriebsgesellschaft nach, ob die Bereiche Netzbewertung und Netzbetrieb vom gleichen Partner vorgenommen werden. Es sei doch schlecht möglich, mit sich selbst zu verhandeln.

 

Hierzu wies Herr Brück von Oertzen darauf hin, dass die Frage der Netzbewertung Spezialisten überlassen werde, die das könnten.

 

Ausschussmitglied Fliß fragte Herrn Brück von Oertzen, wie sich dieser den Prozess der Kaufpreisfindung vorstelle.

 

Hierzu erläuterte Herr Brück von Oertzen, dass der Prozess des Netzerwerbs nicht einfach sei. Die Verhandlungen über die Kaufpreisfindung hätten sich im letzten ihm bekannten Fall über sieben Jahre hingezogen. Man müsse schauen, ob nicht ein Modus gefunden werden könne, wie man den Netzwert bestimmen könne.

 

Ausschussmitglied Schröer äußerte die Auffassung, dass für den Fall, dass ein bestimmtes Netz zum Präzedenzfall für die folgenden Netze werde, es doch sinnvoll sei, dass man bei den Verhandlungen mit einem günstigen Netz anfange.

 

Hierzu erklärte Herr Brück von Oertzen, dass alle Netze bislang von einem Versorger betrieben wurden. Auch seien alle 9 Kommunen ähnlich strukturiert. Deshalb gehe er davon aus, dass die Netze auch etwa gleich strukturiert seien.

 

Weiter stellte Herr Schröer die Frage, ob es nicht möglich sei, die Konzessionen für alle neun Kommunen bis 2013 zu verlängern, sodass sie für alle neun Kommunen gleichzeitig enden und dadurch alle Netze zur gleichen Zeit übernommen werden könnten.

 

Hierzu wies Herr Brück von Oertzen darauf hin, dass Konzessionen auf maximal 20 Jahre vergeben werden könnten. Unterhalb von 20 Jahren könnte man zwar gehen, es sei aber unwahrscheinlich, dass sich der bisherige Konzessionsnehmer hierauf einlasse.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erkundigte sich nach den Aufgaben der Netzbetriebsgesellschaft und weiteren Gesellschaften.

 

Hierzu teilte Herr Brück von Oertzen mit, dass die Konzessionsabgabe nicht verhandelt werden müsse, weil die Höhe durch die Konzessionsabgabenverordnung gesetzlich geregelt sei. Eine gemeinsame Netzbetriebsgesellschaft ermögliche es aber, die Netze, die erworben werden, zu bündeln und damit eine wirtschaftlich sinnvolle Netzgröße zu realisieren. Betriebswirtschaftlich gesehen liege bei den 9 Kommunen eine Größe vor, ab der es Spaß mache. Je größer das gemeinsame Netz sei, umso größer sei der wirtschaftliche Erfolg.

 

Herr Dr. Kersting ergänzte, dass die Räte jedes Mal entscheiden können, welche Aufgaben in welcher Gesellschaft gemeinsam erledigt werden sollen. Theoretisch könne eine Kommune entscheiden, dass sie bestimmte Dinge selbst machen wolle.

 

Ausschussmitglied Schröer wies darauf hin, dass eine Ausschreibung erfolgen müsse, wenn der Netzbetrieb an einen privaten Dienstleister vergeben werden solle. Was passiere aber, wenn ein zusätzliches Netz hinzukomme? Müsse der Netzbetrieb dann neu ausgeschrieben werden? Sei es möglich, dass man für unterschiedliche Netze unterschiedliche Betreiber wähle?

 

Herr Dr. Kersting antwortete, dass es in diesem Fall eher sinnvoll sei, ein möglichst großes Paket zu schnüren. Die Ausschreibung werde darauf ausgelegt, dass das gesamte Netz aller 9 Kommunen ausgeschrieben werde. Dies halte er für die günstigste Lösung.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte nach, woher die Gesellschaft die Bewerber nehme.

 

Herr Brück von Oertzen teilte mit, dass für den Fall, dass eine gemeinsame Netzbetriebsgesellschaft den Betrieb der Netze ausschreibe, dieser so ausgeschrieben werde, dass die Bewerber auch sukzessive hinzukommende Netze mit betreiben dürfen. Diese Prognose sei es, die den Charme für die Bewerber ausmache, sich hierauf zu bewerben.

 

Auf entsprechende Nachfrage vom Fraktionsvorsitzenden Mensing teilte Herr Brück von Oertzen mit, dass zum lokalen Stromnetz das Niederspannungsnetz, das Mittelspannungsnetz, die Verteilerkästen, die Umspannungsstationen inkl. der Steuerung sowie sämtliche Hausanschlüsse inkl. der darin enthaltenen Zähler gehören.

 

Ausschussmitglied Schröer fragte nach, wer die Kosten zu tragen habe, bis letztlich die Entscheidung getroffen worden sei, ob die Netze übernommen werden.

 

Hierzu wies Dr. Kersting darauf hin, dass diese Vorlaufkosten letztlich von allen Kommunen  gemeinschaftlich geschultert werden müssten. Diese Vorlaufkosten seien Kosten der Netzbetriebsgesellschaft, die aber als Verlustvortrag mit späteren Gewinnen verrechnet werden können.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Schröer teilte Herr Brück von Oertzen mit, dass dies finanzierbar sei gemessen an den Kosten.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld wies darauf hin, dass man sich also eine ganze Weile im “luftleeren Raum” bewegen werde. Hier würden doch relativ hohe Kosten anfallen. Er verstehe im Moment nicht ganz, wie der Übergang der Netze erfolgen solle.

 

Hierzu teilte Herr Brück von Oertzen mit, dass mit Ende des Konzessionsvertrages (am 31. Mai 2009) das Eigentum am Netz auf Rosendahl übergehe. Der Netzübergang werde also realisiert. Mit dem bisherigen Netzeigentümer werde nun lediglich noch über die Höhe des Kaufpreises verhandelt bzw. gestritten. Dabei könne man so vorgehen, dass die Gemeinde bzw. die Netz-GmbH nur den Ertragswert zahle und RWE auf einen höheren Wert klagen lassen. Auch habe der neue Konzessionsnehmer einen Auskunftsanspruch gegenüber dem bisherigen Netzbetreiber, der zurzeit die Auskünfte teilweise verweigere.

 

Bürgermeister Niehues erkundigte sich, wie es mit dem Betrieb und der Unterhaltung der  Strom- und Gas-Netze aussehe, wenn das Eigentum an den Netzen mit Abschluss des neuen Konzessionsvertrages auf die jeweilige Netz-GmbH übergegangen sei.

 

Herr Brück von Oertzen teilte hierzu mit, dass nach der Gründung der Netz-GmbHs als nächster Schritt so rechtzeitig die Gründung der Netzbetriebsgesellschaft erfolgen müsse, damit diese entweder selber den Betrieb und die Unterhaltung der übergegangenen Netze übernehme oder diese Leistungen ausschreibe und vergebe.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Kuhl teilte Herr Brück von Oertzen mit, dass die Netzbetriebsgesellschaft das handelnde Organ sei. Die kommunale Netz-Gesellschaft trete kaum in Erscheinung.

 

Ratsmitglied Wünnemann stellte in Frage, ob es denn richtig sein kann, dass die RWE heute noch neue Kohlekraftwerke baue, deren Wirkungsgrad unter 50 % liege.

 

Herr Brück von Oertzen wies darauf hin, dass dies nicht zum heutigen Thema passe.

 

Ratsmitglied Fedder fragte nach, inwieweit die Verträge so gestaltet werden könnten, dass nicht einzelne Kommunen, bei denen erst später die Konzessionsverträge auslaufen, noch wieder aussteigen können. Darüber hinaus fragte er nach, ob die zweite GmbH & Co. KG zwingend zu gründen sei.

 

Herr Brück von Oertzen erläuterte, dass die Verträge so gestaltet werden, dass ein Austrittsrecht aus der gemeinsamen Kommanditgesellschaft verboten werde, weil sich z.B. die politischen Mehrheitsverhältnisse geändert haben. Ein Kündigungsrecht gebe es erst nach Ablauf von ca. 20 Jahren. Ein Ausstieg solle nur schwer möglich sei.

Die zweite Gesellschaft zu gründen habe mehrere Gründe. Es handele sich hier um eine gemeinsame Steuerungsgesellschaft, die offen sei für weitere gemeinsame Aktivitäten.

 

Ratsmitglied Everding fragte nach, welche Kosten auf die Gemeinde Rosendahl zukommen würden.

 

Hierzu teilte Herr Brück von Oertzen mit, dass die sog. Vorlaufkosten nicht quantifiziert werden könnten, diese jedoch umso geringer seien, je schneller sich die neun Kommunen einigen würden.

Hinsichtlich der Kosten des Netzerwerbs für das Stromnetz gehe er davon aus, dass im besten Falle Kosten in Höhe von 8,5 Mio. Euro entstehen. Hier müsse aber eine Sicherheitsmarge von 10 – 15 % hinzugerechnet werden.

 

Herr Dr. Kersting ergänzte, dass man sich eigentlich die gemeinsame Netzbetriebsgesellschaft ansehen müsse. 10 % von allen in dieser Gesellschaft entstehenden Kosten habe die Gemeinde Rosendahl zu tragen.

 

Er halte es für sinnvoll, für die gesamten Netze Netzentgelte zu kalkulieren, so Ausschussmitglied Schröer. Die relativ lange Restlaufzeit der Konzessionsverträge erschwere dies jedoch.

 

Herr Brück von Oertzen wies darauf hin, dass es möglich sei, gemeinsame Netzentgelte zu erheben, man müsse dies jedoch nicht. Aus seinen Erfahrungen sei es so, dass die Netzentgelte für alle Netze ähnlich hoch liegen werden. Da in allen Fällen derzeit die Netze vom gleichen Betreiber unterhalten werden, werden gleiche Netzstrukturen vorhanden sein. Heute müsse aber nicht entschieden werden, ob einheitliche oder getrennte Netzentgelte erhoben werden.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing vermutete, dass die Kosten in Rosendahl sehr hoch und die Netzentgelte sehr niedrig seien, weil es in Rosendahl keine großen Betriebe mit hohem Stromverbrauch gebe.

 

Herr Brück von Oertzen wies darauf hin, dass Großabnehmer anders behandelt würden. An dieser Schraube werde an jeder Ecke gedreht.

 

Ratsmitglied Riermann fragte nach, ob es zutreffe, dass Photovoltaikbetreiber in das überörtliche Netz einspeisen.

 

Herr Brück von Oertzen antwortete, dass Photovoltaikanlagen in der Regel in das Niederspannungsnetz einspeisen, Windkraftanlagen dagegen in das Mittelspannungsnetz. Die Vergütung nach dem Gesetz über die erneuerbarer Energien (EEG) zahle aber nicht der Betreiber des örtlichen Netzes, sondern komme aus einem großen Topf, in den alle Stromverbraucher über die Abgabe für erneuerbare Energien einzahlen.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Fedder bestätigte Herr Brück von Oertzen, dass es hier bei der Übernahme der Netze sowohl um das Strom- als auch um das Gasnetz gehe.

 

Bürgermeister Niehues fragte nach, wie man sich die Entflechtung vorstellen müsse, die 2009 auf die Gemeinde Rosendahl zukomme.

 

Herr Brück von Oertzen teilte hierzu mit, dass  man sich die Entflechtung nicht so vorstellen müsse, dass die Netze an der Gemeindegrenze gekappt werden. Es müssen lediglich Messpunkte und -einrichtungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden, damit die Strommengen, die durch das gemeindliche Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz fließen, gemessen werden können.

 

Bürgermeister Niehues fragte weiter nach, wie die Gesellschafterversammlung für die Rosendahler Netz-GmbH besetzt werden solle.

 

Hierzu antwortete Herr Dr. Kersting, dass es keine gesetzliche Mindestgröße gebe. Die Empfehlung sei jedoch, dass die Gesellschafterversammlung so klein wie möglich sein solle, da die Entscheidungsfindung in einer großen Gesellschafterversammlung schwierig sei.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass die Gemeinde Rosendahl im Bereich der KAIRO GmbH derzeit eine Gesellschafterversammlung habe, die mit dem Rat identisch sei und dass der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern bestehe.

 

Hierzu teilte Herr Dr. Kersting mit, dass 5 Mitglieder für die Gesellschafterversammlung völlig ausreichend seien.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erkundigte sich, wer bei Großschadensereignissen die Kosten trage und ob es denkbar sei, dass ein Geschäftsführer für alle neun Netz-Gesellschaften tätig werde.

 

Herr Brück von Oertzen antwortete hierauf, dass man sich gegen Sonderereignisse wie z.B. das Schneechaos durch eine Versicherung schützen solle. Für Schäden, die durch Versorgungsunterbrechung eintreten, gebe es maximal 5.000 €. Im Falle der Verpachtung müsse man mit dem Pächter eine Einigung treffen, wer was versichere.

 

Zur Frage der Neuinvestition führte er aus, dass dies grundsätzlich Aufgabe der Netzbetriebsgesellschaft sei. Dieser Punkt müsse in der Konzessionsvereinbarung abgebildet werden. Für diese Fälle müssten klare Regelungen getroffen werden.

 

Zur Frage nach der Anzahl der Geschäftsführer erklärte Dr. Kersting, dass für die jeweilige Netz-GmbH von jeder Kommune ein ehrenamtlicher Geschäftsführer bestellt werden sollte. Die eigentlichen operativen Handlungen sollten über die Netzbetriebsgesellschaft erfolgen. Hier sollten sich die Kommunen auf einen Geschäftsführer verständigen, der von allen mitgetragen werde.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte nach, ob die Kosten für den Wirtschaftsprüfer der örtlichen GmbH nach Gebührenordnung gezahlt werden müssten oder ob die Kommune diese frei aushandeln könne.

 

Dies könne er nicht beantworten, so Dr. Kersting.

 

 

Abschließend fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: